…Durch die Nichtentrichtung der Abgaben hat er das tatbildmäßige Unrecht wissentlich verwirklicht. Der Beweggrund (im vorliegenden Fall die wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Schwierigkeiten) für dieses Verhalten ist für die Feststellung des Vorsatzes nicht maßgeblich (VwGH 9.10.1991, 90/13/0279). Die Schuldform der Wissentlichkeit (…
…1989, 88/15/0045; VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Rz 224: Der deutlichste Fall einer "erheblichen Härte" ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis des Abgabepflichtigen (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Härte ist schon dann anzunehmen, wenn…
…verwertbarer Betriebsmittel und nicht auf die Gewinnerwartung eines Unternehmens an (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis (VwGH 04.09.2003, 2002/17/0050). Nur bei Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes kann von…
…des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn dieser hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerät oder die Einziehung, unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen, ihm nicht zugemutet werden kann (vgl…
…aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner…
…monatlichen Raten in Höhe von € 300,00 ein. Die sofortige volle Entrichtung der Abgabenverbindlichkeiten wäre für die Bw. mit erheblichen Härten verbunden und die Einbringlichkeit durch den von ihr geforderten Aufschub nicht gefährdet. Es lägen wirtschaftliche Notlage und finanzielle Bedrängnis vor, welche die Bw…
…nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…
…beeinträchtigt wäre, eine wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Bedrängnis vorliegt oder eine trotz zumutbarer Vorsorge schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners eingetreten ist. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei…
…Miete aufgewendet. Da seine Ehegattin derzeit auch nicht in der Lage sei, ihn finanziell zu unterstützen, würde ihn die Rückforderung in Form der Einbehaltung der Familienbeihilfe in starke finanzielle Bedrängnis bringen und eine drastische Notlage verursachen. Aufgrund der Krankheit und Behinderung seien der Bf. und…
…als auch für die übrigen Voraussetzungen der Zahlungserleichterung aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…über den Wiederaufnahmeantrag die Beseitigung des Rückstandsausweises vom 25.7.2014 zu erwarten sei. Die sofortige Einziehung der Abgabenschuld laut Rückstandsausweis bringe den Beschwerdeführer (Bf.) in eine unzumutbare finanzielle Bedrängnis. Dies stelle eine Verschleuderung von finanziellen Mittel dar. Eine erhebliche Härte liege ohne Zweifel vor…
…aus heutiger Sicht wesentlich schlechter als 2015 sein. Da der Bf. aus diesen Gründen in arge finanzielle Bedrängnis kommen würde und er seinen Steuerzahlungen immer prompt und zuverlässig nachgekommen sei, ersuche er um Bewilligung der angebotenen Raten. Er könne derzeit trotz beengter Situation zusätzlich zu…
…0056). Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am…
…konsumieren und anschließend substantiiert zu bestreiten, weshalb aktuell die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittle. Nachdem die Bemühungen nicht zielführend gewesen seien und die Bf mangels Zahlungseingangs in finanzielle Bedrängnis geraten sei, habe ihr Geschäftsführer am 9.12.2013 Insolvenz anmelden müssen. Im Rahmen der Erstellung des…
…durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung ihrer anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihr zur Verfügung stehenden Einkunftsquelle ihr nicht zugemutet werden…
…weil er durch die sofortige Entrichtung der gegenständlichen Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Einhaltung und am Bestand der zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht…
…Seine Verfehlungen seien seinen Angaben nach unter anderem darauf zurückzuführen, dass ihn der Totalausfall eines Hauptkunden (W) im Jahr 2011 in schwere finanzielle Bedrängnis gebracht habe. Zudem habe er gesundheitliche Schwierigkeiten gehabt. Auslöser für das Finanzstrafverfahren sei eine mangels Entrichtung der geschuldeten Beträge nicht wirksame…
…nicht gefährdet wird. Dass dem Abgabenpflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…
…gewürdigt werde. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass die Entrichtung des gesamten noch im Rechtsmittelweg bekämpften Abgabenmehrbetrages unter einem die Bw in erhebliche finanzielle Bedrängnis bis hin zur Notwendigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringen würde. Gemäß § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen - und eine solche stelle sowohl die…
…das Zollamt diese Berufung ab. Begründend führte das Zollamt in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH aus, dass zwar die Zahlung der Abgaben das Unternehmen in finanzielle Bedrängnis bringen kann, das sei aber noch nicht mit einem existenzbedrohenden Schaden gleichzusetzen. Ein solcher sei aus dem…