…Richtlinien für das gärtnerische Vermögen zu bewerten. Aufgrund der Erhebungen am 14.3.2003 könne davon ausgegangen werden, dass jedenfalls 1999 eine Fruchtfolge nicht mehr vorgelegen sei. Auf die Vorjahre sei in der Niederschrift zwar nicht eingegangen worden, die Tendenz zur gärtnerischen Nutzung habe sich…
…dass das Kleingarten- und insbesondere das so genannte Dauerkleingartenland grundsätzlich - sofern nicht die Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 dritter Satz BewG in der seinerzeit maßgeblichen Fassung zutreffen - als gärtnerisches Vermögen zu bewerten ist. Die Bestimmungen des § 49 Abs. 1 BewG wurden mit Abgabenänderungsgesetz 1977, BGBl…
…1957) seien Spritzmittel und diverses Hilfsmaterial für die Produktion gelagert. Beim Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens handle es sich um einen Ertragswert und der höhere Ertrag einer gärtnerisch genutzten Fläche sei bereits in einem Zuschlag zum Einheitswert berücksichtigt. Die gesonderte Erfassung der angeführten Gebäude…
…Vorschreibung der Bodenwertabgabe zu entfallen. Der Berufung gegen diesen Bescheid wird daher stattgegeben werden. Die Zurechnung der Parz. 1 zum GRUNDVERMÖGEN und nicht wie in der Berufung ausgeführt zum landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Vermögen soll jedoch weiterhin bestehen bleiben. Gemäß § 52 Abs. 2 BewG sind land…
…gärtnerischen Erzeugnisse unter Glas oder anderen Einrichtungen zur Beeinflussung der natürlichen Ertragsbedingungen gewonnen werden. Nicht zum gärtnerischen Vermögen, sondern zum Grundvermögen gehören solche Flächen, die vorwiegend der Erholung dienen bzw. bei deren Bewirtschaftung ein Reinertrag nicht zu erwarten ist. Ausschlaggebend für den gärtnerischen Betrieb (gärtnerischer…
…aneinander grenzen, demselben Eigentümer gehören, einheitlich als bebautes Grundstück zu bewerten sind - was im Vorverfahren betreffend Bewertung als gärtnerisches Vermögen in den Jahren 1995 und 1996 rechtskräftig ausjudiziert worden ist - sind als eine wirtschaftliche Einheit iSd § 2 BewG zu sehen und zu bewerten. Dabei wäre…
…Vermögen 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. § 30 BewG 1955 trägt die Überschrift "Begriff des landwirtschaftlichen Vermögens": Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen…
…Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (dieses gilt, im Gegensatz zum gärtnerischen Vermögen, auch für das Weinbauvermögen). Die Grundstücke 1 wurden zum Bewertungsstichtag land- und forstwirtschaftlich (weinbaumäßig) verwendet, weshalb eine Zurechnung dieser Grundstücke als Weinbaubetrieb zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu Recht erfolgte. Aus diesen…
…Tätigkeit gesprochen werden. Auch die Rechtsform der KEG als solche ziehe nicht die Annahme einer betrieblichen (gewerblichen) Tätigkeit nach sich. Eine, wie im vorliegenden Fall, vermögensverwaltende KEG erzielte allenfalls Einkünfte iS d §§ 27 oder 28 EStG 1988. Die Tätigkeit dieser KEG hätte allenfalls iRd § 30…
…dass ein Gebäude mit einer Betondecke oben abgeschlossen werde, könne der Bw. nicht als "nicht fremdüblich" zum Vorwurf gemacht werden. Derzeit würden gärtnerische Begrünungsmaßnahmen auf der Decke stattfinden. Diese seien nicht Teil der Vermietungstätigkeit. Die Ausgaben dafür würden deshalb auch zu Recht nicht angesetzt werden.…
…Landwirtschaft keinen positiven Ertrag erwirtschaften. Jede erlaubte Art der Bewirtschaftung ergebe nur Verluste. Der Anbau von Wein-, Obst- oder gärtnerischen Kulturen, von welchen er sich einen positiven Ertrag erwarte, sei von der Kammer auf Grund von EU-Gesetzen nicht erlaubt worden. Auch EU-Förderungen erhalte…
…Landwirtschaft keinen positiven Ertrag erwirtschaften. Jede erlaubte Art der Bewirtschaftung ergebe nur Verluste. Der Anbau von Wein-, Obst- oder gärtnerischen Kulturen, von welchen er sich einen positiven Ertrag erwarte, sei von der Kammer auf Grund von EU-Gesetzen nicht erlaubt worden. Auch EU-Förderungen erhalte…
…die Bestattung € 1.104,00, für die gärtnerische Erstinstandsetzung des Erdgrabs € 69,00 (in der Rechnung der Bestattung Wien enthalten). Mit Berufungsvorentscheidung vom 8.6.2011 änderte das Finanzamt Wien 4/5/10 den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass anstelle eines Betrags von…
…mit € 3.000,00 als zwangsläufig anzuerkennen waren. Strittig ist die Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Begräbniskosten für den Vater des Bw. Dieser verstarb am 12.4.2004. Mangels Vermögens fand eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Die Begräbniskosten wurden vom Bw. alleine getragen. Der Bw…
…der Liegenschaft nützlich oder notwendig sind. Insbesondere werden darunter folgende Aufwendungen verstanden: Wasserversorgung, Strom- und Wasserversorgung sowie Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Betrieb und Wartung der Aufzüge, Betreuung der Hofflächen, Gehsteige und der sonstigen Gemeinschaftsanlagen (gärtnerische Pflege der gemeinschaftlichen Grünanlagen, Beregnung, Schneeräumung und Streuung), Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Müllabfuhr…
…an die zuständige Landwirtschaftskammer vorausgegangen in welcher der Bw. die Situation folgendermaßen schildert: "Mit 1.1.1990 habe ich den Gärtnereibetrieb von meinen Eltern übernommen. Der Einheitswert für den gärtnerischen Betrieb beträgt 6.395,20 €. Bei den Einkünften aus diesem Betrieb handelt es sich…
…Ausnutzung der maximalen Bebauungsdichte erwerbe. Die vorliegenden Umstände ließen daher darauf schließen, dass das Grundstück in Zukunft anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werde. Der Umstand der gärtnerischen Nutzung sei Voraussetzung für die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG. Persönliche Verwertungsabsichten des Käufers seien…
…18.2.1999, 97/15/0021) und zwischen Leistung und Gegenleistung ein offenbares Missverhältnis besteht (VwGH 5.11.1991, 91/14/0092). Für die Beurteilung als Schenkungsvertrag ist nicht die zivilrechtliche Bezeichnung der Vermögensübertragung, sondern allein der Umstand, dass Unentgeltlichkeit das Handeln bestimmt hat, maßgeblich …
…der Verstorbenen gedeckt und wären daher als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen (gewesen): | Begräbniskosten | 3.000,-- | Grabmal (Benützungsgebühr) | 1.242,-- | Grabmal (gärtnerische Wiederherstellung) | 170,-- | Grabmal (Steinmetz) | 312,-- | Überführungskosten nach M. | 258,-- | Spesen iZm der Wohnungsräumung |…
…gehöre ebenfalls zum landwirtschaftlichen Grundbesitz, sei aber noch nicht verkauft worden. Die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Bw sei Ende 2005 erfolgt. Zu den Verhältnissen 1.1.1999 könne daher keine Aussage getroffen werden. Die Vertreterin des Finanzamtes führt hiezu aus, dass zum Zeitpunkt 1…