…der 1. Oktober 2007 vereinbart. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.3.2001, 2000/16/0080) setzt die Säumniszuschlagspflicht auch nur den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus; das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung…
…und 1999 im Zeitraum vom 9. 9. 2003 bis zum 16. 6. 2005 zu einer Hemmung der Einbringung gekommen ist. Hiefür war ein formeller Abgabenzahlungsanspruch, wie er mit den Einkommensteuerbescheiden vom 15. 4. 2003 gegenüber der Bw. festgestellt wurde, ausreichend. Diese Abgabenfestsetzungen mit ihren spruchgemäßen…
…wären, aber rechtmäßig zugestellte und dieser damit gegenüber wirksam gewordene Bescheide im Gegensatz dazu die mit Bescheiden typischerweise verbundenen Rechtswirkungen entfalten. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Einkommensteuerbescheide würden dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche somit auch dann formell und bindend feststellen, wenn…
…als sie nicht durch eines der im Abgabenverfahrensrecht zu Gebote stehenden Mittel aus dem Rechtsbestand beseitigt sind. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Einkommensteuerbescheide stellen dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche somit auch dann formell und bindend fest, wenn sie inhaltlich unrichtig sind…
…S (1992), 157.548,--S (1993), 478.133,-- S (1996) und 291.840,-- S (1997). Mit dieser kontenmäßigen Erfassung allein lagen für vorgenannte selbst zu berechnende KESt-Schuldigkeiten trotz kraft Gesetzes entstandener Abgabenzahlungsansprüche noch keine formellen Abgabenzahlungsschuldigkeiten, wie sie die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung fordert, vor…
…Durchführung einer solchen Erörterung (Ritz, BAO³, § 279 Tz 14). Im Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz ist ein formeller Erörterungstermin im Sinne des § 279 Abs. 3 BAO nicht vorgesehen. Das Unterbleiben eines solchen kann daher den Berufungswerber nicht in seinen Rechten verletzen. Gemäß § 9 Abs…
…als sie nicht durch eines der im Abgabenverfahrensrecht zu Gebote stehenden Mittel aus dem Rechtsbestand beseitigt sind. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Körperschaftsteuerbescheide stellen dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche somit auch dann formell und bindend fest, wenn sie inhaltlich unrichtig sind…
…bzw. aus einer Selbstberechnung durch den Abgabepflichtigen (Ritz, BAO³, § 4 Tz 3). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus (VwGH 23.3.2001, 2000/16/0080). Dafür spricht schon der Wortlaut der Bestimmung des § 217 Abs. 1…
…mit Hinweisen zur entsprechenden Judikatur ausgeführt hat, ist dem Zollamt insoweit zu folgen, als die Vorschreibung von Säumniszinsen den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsanspruches voraussetzt. Das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer…
…der Bw. an das im Bescheid dargestellte Leistungsgebot gebunden wäre. Da es gegenständlich zu einem formellen Abgabenzahlungsanspruch gekommen ist und die spruchgemäß bestimmten Abgabenfälligkeiten zur Folge hatte, trat für die rechtswirksam festgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit ungenütztem Ablauf der Fälligkeitsfristen Vollstreckbarkeit ein und sie konnten daher grundsätzlich…
…der Bw. an das im Bescheid dargestellte Leistungsgebot gebunden wäre. Da es gegenständlich zu einem formellen Abgabenzahlungsanspruch gekommen ist und die spruchgemäß bestimmten Abgabenfälligkeiten zur Folge hatte, trat für die rechtswirksam festgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit ungenütztem Ablauf der Fälligkeitsfristen Vollstreckbarkeit ein und sie konnten daher grundsätzlich…
…45.742.009,18 als fristgerechte Zahlung für den Anmeldungszeitraum Juli 2001 anzusehen. Bemessungsgrundlage für den Säumniszuschlag ist die nicht rechtzeitig entrichtete Abgabenschuldigkeit. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus. Vom Abgabenanspruch zu unterschieden ist der Abgabenzahlungsanspruch…
…Zl. 2004/16/0036 mit Hinweisen auf die Judikatur ausgeführt hat, setzt die Vorschreibung von Säumniszinsen den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus. Das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung…
…gewordene Bescheide im Gegensatz dazu die mit Bescheiden typischerweise verbundenen Rechtswirkungen wie Leistungsgebot, Fälligkeit. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Einkommensteuerbescheide stellen dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche auch dann formell und bindend fest, wenn sie inhaltlich unrichtig sind, entfalten Vollstreckbarkeitswirkung und sind…
…5. 2004 zu einem Zahlungsaufschub in der im Bewilligungsbescheid vom 28. 5. 1999 angeführten Höhe gekommen ist. Dazu bedurfte es (nur) eines formellen Abgabenzahlungsanspruches, wie er mit den Einkommensteuerbescheiden 1993 und 1994 gegenüber dem Bw. festgestellt wurde. Diese Abgabenfestsetzungen mit ihren spruchgemäßen Fälligkeiten (17. 9…
…5. 2004 zu einem Zahlungsaufschub in der im Bewilligungsbescheid vom 28. 5. 1999 angeführten Höhe gekommen ist. Dazu bedurfte es (nur) eines formellen Abgabenzahlungsanspruches, wie er mit den Einkommensteuerbescheiden 1993 und 1994 gegenüber dem Bw. festgestellt wurde. Diese Abgabenfestsetzungen mit ihren spruchgemäßen Fälligkeiten (18. 9…
…als sie nicht durch eines der im Abgabenverfahrensrecht zu Gebote stehenden Mittel aus dem Rechtsbestand beseitigt sind. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Einkommensteuerbescheide stellen dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche somit auch dann formell und bindend fest, wenn sie inhaltlich unrichtig sind…
…dieser gegenüber damit wirksam gewordene Bescheide im Gegensatz dazu sehr wohl die mit Bescheiden typischerweise verbundenen Rechtswirkungen. Rechtswirksam ergangene und auf ein Leistungsgebot lautende Abgabenbescheide wie etwa Einkommensteuerbescheide stellen dem Bescheidadressaten gegenüber Abgabenzahlungsansprüche somit auch dann formell und bindend fest, wenn sie inhaltlich unrichtig sind…
…selbst zu berechnenden Kapitalertragsteuern der Jahre 1991 bis 1995 bereits auf Grund Gesetzes entstandene Abgabenzahlungsanspruch somit auch formalisiert. Da den strittigen Säumniszuschlägen im Zeitpunkt ihrer Festsetzung am 10. März 2000 also für ihre Rechtmäßigkeit geforderte formelle Abgabenzahlungsschuldigkeiten betreffend KESt 1991 bis 1995 zugrunde gelegen sind…
…die "Selbstanzeige" und der Verzicht auf die formelle Abführung eines mündlichen Verfahrens hätten der Behörde einen wesentlichen Verwaltungsaufwand erspart. Erschwerungsgründe lägen keine vor. Dem Beschuldigten sei keinesfalls eine die rechtlich geschützten Werte ablehnende oder gleichgültige Einstellung vorzuwerfen. Das aufgrund der Rezession schwer beeinträchtigte Unternehmen sei…