…vertritt die Auffassung, dass sie erhebliche Schadenersatzansprüche wegen der nicht erfolgten Lieferung (weil sie eine Anzahl von Aufliegern zu teureren Preisen bei anderen Herstellern gekauft hätte, die gelieferten Zugmaschinen nicht angemessen einsetzen könnte; ferner wäre finanzieller Schaden entstanden) geltend zu machen hat. Sollte ein Verschulden…
…Schaden entstehen könnte. "Mangels einer Definition des Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 17.07.1997, C-130/95, Giloy, Slg 1997 I-4291, zur Bestimmung des Begriffs des unersetzbaren Schadens an denjenigen des schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens an. Ein finanzieller Schaden…
…finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er brutto 1.165,78 € ins Verdienen bringe und für ein minderjähriges Kind sorgepflichtig sei. Über Vermögen (Sparbücher) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens…
…der Entscheidung hege, die Vollziehung dann aussetzen müsse, wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Im gegenständlichen Fall rechtfertige sowohl die (an Hand des Vermögensverzeichnisses sowie der übermittelten Mitteilungen über den Leistungsanspruch offen gelegte) finanzielle Lage der Bf. als auch die Tatsache, dass sie…
…Juli 2000, in der die Bf. Folgendes vorbringt: "Ein finanzieller Schaden ist gemäß EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 grundsätzlich nur dann schwer und nicht wiedergutzumachen, wenn er im Falle des Obsiegens im Hauptsachverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Unser Standpunkt ist Folgender: Da der…
…falls die Klage abgewiesen würde. Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist ein finanzieller Schaden grundsätzlich nur dann als schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden anzusehen, wenn er im Fall eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Kann der sofortige Vollzug einer angefochtenen…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…die Berufung abgewiesen würde. Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist ein finanzieller Schaden grundsätzlich nur dann als schwerer und nicht wieder gut zu machender Schaden anzusehen, wenn er im Fall eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte (vgl. VwGH 27.9…
…müsste. Da mit den finanziellen Mitteln aus dem Sozialnetz nicht das Auslangen gefunden werden könnte, stelle eine Vollziehung der Entscheidung für die Bf. einen unersetzbaren Schaden dar. Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 17.7.1997 (RS: C-130/95) ausgesprochen hat, knüpft…
…Entscheidung ein unersetzbarer Schaden, d.h. ein nicht wiedergutzumachender Schaden, entstehen könnte. Ein finanzieller Schaden ist grundsätzlich nur dann als schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden anzusehen, wenn er im Fall eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Derartige Schäden können zum…
…Ein finanzieller Schaden ist grundsätzlich nur dann schwer und nicht wiedergutzumachen, wenn er im Fall eines Obsiegens der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Ein reiner Geldschaden ist daher nach allgemeiner Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich nicht als nicht wiedergutzumachender Schaden anzusehen. Bei der…
…wäre. Andererseits wäre es an dieser Adresse zu Einbrüchen gekommen, wodurch ihm ein schwerer finanzieller Schaden entstanden wäre, sodass er während seiner Abwesenheit Personen in seiner Wohnung habe nächtigen lassen um weitere Einbrüche hintan zu halten. Darüber hinaus habe sich bei ihm mit Schreiben, welches…
…Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im…
…Die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Dies folgt aus dem erkennbaren Sinn dieser Vorschrift, irreparable Schäden durch den Vollzug der angefochtenen Entscheidung zu vermeiden. Ein finanzieller Schaden ist nur dann schwer und nicht wieder gut…
…würde. Ein finanzieller Schaden ist grundsätzlich nur dann schwer und nicht wiedergutzumachen, wenn er im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Schäden in diesem Sinne können nach der oben genannten Entscheidung die Notwendigkeit zum Verkauf des Eigenheimes oder der Wohnung, oder…