…die Berufungsausführungen festzustellen: Als Schenkung iSd ErbStG 1955 gilt- außer der in § 3 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 angeführten Schenkung des bürgerlichen Rechtes- auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte dadurch auf die Kosten und mit Willen des Zuwendenden bereichert wird…
…ist, mit A. eine einvernehmliche Lösung getroffen worden ist und dieser das Anbot jedenfalls nicht annimmt. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wertete diese Anteilsübertragung als gemischte freigiebige Zuwendung und schrieb dem Bf, dafür die Schenkungssteuer mit dem, im Spruch dieses Erkenntnisses genannten, Bescheid…
…wie jeder andere Geschäftsführer eines Unternehmens berechtigt, einen,seinen Leistungen entsprechenden,Gehalt zu beziehen. Aus den aufgezeigten Gründen lag seitens der Zuwendenden der, für das Vorliegen einer (gemischten) freigiebigen Zuwendung geforderte, bedingte Bereicherungswille vor, womit die Festsetzung der Schenkungssteuer mit dem bekämpften Bescheid gegenüber dem…
… 14 Abs. 1 ErbStG | -6.000,00 S | steuerpflichtiger Erwerb | 159.000,00 S Begründet wurde dieser Bescheid wie folgt: Andere Vermögenswerte: Der Verzicht auf Zinsen stelle eine freigiebige Zuwendung dar. 5,5 % von 200.000,00 S = 11.000,00…
…folgt: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 8…
…1 Z. 1 und 2 gilt als Schenkung jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes, sowie jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Einen Vermögenswert besitzen auch Dienstbarkeiten, weshalb solche Rechte, wie zB das Fuchtgenuss…
…750,--. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht. "In der Begründung des Bescheides wird ausgeführt, dass die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens eine freigiebige Zuwendung im Sinne des SchenkStG darstellt. Dazu wird ergänzend auf Erkenntnisse des VwGH (zB VwGH 88/16/0228 etc.) verwiesen. …
…Derartigen Zuwendungen fehlt bei Abschluss des Rechtsgeschäfts regelmäßig der Bereicherungswille des Geschenknehmers, da der Geschenkgeber aus dem zwingenden Gefühl der Erfüllung seiner Pflicht heraus handelt und nicht freigebig zuwendet.1 Bei Abschluss eines Vergleiches liegt dem Grunde nach kein Bereicherungswille der ehemaligen Ehegatten vor.2…
…663,63 als Betriebsausgaben für Spenden an die Privatstiftung anerkannt werden können. Für das Jahr 2013 sei nur ein Betrag in Höhe von € 30.639,34 als freigiebige Zuwendung als Betriebsausgabe anerkannt worden. Zur Aufteilung der Kosten wurde ebenfalls auf das Schreiben des Stiftungsprüfers…
…überwiesen worden ist, freigiebig und unentgeltlich zuzuwenden. Da es sich bei der C. um eine Stifterin der Bw. handelt, ist- im Hinblick auf den o.a. Stiftungszweck-jedenfalls davon auszugehen, dass diese mit der in Rede stehenden Zuwendung die Bereicherung der Bw. zumindest in Kauf…
…18 Abs. 2 EStG 1988 - keine steuerliche Auswirkung. Freigiebige Zuwendungen in Höhe von EUR 2.367,00 - nicht abzugsfähig, da die Spendenempfänger im Zeitpunkt der Zuwendung nicht in der Liste begünstigter Einrichtungen eingetragen waren. Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes - steht nicht zu, da…
…Weiters werde darauf hingewiesen, dass Zuwendungen von Privatstiftungen nicht als freigiebig anzusehen seien, da sie aufgrund von Satzungen, Urkunden, Stiftungsbriefen etc. erfolgen würden. Daher würden sie weder Schenkungen, noch freigiebige Zuwendungen darstellen und folglich nicht der Schenkungsmeldung nach § 121a BAO unterliegen (StiftR 2009 Rz 336…
…auf den zu beurteilenden Fall anzuwendenden Bestimmungen des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetzes 1955, (ErbStG 1955), lauten in ihrer verfahrensmaßgeblichen Fassung wie folgt: Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt: jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; (…
…VwGH vom 9.11.2000, 99/16/0250 aus, dass Preisausschreiben zu freigebigen Zuwendung führen können, wenn es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht ankommt. Dadurch unterscheide sich die in Österreich bestehende ständige Rechtsauffassung von der In Deutschland. Das in der Berufung genannte…
…Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des zuwendenden bereichert wird; 3. was infolge…
…erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Gemäß § 8…
…oder […] erworben wurden und 2. der Erwerber, Geschenkgeber, Zuwendende bei freigebiger Zuwendung, Beschwerte bei Zweckzuwendung im Zeitpunkt des Erwerbes einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. (2) Von der Anzeigepflicht befreit sind: a) Erwerbe im Sinn des Abs…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes bzw. gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. § 6 Abs. 1 Z 1…
… 18 Abs. 8 EStG 1988 habe der jeweilige Steuerpflichtige nur die Wahl entweder die geforderten Daten bekanntzugeben oder auf die steuerliche Berücksichtigung der getätigten freigiebigen Zuwendungen ganz zu verzichten. Auch deshalb könne die gegenständliche Datenverarbeitung nicht auf eine Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden. Als…
…Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: ... 8. Freigiebige Zuwendungen insoweit, als sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen im Sinne des § 4a insgesamt 10 % des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen, wenn sie a) an…