… 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass, hätte das FA die oa. Ermittlungen durchgeführt, ein im Punkt Einkünfte aus Gewerbebetrieb anders lautender Einkommensteuerbescheid 2006 hätte erlassen werden können. Zweck der Aufhebungsmöglichkeit des § 289 Abs. 1 BAO ist die Entlastung…
…Pflegekosten der Mutter die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vom Bw. Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. August 2013 (AS 69ff) mit der Begründung ab, gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 seien bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche…
…der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung deswegen Gebrauch, da der Umfang der noch durchzuführenden Ermittlungen durch das weitgehende Fehlen von Ermittlungen im bisherigen Verfahren groß ist und dem FA derartige Ermittlungen nach der personellen Ausstattung und der Möglichkeit, dies im Außendienst selbst durchführen zu können…
…sonstigen Ungereimtheiten (Fehlen der Kundennummer, Änderung bei den Rechnungsnummern) die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 UStG 1994 nicht gegeben seien. Beweiswürdigung Dass die Firma A. D an der angegebenen Adresse nicht existierte, ergibt sich aus den durchgeführten umfangreichen und nachvollziehbaren Ermittlungen des FA (s Aktenvermerke…
…und war entbehrlich. Der UFS gelangt daher zur Auffassung, dass den Feststellungen der Amtspartei betreffend Fa S. Bau GmbH, zu folgen ist. Diese Feststellungen beruhen auf nachvollziehbaren, aktenkundigen Ermittlungen bzw -ergebnissen der Abgabenbehörde erster Instanz, denen gegenüber den weder glaubhaft gemachten noch nachgewiesenen Behauptungen der…
…dass er diese als steuerlicher Vertreter kennen müsste und dass es daher keine gibt, zumal er von der Bp des FA wiederholt aufgefordert wurde, fehlende Unterlagen etc zu übermitteln. Diesen Aufforderungen ist er nur schleppend und zum Teil nachgekommen. Da es bei der Beurteilung nicht…
…habe. Als Beweis dieser Feststellung lägen entsprechende Schreiben der Firmen M.T.GmbH, der A.Ö.N. KG und der D.L.GmbH der Berufungseingabe bei. Diese verrechneten Marketingkosten seien nicht nur im Hinblick auf die fehlende Tätigkeit der Fa. V. in S. unverständlich, sondern…
…ua die als Werbungskosten geltend gemachten Pendlerpauschalen, Reise- und Aus-/Fortbildungskosten außer Ansatz. In der Bescheidbegründung wurde wie folgt ausgeführt: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Die Ermittlungen gegen einen Beamten haben den Verdacht ergeben, dass die Bescheide der vorgenannten Veranlagungsjahre…
…überprüft (z.B. durch Einholung einer Auskunft der X-Bank bzw. durch Einvernahme des vom Bw. angebotenen Zeugen Zeuge1). 2. Hinsichtlich des vom Bw. behaupteten Mietkaufes (Schreiben der Fa. N.N. v. 14.1.2003, Bl. 43 d.A.) ist zu bemerken, dass im angeführten…
…gelegten Ausgangsrechnung (Repräsentanz in Österreich für R) handelt. Beim Grundgeschäft handelt es sich jedenfalls um Erlöse aus ,Zahlscheinwerbung' . Erhebungen des Finanzamtes haben bezüglich die Fa. R folgendes ergeben: - Sitz in Spanien (Palma de Mallorca) - Gesellschafter E und G , beide vertreten durch deren Alleinverwalterin Frau D. …
…derselben. Wenn die fehlenden Ermittlungen - wie im Gegenstand - einen vergleichsweise großen Umfang haben und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, erscheint es zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe…
…allenfalls für die Höhe von Säumniszuschlägen, für die Beurteilung einer Steuerbefreiung, für bewilligungs- bzw. genehmigungsabhängige Verwertungen von Relevanz ist, werden positions- bzw. rechnungsbezogene Ermittlungen, sofern sie bisher unterblieben sind, nachzuholen sein bzw. die Zeitpunkte der jeweiligen Steuerschuldentstehung zu ermitteln bzw. einzugrenzen und bescheidmäßig zu erfassen…
…über die Schlussbesprechung vom 10.9.2009 ist zu den "Verwaltungs- und Vertriebskosten" zu lesen: "Der Abgabepflichtige hat von der Fa. PBN am 29.7.2005 zu Frankierzwecken postgültige Briefmarken vom € 21.000,00 um einen Betrag in Höhe von € 16.800,00…
…Bescheides (der angefochtenen Berufungsvorentscheidung) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Wenn die fehlenden Ermittlungen (§ 115 Abs…
…wurde der Tatbestand des § 289 Abs. 1 BAO verwirklicht. Es wird daher Aufgabe des Finanzamtes sein, vor Erlassung von neuen Bescheiden die fehlenden Ermittlungen nachzuholen. Diese müssten sich vor allem darauf richten, festzustellen, ob die beauftragten Unternehmen in der Lage waren, die fakturierten Leistungen auch…
…angeführten fehlenden Ermittlungen, die insbesondere eine Nachschau im Unternehmen, um die Tätigkeit der BW1 überprüfen zu können, die Einsichtnahme in die Bücher der beiden BW und weiterer Unterlagen zur Überprüfung der Fremdüblichkeit und allenfalls die Einvernahme von Zeugen aufgrund der personellen Möglichkeiten des FA effizienter…
…angeführten fehlenden Ermittlungen, die insbesondere eine Nachschau im Unternehmen, um die Tätigkeit der BW1 überprüfen zu können, die Einsichtnahme in die Bücher der beiden BW und weiterer Unterlagen zur Überprüfung der Fremdüblichkeit und allenfalls die Einvernahme von Zeugen aufgrund der personellen Möglichkeiten des FA effizienter…
…das FA aufgrund seiner personellen Ausstattung und des weniger zeitaufwendigen Verfahrens in erster Instanz schneller und kostengünstiger durchführen. Diese Aufhebung erfolgt unter Abwägung der Interessen der Parteien auch deswegen, weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen…
…dem Bürgermeister, dem Verhandlungsleiter, der Schriftführerin, den Sachverständigen, den Vertretern der Straßenverwaltung, der Wasserversorgung sowie den Nachbarn als Bauwerber ein Vertreter der Fa. T. Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH. anwesend war. Weiters waren die Grundeigentümerin Frau Leopoldine X. (gleichzeitig auch Nachbarin) und der Planverfasser, Herr DI…
…neben dem Bürgermeister, dem Verhandlungsleiter, der Schriftführerin, den Sachverständigen, den Vertretern der Straßenverwaltung, der Wasserversorgung sowie den Nachbarn als Bauwerber ein Vertreter der Fa. T. Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH. anwesend. Weiters waren die Grundeigentümerin Frau Leopoldine X. (gleichzeitig auch Nachbarin) und der Planverfasser, Herr DI…