… | 1992 | (1.1.1992-31.5.1992) | Kapital | Tage | fiktive Zinsen (Schilling) | Konto 002 | 6.1.1992-31.3.1992 | 84,700.000,00 | 24 Tage | 310.566,67 | | 1.4.1992-31…
…Gesellschafter stelle eine Nutzungseinlage dar, was auch die Rz 679 der KStRl 2001 unzweifelhaft zum Ausdruck bringe. Für den Ansatz von fiktiven Zinseinnahmen beim Darlehensgeber bestehe daher keine rechtliche Grundlage. Weiters wird vorgebracht, dass im Verlauf der Prüfung angedacht war, die Darlehensrückzahlung als verdeckte Gewinnausschüttung…
…hin, dass die Behörde erster Instanz in ihrer Berufungsvorentscheidung den Berechnungsmodus für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer geändert habe. Während sie in ihrem ersten Bescheid noch von einer jährlichen Bereicherung der Gesellschaft in Höhe fiktiver Zinsen ausgehe, vertrete sie nun die Rechtsansicht, dass…
…Bw. zur Darstellung der BP Stellung: a. Ansatz fiktiver fremdüblicher Zinsen: In der Stellungnahme der Groß-BP werde neuerlich angeführt, die Hingabe eines unverzinslichen Darlehens in den Jahren 2004 bis 2006 entspreche nicht dem Fremdüblichkeitsgrundsatz und sei in der indirekten Verflechtung der Gesellschaften begründet. Dieser…
…gestellt worden sei. Die fiktiven Zinsen für die Jahre 1994 bis 1996 wurden von der B GmbH mit insgesamt S 3.684.035,00 angesetzt und durch Anwendung eines Steuersatzes von 1 % die darauf entfallende Gesellschaftsteuer mit S 36.841,00 berechnet. Dieser Betrag von…
…96 für den Gesamterwerb ergebe sich für den Bw eine Gutschrift von € 211,52. Laut Tilgungsplan ergebe sich die Zinsersparnis (5,5 % fiktive Zinsen) der letzten 10 Jahre wie folgt: | Jahr | Schenkung, in € | 1999 | 4.040,61 | 2000 …
…der Betriebsprüfung vorgelegten Unterlagen (Bestätigung des Stiftungsvorstand des FBH: Privatstiftung über zukünftige Ausschüttungen, Unterlagen über unverzinste Darlehen samt KESt-Erklärung über fiktive Zinsen für die Jahre 2001 bis 2003 vom 11.03.2002, 20.12.2002 und vom 4.12.2003, Satzung der FBH: Privatstiftung…
…Nr. 13 folgende Ausführungen: "Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRL 2002, RZ 912) und durch die Nichtverrechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Zinsen (jener fiktive Zinsgewinn aus der Sicht des Gesellschafters!), den…
…standhalte. h) Von der steuerlichen Vertretung werde die Berechnung der Zinsen dahingehend bemängelt, dass die Finanzierung des Unternehmens mit Lieferverbindlichkeiten bzw. unverzinslichem und verzinslichem Fremdkapital erfolgt sei. Demzufolge wäre eine fiktive Aufteilung der Zinsen im Verhältnis zu den Überentnahmen vorzunehmen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung entstünden…
…I-GmbH habe der Berufungswerberin im Dezember 1995 ein Darlehen in Höhe von 3 Mio. Schilling gewährt. Die von der Darlehensgeberin vorgeschriebenen Zinsen (1995/96: 45.369,86 S; 1996/97: 107.771,70; 1997/98: 70.506,85 S) habe die Berufungswerberin als Betriebsausgaben…
…schlüssig bekannt gegeben worden. Eine Kopie dieses Schriftsatzes übersende die steuerliche Vertretung in Beilage 1. In diesem Schriftsatz werde betreffend der Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben auf ihren Schriftsatz vom März 2005 verwiesen, worin sie die genaue Berechnung der nachträglichen Betriebsausgaben damals Herrn xxx, Veranlagungsreferat x…
…wenn die Eigenmittelquote der Gesellschaft weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre betragen, es sei denn, die Gesellschaft bedarf nicht der Reorganisation. Gemäß § 14 Abs 1 EKEG kann der Gesellschafter einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern…
…durch Liquiditätsabfluss entgangene Ertragszinsen hinzugerechnet werden. Die Nichtberücksichtigung der Zinsen als Betriebsausgaben - insbesondere im vorliegenden Fall über den Zeitraum der Laufzeit der Anleihe - würde bedeuten, dass der Fremdmittelabfluss und der damit ausgelöste Aufwand fiktiv nicht als aus dem Unternehmen abgeflossen behandelt und auf die Dauer…
…Zeitraum von zwölf Monaten jeweils zum siebenten jedes Monats S 1.400,-- an den Anleger zu bezahlen. Die sieben ersten Zahlungen dienten der Kapitaltilgung, die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen…
…Österreich und der der Föderativen Republik Brasilien (vgl. BGBl 1976/431) die anrechenbare Steuer (fix) mit 25 % des Bruttobetrages der Zinsen anzusetzen ist (= matching tax credit = fiktive Steueranrechnung) unabhängig von der tatsächlich eingehobenen Quellensteuer - vgl. auch analog EAS 1163 vom 31.10.1997…
…5 Jahren die Berechnung der fiktiven Zinsen einen Betrag von 281.645,83 S ausmacht, wobei zum Ende des Jahres 2002 das Darlehen noch mit einem Betrag von 832.500 S aushaftet. Setzt man die vom Bw selbst vorgenommene fiktive Zinsberechnung unter Übernahme der im…
…01 betragen. Mit Vertrag vom August 1998 sei ein endfälliger CHF-Kredit im Gegenwert von ATS 1,9 Mio. eingeräumt worden; die Zinsen wurden laufend gezahlt, eine Sondertilgung sei nicht geplant gewesen. Im zusammenfassenden Aktenvermerk sind weitere Themen: Außergewöhnliche Belastung (Kinder) und Vertreterpauschale/Arbeitszimmer, aufgelistet…
…Rande sei bemerkt, dass dem Nachteil durch den Schatteneffekt bei wirtschaftlicher Betrachtung der Zinsengewinn durch die 10-jährige Stundung der Besteuerung der Kapitalerhöhung gegenüber zu stellen ist. Aus all diesen Gründen kommt dem Berufungsbegehren keine Berechtigung zu. Im Einkommensteuerrecht herrscht grundsätzlich das Nettoprinzip. Deshalb sind…
…des heranzuziehenden Aktivvermögens im Sinne der Ausführungen der steuerlichen Vertretung lässt sich daraus aber in keiner Weise entnehmen. Eine Berücksichtigung von Zinsen aus einem fiktiven Rückkauf des Gebäudes kommt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht Betracht und wurden solche auch nicht konkret geltend gemacht. Nichts…
…keine Verpflichtung der Abbauberechtigten, die Kosten aus dem Dienstbarkeitsvertrag zu übernehmen. Insofern wurde somit keine Kostenüberwälzung vereinbart. Der (fiktive) Erwerber des Schottervorkommens ist hinsichtlich des Wegenetzes in einer vergleichbaren Situation wie die Bw. in Bezug auf die vom Dienstbarkeitsvertrag betroffenen Liegenschaften. Demnach sind die auf…