…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…sei, welcher als tatsächlicher Geschäftsführer eingeschritten sei. Die Berufungswerberin sei nur als formelle Geschäftsführerin ohne Entscheidungsfreiheit "vorgesehen" gewesen, wobei sich ihr Aufgabenbereich als Ehegattin auf die Führung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Kinderbetreuung beschränkt habe. Diese Ausführungen vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten Bescheide über die Abgabenansprüche voraus (vg. Ritz, BAO-Kommentar § 224, Tz. 5; VwGH 13…
…€, weil die Konkursquote im erstinstanzlichen Haftungsverfahren - im Gegensatz zur Verrechnung auf dem Abgabenkonto der GmbH - auf alle haftungsgegenständlichen Abgaben prozentuell aufgeteilt wurde. Im Hinblick auf die Akzessorietät der Haftung kann aber die Bw. zur Haftung für die Umsatzsteuer 1998 nur insoweit herangezogen werden, als…
…2 FinStrG. Prüfungsauftrag und Prüfungsbeginn fielen auf den 6.7.2005. Insgesamt wurden von den Betriebsprüfern schwerwiegende formelle und materielle Mängel der Bücher und Aufzeichnungen der Firma OW GmbH für die Streitjahre 1999 bis 2004 festgestellt und die Voraussetzungen für eine Schätzung gemäß § 184 Abs…
…Nach der Lehre von der Akzessorietät könne die Haftung für einen Abgabenanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Steuerschuld zu Grunde liege. Die Aussage "potentiell rechtswidrige Bescheide würden in Rechtskraft erwachsen" sei somit inhaltlich nicht haltbar, wenngleich eine formelle Bindungswirkung zwischen Abgabenbescheid und…
…maßgebend sind. Da die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld Spruchbestandteil ist (§ 232 Abs. 2 lit. a BAO), ist die Abgabenschuld wegen der Akzessorietät des Pfandrechtes im Spruch nach Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern (vgl. Ritz, BAO³, § 232 Tz 8). Eine Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine…
…ohne Bedeutung. Denn die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 30. 5. 1995, 95/13/0130). Der Akzessorietät des Säumniszuschlages wird durch die in § 217 Abs. 8 BAO…
…automatische Löschung und das Nichtdurchführen von Sicherungen der Daten das Gebot der Datenaufbewahrung missachtet und die (ja nur elektronisch geführten) Grundaufzeichnungen weggeworfen worden. Die formelle Ordnungsmäßigkeit sei daher in allen gegenständlichen Diskotheken nicht gegeben. Auch die sachliche Richtigkeit des Rechnungswesens sei in Zweifel zu ziehen…
…49 € (1997), 1.774,16 € (1998) und 5.855,40 € (1999) neu festgesetzt wurde. Weiters erging unter Hinweis auf die Akzessorietät der diesbezüglichen Haftung zum gleichen Zeitpunkt hinsichtlich der Kapitalertragsteuer für 1997, 1998 und 1999 ein Bescheid, mit dem diese für 1997…
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 16. Oktober 2013
…in einem solchen Fall eine monatsweise Festsetzung der für ein Quartal erklärten Umsätze und Vorsteuern vornehmen würde, wären auch die Verspätungszuschläge (aufgrund der formellen Akzessorietät) für die einzelnen Monate festzusetzen. Darüber hinaus ist im Berufungsverfahren die Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde durch die Sache im Sinne des …
…ist eine Berufung gegen den Verspätungszuschlag mit dem Argument, dass die behauptete Bemessungsgrundlage nicht zu Recht bestehe, im Hinblick auf die formelle Akzessorität des Verspätungszuschlages nicht möglich. Im gegenständlichen Fall hat seitens der bw. Gesellschaft für das Jahr 2001 auch unzweifelhaft eine Verpflichtung zur Abgabe…