…nachträglich im Wege der Wiederaufnahme beseitigen. (VwGH vom 19. November 1998 Zl. 96/15/0148) Genau so eine geänderte rechtliche Beurteilung ist aber bei der vom FA Salzburg Land durchgeführten Betriebsprüfung erfolgt, als Ergebnisänderungen bei der atypisch stillen Gesellschaft, die von der Großbetriebsprüfung unrichtigerweise nur…
…gewichtigen Änderungen - während die Wiederaufnahmegründe selbst zu nicht unbeträchtlichen Verminderungen der Einkommensteuervorschreibungen führen (insgesamt S 38.518,00), ergibt sich als Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme gegenüber den Erstbescheiden eine Nachforderung in Höhe von insgesamt S 209.974,00 - auf Grund der geänderten rechtlichen Beurteilung (der Geschenkartikelhandel…
…Umstände, die für die rechtliche Würdigung erforderlich waren, so vollständig bekannt, dass sie zu jenem Bescheidergebnis hätte gelangen können, zu dem sie nun nach Durchführung der Wiederaufnahme des Verfahrens gelangt ist. Die geänderte rechtliche Beurteilung hinsichtlich Versteuerung der rückgezahlten Pflichtbeiträge stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar. Die…
…absetzbar wären, handelte es sich dabei weder um neue Tatsachen noch um neue Beweismittel, sondern allenfalls um eine geänderte rechtliche Beurteilung dieser "Tatsachen" (Aufwendungen). Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes sind aber kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1…
…eine geänderte rechtliche Beurteilung aber keine neu hervorgekommene Tatsache, welche eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würde, weil die rechtliche Beurteilung weder eine Tatsache noch ein Beweismittel iSd § 303 BAO ist (vgl. VwGH 27.02.1985, 83/13/0056, 0089, 0090). Die Änderung der rechtlichen Beurteilung…
…die Jahre 1998 bis 2005 gemäß § 303 Abs. 4 BAO werde ausgeführt, dass eine geänderte rechtliche Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes oder auch das Hervorkommen von Rechtsirrtümern keine Tatsachen im Sinne des § 303 BAO seien, die neu hervorkommen. Tatsachen seien ausschließlich mit dem Sachverhalt…
…hervorgekommen Tatsachen dar. Die Wiederaufnahme diene nicht dazu, bloß die Folgen einer abweichenden rechtlichen Würdigung des offen gelegten Sachverhalts zu beseitigen (Ritz, BAO-Kommentar 2 § 303 Rz 9 f). Ebensowenig rechtfertige eine geänderte rechtliche Beurteilung des schon bekannten Sachverhalts die Wiederaufnahme (Stoll, BAO-Kommentar § 303…
…Sachentscheidung, sondern dienen nur als Vorwand, Umstände, die als Wiederaufnahmegründe nicht herangezogen werden können (nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung der Gesellschaftsverträge, sinkender Aktienkurs) nachträglich unzulässigerweise für die Sachentscheidung heranziehen zu können." Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. September 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im…
…aus, dass Voraussetzung für eine Wertfortschreibung eine Wertabweichung sei, diese könne durch Bestandsänderungen, tatsächliche Wertänderungen, andere Tatsachenwürdigung oder geänderte rechtliche Beurteilung begründet sein. Im gegenständlichen Falle sei die Wertabweichung mit der Anpassung des Bodenwertes an den tatsächlichen, ortsüblichen Bodenwert (HF 1.1.1973) begründet, um…
…dass für die Übernahme der Warenbestände keine USt angesetzt wurde, also letztlich eine geänderte rechtliche Beurteilung einer bekannten Tatsache erfolgt ist. Betreffend den Umsatzsteuerbescheid werde die Aufhebung beantragt, da im Veranlagungszeitraum 2001 kein umsatzsteuerlicher Tatbestand erfüllt wurde. Diese Berufungen wurden seitens des Finanzamtes Zell am…
…Kenntnis erlangt, wobei der "Klient" im Jahr 2001 neu übernommen worden sei. Das Finanzamt sah in dem Anbringen lediglich eine durch den Abgabepflichtigen vorgenommene geänderte rechtliche Beurteilung und wies den Antrag mangels Wiederaufnahmegrund ab. In der dagegen erhobenen Berufung vom 9.6.2004, führt die…
…erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der dem VfGH zur Entscheidung vorgelegenen Fallkonstellation war dabei der Umstand gewesen, dass dem…
…erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der dem VfGH zur Entscheidung vorgelegenen Fallkonstellation war dabei der Umstand gewesen, dass dem…
…erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der dem VfGH zur Entscheidung vorgelegenen Fallkonstellation war dabei der Umstand gewesen, dass dem…
…zu Wiederaufnahme der Verfahren, BMF - 0100103/0053-IV/2006, wonach unter der Ziffer 1.3 "Neuerungstatbestände" angeführt sei, dass eine etwaige geänderte rechtliche Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes keine Tatsache im Sinn des § 303 BAO darstelle. Darüber hinaus sei angeführt, dass, wenn bestimmte Umstände…
…der entscheidungsrelevante Sachverhalt, die Beweiswürdigung und die rechtliche Beurteilung jeweils zu den einzelnen Berufungspunkten zusammengefasst dargestellt: Subventionen Unter der Tz 2 PB wurde mit dem Verweis auf die Niederschrift zur Schlussbesprechung festgestellt, dass die Subvention der Gemeinde Wien für die Sockelsanierung des in Rede stehenden…
…Umsätze an den Bw zitierte Judikatur des OGH (OGH vom 18. April 2012, 3Ob45/12g) zeigt für den gegenständlichen Berufungsfall keine geänderte rechtliche Beurteilung auf. Das Zitat des steuerlichen Vertreters stellt die (unvollständige) Widergabe eines Rechtssatzes dar, welcher in seinem letzten Satz lautet: "Dieser Grundsatz…
…einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Durch die Einstufung der Geschäftsführertätigkeit der Bw. als lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis würde der gegebene Sachverhalt eine geänderte rechtliche Beurteilung erfahren. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von…
…rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. Ritz, BAO³, § 303 Tz 9). Es ist in diesem Zusammenhalt gegenständlich auch nicht zu übersehen, dass das Finanzamt im Wiederaufnahmeverfahren eine geänderte rechtliche Beurteilung…
…behauptete Verletzung dieses Grundsatzes vorgebrachten Einwände (Seite 9 der Berufung), nämlich sehr intensive Besprechungen zu den bisherigen Steuerbescheiden bzw. die in Abweichung von diesen Bescheiden nunmehr geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts, nicht berechtigt sind. Den vom Bw angeführten Aktenvermerken kann nicht entnommen werden…