…2016, in der Fassung der Verordnung GZ. 2026-0.536.968 0.640.518 vom 2629. JuniJuli 2026 wird wie folgt geändert: 1. Der Anhang wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. 2. Der Anhang der Verordnung in der Fassung dieser Verordnung tritt am 1…
…über den diesbezüglichen Vertrag bzw. auch der Notariatsakt der Behörde umgehend übermittelt werde. Es seien jedoch weder die Eintragungen im Firmenbuch geändert worden noch seien irgendwelche Unterlagen vorgelegt worden, die die Umstände der beantragten Änderung der Beteilungsverhältnisse offen legen könnten. Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur seien…
…den gemäß § 293b BAO zu berichtigenden Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2015 vom 21. Februar 2018 hinsichtlich geänderter Betriebskosten, des Kürzungsbetrages für Hauseigentümer sowie der erklärten Mietausfälle im Gesamtbetrag von EUR 7.636,65, welche mit korrigierter Einnahmen-/Überschussrechnung vom 2. März 2018…
…einem nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen und für die gegenständliche Beschwerde nicht präjudiziell sei. Die rechtliche Beurteilung des Finanzamtes ***1*** stelle jedenfalls keine Entscheidung über eine Vorfrage zum Gesellschaftsteuerverfahren dar und eine geänderte rechtliche Beurteilung sei weder vom Vorfragen- noch vom Neuerungstatbestand umfasst. Eine Anwendung des …
…Erlassung des Einkommensteuerbescheids vom 15. 9. 2015. Unabhängig davon, dass es sich hierbei um keine für die Besteuerung relevante Tatsache gehandelt hat (dazu gleich), ist diese jedenfalls erst nach Bescheiderlassung entstanden. Es liegt daher für den Bf keine neue hergekommene Tatsache, sondern vielmehr eine neu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 05. August 2015, Steuernummer, Steuernummer1, betreffend Antrag auf bescheidmäßige…
…herausgestellt, dass die steuerfreie Verwendung von Gasöl für Heizzwecke auf der Bunkerstation "B" dort allgemein bekannt war und der nunmehrigen Abgabenvorschreibung eine geänderte rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Abgabenbehörde infolge eines Wechsels des zuständigen Sachbearbeiters zugrunde liegt. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind laut Ritz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend die Bescheide des Finanzamtes M vom 11.12.2012 hinsichtlich 1) Feststellung des Einheitswertes zum 1.1.2012 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG…
…gilt Abs. 1 sinngemäß. (3) Ist ein Bescheid gemäß § 295 Abs. 3 geändert oder aufgehoben worden, so kann der ändernde oder aufhebende Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die in dem zur Änderung oder Aufhebung Anlass gebenden Bescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 295…
…Dipl. lng. WW, Mag. MaW und RW] Der obgenannte Gesellschaftsvertrag wird in den folgenden Punkten geändert. Alle anderen Punkte gelten unverändert und werden von allen Gesellschaftern anerkannt. 6. Betriebsergebnis, Gewinn- und Verlustaufteilung Das Betriebsergebnis ist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu ermitteln. Die Ermittlung…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall war die Entscheidung unter Zugrundelegung eines seit Erlassung des bekämpften Bescheides geänderten Sachverhaltes zu treffen; eine grundsätzlich bedeutsame…
…absetzbar wären, handelte es sich dabei weder um neue Tatsachen noch um neue Beweismittel, sondern allenfalls um eine geänderte rechtliche Beurteilung dieser "Tatsachen" (Aufwendungen). Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes sind aber kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,C-Gasse, vertreten durch Dr.J., Rechtsanwalt, W.,M-Straße, vom 5. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer…
…Erstattung für aussichtslos gehalten habe. Durch die spätere Judikatur des VwGH 2003/15/0059 vom 30. Juni 2005 und die nunmehr geänderte Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates sowie der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien im Oktober 2007 sei klargestellt, dass diese Vorsteuern vergütungsfähig seien. Sie sei demnach durch…
…Dieser Umstand wurde dem Bundesfinanzgericht von der Abgabenbehörde - unter Hinweis auf eine dadurch geänderte Beurteilung der Absetzung für Abnutzung (AfA) - mit Nachreichung vom 10.10.2023 mitgeteilt. Im Einkommensteuerbescheid 2021 wurde von der Abgabenbehörde - wie schon bei der Veranlagung 2020 - der AfA-Satz auf 1…
…Liebhaberei zu qualifizieren, da der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde gelegt werden können. Tritt eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, so ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen, ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt (vgl. VwGH 17.03.2005, 2004/16/0252…
…d.h. bei einer aktuell niedrigeren Einkommensteuerfestsetzung als bei der vorhergehenden Festsetzung, handelt es sich um Anspruchszinsen zu Gunsten des Steuerpflichtigen (Gutschriftszinsen). Bei jeder (geänderten) Einkommensteuerfestsetzung für ein bestimmtes Jahr ist gegebenenfalls (bei Erreichen des Mindestbetrages von 50-Euro für Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2…
…zu beachtende Jahresfrist zur Stellung eines Antrages ab Selbstberechnung bzw. Entrichtung der Abgabe, sowohl zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der geänderten Rechtsansicht des BMF per 2. Juli 2013 als auch bereits bei Änderung der Rechtsanschauung des BMF per 29. Mai 2013 verstrichen gewesen. Nachdem er jedoch…
…Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 wegen Unzuständigkeit zurück. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes an: "a) Allgemeines: Die antragsgegenständlichen Jahre waren bereits Gegenstand eines Prüfungsverfahrens und anschließend eines Rechtsmittelverfahrens, das vor dem UFS Linz mit Berufungsentscheidung vom 2.4.2008 geendet. In dieser Entscheidung zu GZ…
…bis 2003 eine Betriebsprüfung hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterzogen. Die Schlussbesprechung fand am 30.3.2006 statt. Im Bereich der Umsatzsteuer wurden nach der Bp keinen geänderten Abgabenbescheide erlassen. Am 16.10.2006 reichte der Bw. berichtige Umsatzsteuererklärungen betreffend 1999-2003 ein und beantragte mit…