RIS AI
16 487 Treffer1702 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2724-W/08Geänderte Gewinnverteilung auf Grund geänderter Beteiligungsverhältnisse, Mitunternehmerstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…über den diesbezüglichen Vertrag bzw. auch der Notariatsakt der Behörde umgehend übermittelt werde. Es seien jedoch weder die Eintragungen im Firmenbuch geändert worden noch seien irgendwelche Unterlagen vorgelegt worden, die die Umstände der beantragten Änderung der Beteilungsverhältnisse offen legen könnten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur seien…

UFSW RV/3288-W/10Ermittlung fremdüblicher Verkaufspreise für Pkw, Beweis von Reparaturkosten ist vom Abgabepflichtigen zu erbringen, Unternehmerlohn nicht absetzbar; Vertrag unter nahen Angehörigen, verspätete Mitteilung einer geänderten Gewinnverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011Teil 1/2

…Dipl. lng. WW, Mag. MaW und RW] Der obgenannte Gesellschaftsvertrag wird in den folgenden Punkten geändert. Alle anderen Punkte gelten unverändert und werden von allen Gesellschaftern anerkannt. 6. Betriebsergebnis, Gewinn- und Verlustaufteilung Das Betriebsergebnis ist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu ermitteln. Die Ermittlung…

UFSL RV/1006-L/11Nachträglich geänderte Bestätigung über die Höhe eines ausbildungsbedingten Zuschusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…absetzbar wären, handelte es sich dabei weder um neue Tatsachen noch um neue Beweismittel, sondern allenfalls um eine geänderte rechtliche Beurteilung dieser "Tatsachen" (Aufwendungen). Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes sind aber kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1…

UFSW RV/0382-W/10Nachträglich geänderte Meldung über die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,C-Gasse, vertreten durch Dr.J., Rechtsanwalt, W.,M-Straße, vom 5. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSG RV/0011-G/09Wiedereinsetzung des Verfahrens, geänderte Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…Erstattung für aussichtslos gehalten habe. Durch die spätere Judikatur des VwGH 2003/15/0059 vom 30. Juni 2005 und die nunmehr geänderte Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates sowie der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien im Oktober 2007 sei klargestellt, dass diese Vorsteuern vergütungsfähig seien. Sie sei demnach durch…

UFSL RV/0255-L/09Einkommensteuerrichtlinien nachträglich geändert, kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011

…Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 wegen Unzuständigkeit zurück. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes an: "a) Allgemeines: Die antragsgegenständlichen Jahre waren bereits Gegenstand eines Prüfungsverfahrens und anschließend eines Rechtsmittelverfahrens, das vor dem UFS Linz mit Berufungsentscheidung vom 2.4.2008 geendet. In dieser Entscheidung zu GZ…

UFSW RV/2704-W/07Antrag auf Wiederaufnahme wegen geänderter Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…bis 2003 eine Betriebsprüfung hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterzogen. Die Schlussbesprechung fand am 30.3.2006 statt. Im Bereich der Umsatzsteuer wurden nach der Bp keinen geänderten Abgabenbescheide erlassen. Am 16.10.2006 reichte der Bw. berichtige Umsatzsteuererklärungen betreffend 1999-2003 ein und beantragte mit…

UFSW RV/0136-W/02Wertfortschreibung: Berücksichtigung einer geänderten Flächenwidmung und Neuberechnung des Bodenwertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Feststellung des Einheitswertes gemäß § 186 BAO zum 1. Jänner 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…

UFSW RV/3690-W/09Antrag auf Wiederaufnahme wegen geänderter Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2011

…unter Heranziehung des vom Abgabepflichtigen im Antrag vom 2.6.2009 geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu Recht er folgte. Das neue Vorbringen kann nicht Gegenstand dieses Berufungsverfahrens gegen die Abweisung des ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag wegen geänderter Rechtsansicht sein, da in dieses geänderte Vorbringen am strittigen Bescheidgegenstand vorbeigeht…

