…Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf Grundstücksveräußerungen (§ 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988, siehe Rz 1501) unterliegen Grundstücksveräußerungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen dann nicht der Steuerpflicht, wenn diese nach § 5 Z 10 KStG 1988 iVm § 6a KStG 1988 von der Steuerbefreiung erfasst sind …
…hingegen die Erweiterung des Geschäftszentrums nicht zum steuerbefreiten Geschäftskreis des § 7 Abs. 1 - 3 WGG 1979 gehört. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 hat die Bw. den Antrag gestellt…
…Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesfinanzhofs. Dabei hob sie insbesondere hervor, dass der Fertigstellungsgrad von 48,04 % unter der Hälfte lag und somit nach Ansicht des Österreichischen Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen keinen unzulässigen gewerblichen Grundstückshandel darstelle, weshalb der Erwerb im Rahmen des gesetzlichen Kernbereichs gemäß § 2 Z 1…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Folgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: 1.) Dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) flossen im Streitjahr auch Bezüge für seine Tätigkeit als Prüfer (von Jahresabschlüssen) für den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen zu. Bezüglich dieser Tätigkeit begehrte der Bf…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Folgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: 1.) Dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) flossen im Streitjahr auch Bezüge für seine Tätigkeit als Prüfer (von Jahresabschlüssen) für den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen zu. Bezüglich dieser Tätigkeit begehrte der Bf…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer GmbH, richtete am 23. März 1989 an die Finanzlandesdirektion den Antrag auf Feststellung…
…jeweils vom 6. Mai 1996, erhob die gemeinnützige Bauvereinigung am 10. Juni 1996 Berufung und führte im Wesentlichen aus: Die für die Zinsenzuschätzung im Jahr 1992 und für die Rückgängigmachung der außerbilanzmäßigen Abrechnungen in den Jahren 1989 bis 1991 gegebene Begründung, wonach von der Betriebsprüfung…
…Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw bringt vor, dass sie zum einen als gemeinnützige Bauvereinigung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sei und zum anderen eine "generelle Befreiungserklärung" abgegeben habe. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: Gemäß § 1 Abs…
…iSd § 7 Abs. 1 bis 3 WGG der gemeinnützigen Bauvereinigungen siehe KStR 2013 Rz 214 ff. Rz 1237: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, eine als…
…Anders als bei der Bestimmung der § 5 Z 10 KStG 1988 betreffend gemeinnützige Bauvereinigungen kommt der Abgabenbehörde im Verfahren zur Feststellung der Gemeinnützigkeit nach dem jeweiligen Krankenanstaltengesetz aber keine Parteistellung zu. Siehe auch VereinsR 2001 Rz 172. 2.6.2 Steuerpflichtiger Bereich von gemäß der…
…spruchgemäß zu entscheiden." In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde brachte die Bf. durch ihre Steuervertretung zusammengefasst vor, im angefochtenen Bescheid sei die Stellungnahme vom "Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband" vom 12. April 2019 unerwähnt geblieben. Dieser habe wie die Bf. die Ansicht vertreten…
…Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Betreffend Beantragung der Ausgaben als Sonderausgaben im Zuge des Vorlageantrages: Sollte es sich beim Finanzierungsbeitrag um abzugsfähige Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 handeln (gemeinnützige Bauvereinigung liegt vor, mindestens achtjährig gebundene Beträge wurden nicht nachgewiesen)…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
…Antrag Rz 250: Nach § 6a Abs. 2 KStG 1988 kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Einschränkung der Steuerpflicht auf ein begünstigungsschädliches Geschäft (Ausnahmeantrag) vor Aufnahme dieses Geschäftes stellen. Der Ausnahmeantrag ist grundsätzlich für jedes einzelne Geschäft zu stellen, allerdings können in einem Antrag mehrere…
2.10.7 Besteuerung 2.10.7.1 Steuerpflichtiger Bereich und Abgrenzung 2.10.7.1.1 Gewinnermittlung 2.10.7.1.1.1 Allgemeines Rz 263: Gemeinnützige Bauvereinigungen fallen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte oder Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6…
… 39 Abs. 3 WGG) auf Entziehung der Anerkennung als gemeinnützige Bauvereinigung. 2.10.2.1.2 Verwaltung Rz 217: Die begünstigte Verwaltungstätigkeit unterliegt grundsätzlich den Einschränkungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes hinsichtlich der Nutzfläche. Sollen Wohneinheiten mit einer Nutzfläche von mehr als 150 m² (VwGH 4.9.1992…
… 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den Antrag hinausgehenden Inhalt aufweisen (VwGH 12.9.1989, 89/14/0083, 0084). Das Erlassen eines Feststellungsbescheides…
…Die neue Funktion steht für folgende Berufsgruppen bzw. Einrichtungen ab 7.10.2026 zu Verfügung. Personalverrechner/innen Buchhalter/innen Gemeinnützige Bauvereinigungen Immobilienverwalter/innen Genossenschaftsrevisionsverbände Die Eintragungen sind zeitnah vorzunehmen. Die Übermittlung von Listen der vertretenen Personen entfällt damit, ebenso werden die Formulare GBH 1 bzw…
…Auf Grund dieser Bestimmungen haben folgende Körperschaften den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln: Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) Rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (siehe Rz 452) Gemeinnützige Bauvereinigungen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte unbeschränkt steuerpflichtig sind Sparkassen Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften…
…die Rz 901 der UStR 2000 angeführt, die im Analogieschluss im konkreten Fall die Rechtsansicht der BP stärke. Weiters werde in einer Schulungsunterlage des Prüfungsverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigung (Feichtinger-Obereder, Für gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes, Wien, November 2002, S 12) ein vergleichbares Beispiel…