…über den diesbezüglichen Vertrag bzw. auch der Notariatsakt der Behörde umgehend übermittelt werde. Es seien jedoch weder die Eintragungen im Firmenbuch geändert worden noch seien irgendwelche Unterlagen vorgelegt worden, die die Umstände der beantragten Änderung der Beteilungsverhältnisse offen legen könnten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur seien…
…Dipl. lng. WW, Mag. MaW und RW] Der obgenannte Gesellschaftsvertrag wird in den folgenden Punkten geändert. Alle anderen Punkte gelten unverändert und werden von allen Gesellschaftern anerkannt. 6. Betriebsergebnis, Gewinn- und Verlustaufteilung Das Betriebsergebnis ist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu ermitteln. Die Ermittlung…
…absetzbar wären, handelte es sich dabei weder um neue Tatsachen noch um neue Beweismittel, sondern allenfalls um eine geänderte rechtliche Beurteilung dieser "Tatsachen" (Aufwendungen). Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes sind aber kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,C-Gasse, vertreten durch Dr.J., Rechtsanwalt, W.,M-Straße, vom 5. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer…
…Erstattung für aussichtslos gehalten habe. Durch die spätere Judikatur des VwGH 2003/15/0059 vom 30. Juni 2005 und die nunmehr geänderte Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates sowie der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien im Oktober 2007 sei klargestellt, dass diese Vorsteuern vergütungsfähig seien. Sie sei demnach durch…
…Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 wegen Unzuständigkeit zurück. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes an: "a) Allgemeines: Die antragsgegenständlichen Jahre waren bereits Gegenstand eines Prüfungsverfahrens und anschließend eines Rechtsmittelverfahrens, das vor dem UFS Linz mit Berufungsentscheidung vom 2.4.2008 geendet. In dieser Entscheidung zu GZ…
…bis 2003 eine Betriebsprüfung hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterzogen. Die Schlussbesprechung fand am 30.3.2006 statt. Im Bereich der Umsatzsteuer wurden nach der Bp keinen geänderten Abgabenbescheide erlassen. Am 16.10.2006 reichte der Bw. berichtige Umsatzsteuererklärungen betreffend 1999-2003 ein und beantragte mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Feststellung des Einheitswertes gemäß § 186 BAO zum 1. Jänner 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…unter Heranziehung des vom Abgabepflichtigen im Antrag vom 2.6.2009 geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu Recht er folgte. Das neue Vorbringen kann nicht Gegenstand dieses Berufungsverfahrens gegen die Abweisung des ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag wegen geänderter Rechtsansicht sein, da in dieses geänderte Vorbringen am strittigen Bescheidgegenstand vorbeigeht…
…Rechtsprechung hätte zur Abgabepflicht geführt, dieser Sachverhalt stelle eine sachliche Unbilligkeit für die Jahre bis zum Ergehen der geänderten Rechtsprechung dar. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 20.3.2008 den Antrag um Bewilligung der Nachsicht im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der Umstand…
…des § 191 Abs. 4 BAO (Wirkungsfiktion) iVm § 97 Abs. 2 BAO (Zustellfiktion). Erfolgt die Zustellung eines geänderten Einheitswertbescheides an den Rechtsvorgänger erst nach dem Zeitpunkt der Rechtsnachfolge (Erwerb/Übergabe), so entfaltet er keine Bindungswirkung für das Verfahren des Rechtsnachfolgers, weil die Zustellfiktion des § 97 Abs…
…11 UStG 1994) liege nämlich nicht bereits dann vor, wenn die Absicht bestehe, das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlich geänderten Verwendung (Nutzung), dh erst dann, wenn tatsächlich Umsätze vorliegen, die steuerpflichtig seien. Die Vorsteuerkürzungen (in €) wurden wie…
…50,00 weit übersteigenden Anspruchszinsenbetrages für 2002 mit € 207,57 begehrt. Zu bedenken sei auch, dass eine solche Rechtsansicht wie sie in der Berufungsvorentscheidung geäußert worden sei, ja absolut denkunmöglich sei und daher der gegenständlichen Vorlageantrag mehr Kosten verursache, als der bekämpfte Betrag ausmache…
…das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerpflichtiger oder steuerfreier Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlich geänderten Verwendung (Nutzung)." Dieser Passus sei nahezu unverändert in die UStR 2000 (Rz 2075) aufgenommen worden und werde daher auch hier, da die Richtlinien in der Praxis immer mehr durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, vom 16. Dezember 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. November 1997 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO Abs. 4 und Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 16. Dezember 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. November 1997 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen und Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird…
…Behörde diese ihren Entscheidungen zu Grunde zu legen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle nachträglich geänderter Stammabgabenbescheide (im gegenständlichen Fall Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001) diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides…
…da der Unterschiedsbetrag zwischen den errechneten Zinsen im Erstbescheid (57,05 €) und den Zinsen auf Grund des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den…
…von Sachverhaltselementen eigenständig gewonnen werden, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis der Rechtsprechung oder vorhergehende Fehlbeurteilungen oder Unkenntnis der Gesetzeslage entstanden: Auch wenn der VwGH von geänderten rechtlichen Erkenntnissen durch behördliche Entscheidungen bzw. Gerichtsurteile spricht, ist eine Anwendung dieses Judikats…
…Andere Mitarbeiter würden projektbezogen auf Angestellten- oder Werkvertragsbasis verpflichtet. Die bisherige Tätigkeit des Bw. sei die Schauspielerei und die Durchführung von Kabaretts gewesen. Dies habe sich auch durch die Namensgebung "XXX " nicht geändert. Es werde in den Firmen Theater gespielt, zum Teil in kabaretistischer Form…