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591 Treffer628 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3153-W/07Die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaftshälften zwischen Ehegatten, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Errichtung einer GesbR, wird, zu den gegebenen Vertragsbedingungen, als freigiebige Zuwendung gemäß § 3 Abs.1 Z 2 ErbStG 1955 angesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2011

…die Berufungsausführungen festzustellen: Als Schenkung iSd ErbStG 1955 gilt- außer der in § 3 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 angeführten Schenkung des bürgerlichen Rechtes- auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte dadurch auf die Kosten und mit Willen des Zuwendenden bereichert wird…

UFSL RV/0391-L/02Schenkungssteuerpflicht für zinsenloses Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

… 14 Abs. 1 ErbStG | -6.000,00 S | steuerpflichtiger Erwerb | 159.000,00 S Begründet wurde dieser Bescheid wie folgt: Andere Vermögenswerte: Der Verzicht auf Zinsen stelle eine freigiebige Zuwendung dar. 5,5 % von 200.000,00 S = 11.000,00…

UFSW RV/2813-W/06Schenkungssteuerpflicht bei Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes an den Lebensgefährten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…folgt: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 8…

UFSL RV/0246-L/02Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht in Erwartung einer Zuwendung durch einen Dritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004

…1 Z. 1 und 2 gilt als Schenkung jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes, sowie jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Einen Vermögenswert besitzen auch Dienstbarkeiten, weshalb solche Rechte, wie zB das Fuchtgenuss…

UFSW RV/3883-W/08Zuwendung eines zinsenlosen Darlehens, Zinssatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…750,--. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht. "In der Begründung des Bescheides wird ausgeführt, dass die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens eine freigiebige Zuwendung im Sinne des SchenkStG darstellt. Dazu wird ergänzend auf Erkenntnisse des VwGH (zB VwGH 88/16/0228 etc.) verwiesen. …

UFSW RV/2765-W/07Entstehung der Schenkungssteuerschuld, weil die Zuwendung eines Geldbetrages nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…überwiesen worden ist, freigiebig und unentgeltlich zuzuwenden. Da es sich bei der C. um eine Stifterin der Bw. handelt, ist- im Hinblick auf den o.a. Stiftungszweck-jedenfalls davon auszugehen, dass diese mit der in Rede stehenden Zuwendung die Bereicherung der Bw. zumindest in Kauf…

UFSW RV/2356-W/081. Nach bestimmten Merkmalen abgeschlossener Personenkreis erfüllt nicht die Voraussetzung der Öffentlichkeit iSd § 15 Abs.1 Z 6 ErbStG 1955 2. Stattgabe einer Berufung betreffend Festsetzung der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, weil dem Zuwendenden das Bewusstsein der Freigiebigkeit der Zuwendung fehlte. Er hatte an der Gegenleistung des bereicherten Teiles ein geldwertes Interesse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2013

…auf den zu beurteilenden Fall anzuwendenden Bestimmungen des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetzes 1955, (ErbStG 1955), lauten in ihrer verfahrensmaßgeblichen Fassung wie folgt: Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt: jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; (…

UFSW RV/0101-W/06Heranziehung des Veranstalters für die Schenkungssteuer eines im Jahr 2001 durchgeführten Gewinnspieles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…VwGH vom 9.11.2000, 99/16/0250 aus, dass Preisausschreiben zu freigebigen Zuwendung führen können, wenn es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht ankommt. Dadurch unterscheide sich die in Österreich bestehende ständige Rechtsauffassung von der In Deutschland. Das in der Berufung genannte…

UFSW RV/1120-W/05Die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsgebrauchs- und Ausgedingsrechtes durch den Ehegatten an die Ehegattin unterliegt der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2006

…Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des zuwendenden bereichert wird; 3. was infolge…

UFSW RV/0108-W/07Festsetzung der Schenkungssteuer bei nichtiger Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 8…

UFSL RV/0429-L/02Bargeldschenkung im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes bzw. gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. § 6 Abs. 1 Z 1…

UFSG RV/0023-G/06Rückschenkung mit Aufhebungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2006

…im vorliegenden Fall, ob eine Schenkung bzw. freigebige Zuwendung stattgefunden hat. Gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes nach Z 1 jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach Z 2 jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der…

UFSW RV/1830-W/08Wurde für die Übertragung der Liegenschaft eine Gegenleistung erbracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…übersteigt. Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 19…

UFSW RV/1833-W/08Wurde für die Übertragung der Liegenschaft eine Gegenleistung erbracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…übersteigt. Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 19…

UFSL RV/0834-L/04Schenkungssteuer als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2004

…neben der Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes nach § 3 Abs. 1 Z 1) jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Daher unterliegen auch Gewinnspiele, bei denen eine Bereicherung der Gewinner in Kauf genommen wird…

UFSK RV/0127-K/11Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…also ihm selbst. Auch wenn nahe Angehörige die Zahlung von Zinsen übernehmen, seien sie Betriebsausgaben derjenigen Person, die die Kreditvaluta zur betrieblichen Finanzierung aufgenommen habe. Die Zahlung sei eine freigebige Zuwendung und damit eine steuerneutrale Einlage (vgl. Dr. Maximilian Margreiter, Zur betrieblichen Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen…

UFSW RV/2758-W/071. Kein Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 Abs.1 lit.b BAO 2. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung gemäß § 33 lit.a ErbStG 1955
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…3 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955) jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. (§ 3 Abs.1 Z 2 ErbStG 1955) Die Steuerschuld entsteht Bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung (…

UFSW RV/0121-W/08Kein Bereicherungswille, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages Partner in Scheidung leben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…als Erwerb von Frau Dr. F. Z. eine Schenkungssteuer im Betrag von € 49.380,24 vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung damit, dass eine freigebige Zuwendung vorliegt, da der Versicherungsvertrag von Frau Dr. Z. am 8. August 2001 übernommen wurde, die Zahlungen ebenfalls aus ihrem…

UFSW RV/2066-W/05Der Rückfall von Grundstücken an die Bw. löst mangels Bereicherungswillens keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…gemäß § 3 (1) ErbStG 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;... Im gegenständlichen Fall ist vorweg zu klären, was zum Erwerb der Liegenschaften durch die Bw…

UFSS RV/0208-S/05Die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes an die Ehegattin unterliegt der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2005

…1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; 3. was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage…