RIS AI
955 Treffer100 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0647-L/05Sanierung und Erweiterung von Geschäftsräumen durch eine gemeinnützige Bauvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…hingegen die Erweiterung des Geschäftszentrums nicht zum steuerbefreiten Geschäftskreis des § 7 Abs. 1 - 3 WGG 1979 gehört. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 hat die Bw. den Antrag gestellt…

UFSI RV/0392-I/03Mindestkörperschaftsteuer bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung; Feststellungsbescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 als Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2004

…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer GmbH, richtete am 23. März 1989 an die Finanzlandesdirektion den Antrag auf Feststellung…

UFSL RV/0055-L/02Steuerpflicht von Wertpapierzinsen einer gemeinnützigen Bauvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…jeweils vom 6. Mai 1996, erhob die gemeinnützige Bauvereinigung am 10. Juni 1996 Berufung und führte im Wesentlichen aus: Die für die Zinsenzuschätzung im Jahr 1992 und für die Rückgängigmachung der außerbilanzmäßigen Abrechnungen in den Jahren 1989 bis 1991 gegebene Begründung, wonach von der Betriebsprüfung…

UFSW RV/2286-W/05Generelle Befreiungserklärung für alle bestehenden und künftig bei der Bank geführten Konten und Depots
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

…Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw bringt vor, dass sie zum einen als gemeinnützige Bauvereinigung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sei und zum anderen eine "generelle Befreiungserklärung" abgegeben habe. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: Gemäß § 1 Abs…

UFSW RV/0201-W/04Vorsteuerberichtigung erst bei tatsächlich geänderter Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…die Rz 901 der UStR 2000 angeführt, die im Analogieschluss im konkreten Fall die Rechtsansicht der BP stärke. Weiters werde in einer Schulungsunterlage des Prüfungsverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigung (Feichtinger-Obereder, Für gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes, Wien, November 2002, S 12) ein vergleichbares Beispiel…

UFSG RV/0374-G/12Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnete Zinsen aus einem Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…

UFSG RV/0375-G/12Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnete Zinsen aus einem Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…

UFSG RV/0376-G/12Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnete Zinsen aus einem Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 1/2

…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (in der Folge mit Bw. bezeichnet) handelt es sich um eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV). Die Bw. machte in der UVA 12…

UFSF RV/0102-F/06Unbilligkeit einer Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…entsteht, verpflichtend. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung kann sich der Bestandgeber eines Parteienvertreters (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler und Immobilienverwalter, gemeinnützige Bauvereinigung) bedienen. Die Berufungswerber vertreten die Auffassung, die Festsetzung der Gebührenerhöhung sei unbillig, da sie sich bisher keiner Verletzung von Gebührenbestimmungen schuldig gemacht hätten. Zieht man…

UFSW RV/2562-W/02Abschlag beim Einheitswert auch bei Einfamilienhäusern mit beschränktem Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…vorgelegten Einheitswerterklärung wurde dafür ein Abschlag für Einfamilienhäuser von 30 v.H. gewährt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung bringt die Bw. vor, dass sie als Gemeinnützige Bauvereinigung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Darin sei eine Überlassung zum Kostendeckungsprinzip gemäß § 13 Abs. 1 WGG zwingend vorgeschrieben…

UFSW RV/3374-W/08Taggelder eines Genossenschaftsfunktionärs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…nicht für privatrechtliche Vereinigungen anwendbar sei. Er ersuche jedoch um eine entsprechende Offenlegung der Kürzung von Tagesdiäten um die entsprechende Nachvollziehbarkeit erkennen zu können. Der GBV (Dachverband für gemeinnützige Bauvereinigungen) habe im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Aufsichtsräten, Vorsitzenden und Vorsitzenden-Stellvertretern der…

UFSW RV/2915-W/02Abschreibung von Finanzierungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…Wiener Gemeindebezirk. Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1995 bis 1999 wurden ua folgende Feststellungen getroffen: Für die Ordination sei ein Mietvertrag mit einer gemeinnützigen Bauvereinigung abgeschlossen worden. Der zu leistende Eigenmittelbetrag an Grundkosten iHv ATS 58.400,-- und die Baukosteneigenmittel iHv ATS 242…

UFSW RV/1345-W/11Pauschale Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben Wohnraumschaffung und Steuerberatungskosten, Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages bei späterer Nachzahlung der Unterhaltszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2013

…tätig, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen. Im Jahr 2008 leistete der Bw Zahlungen in der Höhe von 3.363,36 Euro an die gemeinnützige Bauvereinigung A für die Rückzahlung von Darlehensmitteln für die Schaffung des Wohnhauses. Die offenen Unterhaltszahlungen für seine mj…

UFSW RV/1535-W/08Mietzinsbeschränkung hinsichtlich Garagenplätzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

… 13 Abs. 1 WGG haben gemeinnützige Bauvereinigungen für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages, für die (nachträgliche) Übertragung des Eigentums (Miteigentum) an einer Baulichkeit oder für die (nachträgliche) Einräumung des Wohnungseigentums an einer Wohnung…

UFSW RV/3021-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat eine Gemeinnützige Bauvereinigung grundsätzlich bei Auflösung des Mietverhältnisses binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Die Höhe des rückerstatteten Finanzierungsbeitrages wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genauestens geregelt…

UFSW RV/0346-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat eine Gemeinnützige Bauvereinigung grundsätzlich bei Auflösung des Mietverhältnisses binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Die Höhe des rückerstatteten Finanzierungsbeitrages wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genauestens geregelt…

UFSW RV/0029-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat eine Gemeinnützige Bauvereinigung grundsätzlich bei Auflösung des Mietverhältnisses binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Die Höhe des rückerstatteten Finanzierungsbeitrages wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genauestens geregelt…

UFSW RV/0028-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat eine Gemeinnützige Bauvereinigung grundsätzlich bei Auflösung des Mietverhältnisses binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Die Höhe des rückerstatteten Finanzierungsbeitrages wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genauestens geregelt…

UFSW RV/2224-W/111. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat eine Gemeinnützige Bauvereinigung grundsätzlich bei Auflösung des Mietverhältnisses binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Die Höhe des rückerstatteten Finanzierungsbeitrages wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genauestens geregelt…