…1 lit. a FinStrG) Gebrauch. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder…
… 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum…
…habe sich der Spruchsenat darauf gestützt und weiters würde eine Aktenwidrigkeit und falsche Protokollierung vorliegen. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen…
§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen…
…die Umwandlung des Jubiläumsgeldes in die Abfertigung entstandenen Differenzbetrag dar. Darüber hinaus erhielt die Bw. neben den laufenden Bezügen keine weiteren Zahlungen seitens ihres Arbeitgebers. Diese in freier Beweiswürdigung getroffene Annahme gründet sich auf folgende Umstände: Zunächst ist diesbezüglich festzuhalten, dass die Bw. ihr o…
…Letztendlich ergibt sich folgender Stand des Sachverhaltes: Eine Vergleichszahlung in Höhe von 400.000,00 von Herrn StB an Herrn B (bzw. E Großhandels-GesmbH), welche beim Zahler Betriebsausgabe und beim Empfänger Betriebseinnahme darstellt. Das Finanzamt kommt in Ausübung der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs…
…Schuldscheines diente dem Bw. offensichtlich lediglich der Besicherung seiner Honorarforderungen gegenüber B. Zur Verschleierung des wahren Grundgeschäftes wurde in der Urkunde ein unverfängliches Darlehen als Titelgeschäft ausgewiesen. In freier Beweiswürdigung folgt der erkennende Senat dem Vorbringen bzw. dem Schlussantrag der Amtspartei. Das vom Amtsvertreter erstattete…
…Jänner 2003 bis 31. Dezember 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" dem Dienstgeberbeitrag unterworfen, da es sich nach Ansicht des Prüfers gemäß…
…2003, 2004, 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Personengesellschaft. Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" Frau Ing. A und Frau Dipl. Ing…
…zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer bei der als Taxiunternehmerin tätigen Berufungswerberin fest, dass Taxifahrer als freie Dienstnehmer beschäftigt wurden…
…erklärten Einkünfte" sei von einer Vorfrage abhängig, nämlich der Klärung, ob hinsichtlich dieser Einkünfte tatsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Form eines freien Dienstvertrages vorliegen würden, oder ob diese Einkünfte nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren seien. Für eine Subsumierung dieser Einkünfte "Einkünfte…
…erlangt hat. Schließlich ist fest zu halten, dass er diesen Heimplatz für die Monate September und Oktober 2006 bezahlt und ihn bis zur Exmatrikulation auch benutzt hat. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt daher in freier Beweiswürdigung die Ansicht, dass der Sohn der Berufungswerberin das Studium, wenn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vertreten durch ABC Steuerberatungs-OEG, Wirtschaftstreuhänder, Adresse1, vom 9. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABD vom 26. März 2001 betreffend Einkommensteuer 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen…
…Anhebung nach § 45 MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001." Die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses kann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB gemäß § 14 Abs. 2 WGG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vertreten durch GMC Gaier, Mayer & Comp. GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1995 und 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die durch die…
…betreffend Umsatzsteuer 2003, 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber (Bw.) wurde per 1. März 2001 die Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" erteilt. Mit Erklärung gemäß § 6…
…31. Dezember 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine GmbH. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für den "Freien Dienstnehmer" X dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen, da…
…Im Zuge einer den Zeitraum 1.8.1999 bis 31.12.1999 umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die als freie Mitarbeiter geführten Vertragspartner Dienstnehmer im Sinne des § 47 EStG 1988 sind und daher der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…
…nunmehr strittigen Feststellungen: Herr Johannes P. war im Prüfungszeitraum auf Grund eines Beschäftigungsvertrages, der von der Firma B. Maschinenbau GmbH als "freier Dienstvertrag" bezeichnet wird, beschäftigt. Aus diesem Vertrag sowie den tatsächlichen Verhältnissen geht jedoch hervor, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen und daraus resultierend…
…Im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2006 umfassenden GPLA-Prüfung wurden die bei der Berufungswerberin (Bw.) als "freie Dienstnehmer" tätigen Mitarbeiter, an Hand der Merkmale des Gesamtbildes der jeweils erbrachten Detektivtätigkeiten bzw. Überwachungsdienste vom Prüfungsorgan als Arbeitsleistungen im Rahmen…