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UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…Durch die Nichtentrichtung der Abgaben hat er das tatbildmäßige Unrecht wissentlich verwirklicht. Der Beweggrund (im vorliegenden Fall die wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Schwierigkeiten) für dieses Verhalten ist für die Feststellung des Vorsatzes nicht maßgeblich (VwGH 9.10.1991, 90/13/0279). Die Schuldform der Wissentlichkeit (…

UFSW RV/1720-W/121. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Stundungsgrund? 2. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Grund, keine Stundungszinsen festzusetzen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn dieser hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerät oder die Einziehung, unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen, ihm nicht zugemutet werden kann (vgl…

UFSW RV/1207-W/04Gefährdung der Einbringlichkeit bei Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2004

…aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner…

UFSW RV/2303-W/08Gefährdung der Einbringlichkeit, wenn Abstattung 13 Jahre dauern würde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…monatlichen Raten in Höhe von € 300,00 ein. Die sofortige volle Entrichtung der Abgabenverbindlichkeiten wäre für die Bw. mit erheblichen Härten verbunden und die Einbringlichkeit durch den von ihr geforderten Aufschub nicht gefährdet. Es lägen wirtschaftliche Notlage und finanzielle Bedrängnis vor, welche die Bw…

UFSL RV/0566-L/12Keine Erfolgsaussicht bei Verletzung der Offenlegungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…

UFSL RV/0907-L/13Vorliegen sämtlicher vorgesehener Bedingungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2013

…nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabenpflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…

UFSW RV/2438-W/12Voraussetzung für Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…gewürdigt werde. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass die Entrichtung des gesamten noch im Rechtsmittelweg bekämpften Abgabenmehrbetrages unter einem die Bw in erhebliche finanzielle Bedrängnis bis hin zur Notwendigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringen würde. Gemäß § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen - und eine solche stelle sowohl die…

UFSZ1W ZRV/0052-Z1W/10Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben nach Art. 244 ZK wegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.10.2012

…das Zollamt diese Berufung ab. Begründend führte das Zollamt in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH aus, dass zwar die Zahlung der Abgaben das Unternehmen in finanzielle Bedrängnis bringen kann, das sei aber noch nicht mit einem existenzbedrohenden Schaden gleichzusetzen. Ein solcher sei aus dem…

UFSW RV/0541-W/11Ohne Rückstand am Abgabenkonto keine Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…VwGH 21.02.1989, 88/15/45). Indessen sei die solcher Art gegebene wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis ohne Zweifel der deutlichste Fall einer erheblichen Härte (VwGH 25.11.1983, 83/17/114). Wie bereits in der Berufung ausgeführt beziehe der Bw. derzeit Einkünfte aus…

UFSL RV/0918-L/11Bei fehlenden Antragsvoraussetzungen Abweisung des Ratenansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…

UFSS RV/0663-S/10Zahlungserleichterung; kein Rückstand; Abgabenschuld getilgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2010

…dies allerdings nicht auf einmal, sondern über einen gewissen Zeitraum verteilt. Eine sofortige Entrichtung würde den Berufungswerber in finanzielle Bedrängnis führen und Liquiditätsengpässe nach sich ziehen. Die Einbringlichkeit der Abgaben sei aufgrund der guten Auftragslage nicht gefährdet. Es werde daher um Erteilung der beantragten Ratenbewilligung…

UFSL RV/0894-L/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…weil er durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht zugemutet…

UFSL RV/1288-L/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

…vorliegt, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht zugemutet werden kann (vgl…

UFSF RV/0295-F/08Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…wenn der Abgabepflichtige durch die sofortige (volle) Abgabenentrichtung in eine wirtschaftliche Notlage bzw. in finanzielle Bedrängnis gerät oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen…

UFSW RV/2302-W/08Von einem vorbehaltenen Widerruf kann nur gesprochen werden, wenn dieser näher determiniert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…und die dadurch resultierende finanzielle Bedrängnis (VwGH 12.7.1967, 612/67) seien evident. Der Tatsachenfeststellung, dass nachträglich eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei könne nicht gefolgt werden. Da die Bw. ihre Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen habe aufgeben müssen, sei die finanzielle Notlage auch im…

UFSG RV/0747-G/07Nachforderungen von Grunderwerbsteuer aus sog. Bauherrenmodellen stellen keine sachliche Unbilligkeit dar. Der Erwerber muss bei Eingehen eines derartigen Vertragswerkes mit Abgabennachforderungen rechnen. Das Vorliegen persönlicher Unbilligkeit ist auf den Einzelfall bezogen zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2008

…der Errichtung eines Eigenheimes als äußerst knapp zu betrachten waren und geringfügigste Kostenüberschreitungen, die tendenziell zu Lasten des Bauherren gehen, die Familie in finanzielle Bedrängnis bringen konnten, dürfte von Anfang an klar gewesen sein. In Abwägung der Relationen von Gesamtverbindlichkeiten von rd. 270.000 €…

UFSG RV/0748-G/07Nachforderungen von Grunderwerbsteuer aus sog. Bauherrenmodellen stellen keine sachliche Unbilligkeit dar. Der Erwerber muss bei Eingehen eines derartigen Vertragswerkes mit Abgabennachforderungen rechnen. Das Vorliegen persönlicher Unbilligkeit ist auf den Einzelfall bezogen zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2008

…der Errichtung eines Eigenheimes als äußerst knapp zu betrachten waren und geringfügigste Kostenüberschreitungen, die tendenziell zu Lasten des Bauherren gehen, die Familie in finanzielle Bedrängnis bringen konnten, dürfte von Anfang an klar gewesen sein. In Abwägung der Relationen von Gesamtverbindlichkeiten von rd. 270.000 €…

UFSS RV/0575-S/06Stundung eines Säumniszuschlags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Weitere Gründe, die eine erhebliche Härte darstellen könnten, wie die Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhalts durch die Abgabenentrichtung oder das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage oder finanzielle Bedrängnis wurden nicht vorgebracht. Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden. Den Einwendungen des Bw. war kein Erfolg…

UFSL RV/1295-L/07Ermessensentscheidung nur bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2008

…mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…

UFSW FSRV/0030-W/06Einkommens.- und Vermögenslage nicht offengelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.06.2006

…Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am…