…Organschaftsvoraussetzungen mit Wirkung für das Jahr 1998 könne angesichts des vorliegenden Sachverhaltes nicht damit begründet werden, dass die finanzielle Eingliederung in die Organträgerunternehmung A-AG nicht bereits zu Jahresbeginn 1998 vorgelegen wäre; diese sei vielmehr immer gegeben gewesen. Durch die Einbringung des Geschäftsanteiles der Bw…
…unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die dem Organträger nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet sind, dass sie keinen eigenen Willen haben. Die Anteile der Organgesellschaft, die die finanzielle Eingliederung bewirken, müssen unmittelbar im Eigentum des Organträgers stehen…
…unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die dem Organträger nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet sind, dass sie keinen eigenen Willen haben. Die Anteile der Organgesellschaft, die die finanzielle Eingliederung bewirken, müssen unmittelbar im Eigentum des Organträgers stehen…
…wurde. Auch war das Fortbestehen möglich, wenn der Verschmelzungsstichtag nach Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft lag. Die finanzielle Eingliederung wurde in diesem Fall rückprojiziert. Da die Organschaft nach dem Willen des Gesetzgebers durch ein flexibleres Gruppenbesteuerungsregime abgelöst werden sollte, widerspricht es dem Willen des Gesetzgebers…
…der einzige Gläubiger der Berufungswerberin ist. In Anbetracht der obigen Ausführungen zu den Merkmalen der Organschaft ist dieser Sachverhalt wohl der finanziellen und nicht der wirtschaftlichen Eingliederung zuzuordnen. Die Refinanzierung ausschließlich durch die AG ist nicht zwingend für die Berufungswerberin. Auf Grund vorhandener Sicherheiten (Immobilien…
…135/68). Die organisatorische Eingliederung kann etwa in personellen Maßnahmen zum Ausdruck kommen, wie zB Personalunion hinsichtlich Geschäftsführung von Organträger und Organ. Maßgebend ist, ob die durch die finanzielle Eingliederung latent mögliche Einheitlichkeit der Willensbildung durch organisatorische Vorkehrungen realisiert wird bzw. werden kann (siehe auch…
…die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung vorlägen. Die finanzielle Eingliederung sei dadurch gegeben, dass sich die Bw. zur Gänze im Eigentum der B befinde, die organisatorische Eingliederung dadurch, dass die Geschäftsführung der Bw. nach der Strategie und den Weisungen der B erfolge, die wirtschaftliche Eingliederung…
…Darin stellte die Bw. außer Streit, dass eine finanzielle Eingliederung vorläge, da der Organträger 98,8 % der Anteile an der Firma C besäße. Hinsichtlich des weiteren Erfordernisses der wirtschaftlichen Eingliederung führte die Bw. aus, dass zwischen dem Organ und dem Organträger seit Jänner 2001 rechtliche…
…Darin stellte die Bw. außer Streit, dass eine finanzielle Eingliederung vorläge, da der Organträger 98,8 % der Anteile an der Bw. besäße. Hinsichtlich des weiteren Erfordernisses der wirtschaftlichen Eingliederung führte die Bw. aus, dass zwischen dem Organ und dem Organträger seit Jänner 2001 rechtliche Beziehungen…
…Person des F Nr jun., der sowohl 100%-Gesellschafter der beabsichtigten Gruppenträgerin als auch des Gruppenmitgliedes gewesen sei, die finanzielle Eingliederung und gemeinsame Verwaltung gegeben. Unbestritten ist im gegenständlichen Fall, dass es sich bei der streitgegenständlichen Feststellung einer Unternehmensgruppe um eine solche handelte, die nach …
…daher dem Organträger zuzurechnen (Ruppe, UStG-Kommentar 2. Auflage, § 2 Tz 104). a) Zur finanziellen Eingliederung: Finanzielle Eingliederung bedeutet kapitalmäßige Beherrschung. Die Durchsetzung des Willens des Organträgers im wirtschaftlichen und organisatorischen Bereich muss jedenfalls sichergestellt sein (etwa VwGH vom 9. April 1970, 135/68). Angesichts…
…durch das Organ. Dabei kann das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung ohne Schaden für die Organschaft weniger ausgeprägt sein, wenn die anderen Merkmale umso eindeutiger erkennbar sind. So würde bei einer eindeutigen finanziellen und organisatorischen Eingliederung der Annahme der Organschaft der Umstand nicht entgegenstehen, dass das…
…durch das Organ. Dabei kann das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung ohne Schaden für die Organschaft weniger ausgeprägt sein, wenn die anderen Merkmale umso eindeutiger erkennbar sind. So würde bei einer eindeutigen finanziellen und organisatorischen Eingliederung der Annahme der Organschaft der Umstand nicht entgegenstehen, dass das…
…durch das Organ. Dabei kann das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung ohne Schaden für die Organschaft weniger ausgeprägt sein, wenn die anderen Merkmale umso eindeutiger erkennbar sind. So würde bei einer eindeutigen finanziellen und organisatorischen Eingliederung der Annahme der Organschaft der Umstand nicht entgegenstehen, dass das…
…sie keinen eigenen Willen hat, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist. Wie das Finanzamt zutreffend ausführte, ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Organschaft für die wirtschaftliche Eingliederung erforderlich, dass zwischen Organträger und…
…sie keinen eigenen Willen hat, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist. Wie das Finanzamt zutreffend ausführte, ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Organschaft für die wirtschaftliche Eingliederung erforderlich, dass zwischen Organträger und…
…eine Eingliederung in den Organismus der Gesellschaft in räumlicher wie zeitlicher Sicht nicht gegeben sei. Des Weiteren würden die Bezüge nicht regelmäßig ausbezahlt (1998: 5x; 1999: 4x; 2000: 2x). Die Aufstellung der Bezüge zeige, dass die Auszahlung unregelmäßig und nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel…
…ist daher dahingehend zu untersuchen, ob die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen. Die für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wesentliche Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil…
…auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bilde und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben müsse. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spreche für die Eingliederung. Unternehmerrisiko liege vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des…
…einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bilde und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben müsse. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spreche für die Eingliederung. Zur Frage des Unternehmerrisikos führte das Finanzamt, nach einem Verweis auf…