UFSL RV/0491-L/08Keine Nachsicht wegen geänderter Rechtsprechung betreffend DB-Pflicht der wesentlich beteiligten Geschäftsführer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…Rechtsprechung hätte zur Abgabepflicht geführt, dieser Sachverhalt stelle eine sachliche Unbilligkeit für die Jahre bis zum Ergehen der geänderten Rechtsprechung dar. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 20.3.2008 den Antrag um Bewilligung der Nachsicht im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der Umstand…

UFSI RV/0190-I/08Bindungswirkung eines geänderten EW-Bescheides im abgeleiteten Verfahren (ErbSt) gegenüber Rechtsnachfolger, wenn ihm durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt wurde; kein Verböserungsverbot im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…des § 191 Abs. 4 BAO (Wirkungsfiktion) iVm § 97 Abs. 2 BAO (Zustellfiktion). Erfolgt die Zustellung eines geänderten Einheitswertbescheides an den Rechtsvorgänger erst nach dem Zeitpunkt der Rechtsnachfolge (Erwerb/Übergabe), so entfaltet er keine Bindungswirkung für das Verfahren des Rechtsnachfolgers, weil die Zustellfiktion des § 97 Abs…

UFSW RV/2342-W/05Vorsteuerberichtigung erst bei tatsächlich geänderter Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

…11 UStG 1994) liege nämlich nicht bereits dann vor, wenn die Absicht bestehe, das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlich geänderten Verwendung (Nutzung), dh erst dann, wenn tatsächlich Umsätze vorliegen, die steuerpflichtig seien. Die Vorsteuerkürzungen (in €) wurden wie…

UFSW RV/0963-W/04Anspruchszinsen bei geändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2005

…50,00 weit übersteigenden Anspruchszinsenbetrages für 2002 mit € 207,57 begehrt. Zu bedenken sei auch, dass eine solche Rechtsansicht wie sie in der Berufungsvorentscheidung geäußert worden sei, ja absolut denkunmöglich sei und daher der gegenständlichen Vorlageantrag mehr Kosten verursache, als der bekämpfte Betrag ausmache…

UFSW RV/0201-W/04Vorsteuerberichtigung erst bei tatsächlich geänderter Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerpflichtiger oder steuerfreier Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlich geänderten Verwendung (Nutzung)." Dieser Passus sei nahezu unverändert in die UStR 2000 (Rz 2075) aufgenommen worden und werde daher auch hier, da die Richtlinien in der Praxis immer mehr durch…

UFSG RV/0755-G/02Auf Grund der geänderten Rechtslage beginnt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, vom 16. Dezember 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. November 1997 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO Abs. 4 und Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge…

UFSG RV/0760-G/02Auf Grund der geänderten Rechtslage beginnt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 16. Dezember 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. November 1997 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen und Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird…

UFSS RV/0320-S/03Anspruchszinsen bei geändertem Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…Behörde diese ihren Entscheidungen zu Grunde zu legen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle nachträglich geänderter Stammabgabenbescheide (im gegenständlichen Fall Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001) diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides…

UFSG RV/0380-G/03Berechnung der Anspruchszinsen bei geändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…da der Unterschiedsbetrag zwischen den errechneten Zinsen im Erstbescheid (57,05 €) und den Zinsen auf Grund des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den…

UFSL RV/0401-L/05Vorsteueraufteilung im hoheitlichen und betrieblichen Bereich, geänderte Rechtsauffassung ist kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…von Sachverhaltselementen eigenständig gewonnen werden, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis der Rechtsprechung oder vorhergehende Fehlbeurteilungen oder Unkenntnis der Gesetzeslage entstanden: Auch wenn der VwGH von geänderten rechtlichen Erkenntnissen durch behördliche Entscheidungen bzw. Gerichtsurteile spricht, ist eine Anwendung dieses Judikats…

UFSW RV/3448-W/02Verlustabzug eines "Theaterunternehmers": Anlaufverluste bei nicht geänderter Betätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…Andere Mitarbeiter würden projektbezogen auf Angestellten- oder Werkvertragsbasis verpflichtet. Die bisherige Tätigkeit des Bw. sei die Schauspielerei und die Durchführung von Kabaretts gewesen. Dies habe sich auch durch die Namensgebung "XXX " nicht geändert. Es werde in den Firmen Theater gespielt, zum Teil in kabaretistischer Form…