… 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass, hätte das FA die oa. Ermittlungen durchgeführt, ein im Punkt Einkünfte aus Gewerbebetrieb anders lautender Einkommensteuerbescheid 2006 hätte erlassen werden können. Zweck der Aufhebungsmöglichkeit des § 289 Abs. 1 BAO ist die Entlastung…
…Pflegekosten der Mutter die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vom Bw. Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. August 2013 (AS 69ff) mit der Begründung ab, gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 seien bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche…
…der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung deswegen Gebrauch, da der Umfang der noch durchzuführenden Ermittlungen durch das weitgehende Fehlen von Ermittlungen im bisherigen Verfahren groß ist und dem FA derartige Ermittlungen nach der personellen Ausstattung und der Möglichkeit, dies im Außendienst selbst durchführen zu können…
…vom 5. Mai 2015 diverse Aufstellungen sowie eine Kopie des Franchise-Vertrages betreffend den Standort STANDORT2. Am Ende des Schreibens heißt es "Die Vollmacht für unsere steuerliche Vertretung (einschließlich Zustellvollmacht) liegt beim Finanzamt *** zur Steuernummer ***** auf". weitere Ermittlungen FA Mit Vorhalt vom 8. Oktober 2015…
…Unternehmen betrifft. Die auf den Rechnungen angeführten Leistungsbeziehungen bestanden nach Sicht des BFG mit Sicherheit nicht. Zur weiteren Überprüfung des Geldflusses hat bereits das FA in der Begründung der wiederaufgenommenen Sachbescheide auf die gemäß § 162 BAO bei diesem Sachverhalt vorliegende fehlende Empfängernennung hingewiesen. Die Anführung…
…Die detaillierte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist dem Anhang (Bericht gem. § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 12.03.2021) zu entnehmen. Zur Beschwerde gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2019 ist Folgendes auszuführen. Das FA hat die Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2019 mit € 6…
…starkem Widerspruch. Außer dem unzulänglichen Beweismittel der amtlichen An- und Abmeldung des Ex-Gatten wurden vom FA keine Nachweise für dieses unwahrscheinliche Beweisergebnis vorgelegt und hat das FA auch erforderliche Ermittlungen in dieser Sache (wie etwa die Zeugeneinvernahme des geschiedenen Gatten sowie von Wohnungsnachbarn) unterlassen. …
…sonstigen Ungereimtheiten (Fehlen der Kundennummer, Änderung bei den Rechnungsnummern) die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 UStG 1994 nicht gegeben seien. Beweiswürdigung Dass die Firma A. D an der angegebenen Adresse nicht existierte, ergibt sich aus den durchgeführten umfangreichen und nachvollziehbaren Ermittlungen des FA (s Aktenvermerke…
…im Zeitpunkt der Einlage in die GmbH 1 die stillen Reserven mit dem gemeinen Wert aufgedeckt. In Anlehnung an die Ermittlungen des FA für Gebühren und Verkehrssteuern und dem diesbezüglich ergangenen Prüfbericht, werden sämtliche Grundstücke pauschal mit 1.100 €/m2 Nutzwert (Ausnahme: Liegenschaft 1…
…Bf. für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ***LTD*** als Haftungspflichtigen gemäß § 9a iVm. §§ 80 ff. BAO in Anspruch genommen hat. "Die Ermittlungen des FA ergaben, dass der nominelle Geschäftsführer der ***LTD***, Herr ***GF***, lediglich zum Schein bestellt wurde, die Geschäfte jedoch vom Bf. geführt werden. ……
…und war entbehrlich. Der UFS gelangt daher zur Auffassung, dass den Feststellungen der Amtspartei betreffend Fa S. Bau GmbH, zu folgen ist. Diese Feststellungen beruhen auf nachvollziehbaren, aktenkundigen Ermittlungen bzw -ergebnissen der Abgabenbehörde erster Instanz, denen gegenüber den weder glaubhaft gemachten noch nachgewiesenen Behauptungen der…
…dass er diese als steuerlicher Vertreter kennen müsste und dass es daher keine gibt, zumal er von der Bp des FA wiederholt aufgefordert wurde, fehlende Unterlagen etc zu übermitteln. Diesen Aufforderungen ist er nur schleppend und zum Teil nachgekommen. Da es bei der Beurteilung nicht…
…habe. Als Beweis dieser Feststellung lägen entsprechende Schreiben der Firmen M.T.GmbH, der A.Ö.N. KG und der D.L.GmbH der Berufungseingabe bei. Diese verrechneten Marketingkosten seien nicht nur im Hinblick auf die fehlende Tätigkeit der Fa. V. in S. unverständlich, sondern…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang Im Zuge einer bei der Fa. XmbH (kurz: GmbH) durchgeführten Außenprüfung traf der Prüfer folgende Feststellung: Die GmbH habe am 24.04.2018 das Grundstück "***1***" mit einer Fläche von 5.223 m2 um 480…
…ua die als Werbungskosten geltend gemachten Pendlerpauschalen, Reise- und Aus-/Fortbildungskosten außer Ansatz. In der Bescheidbegründung wurde wie folgt ausgeführt: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Die Ermittlungen gegen einen Beamten haben den Verdacht ergeben, dass die Bescheide der vorgenannten Veranlagungsjahre…
…angegebene Betrag von € 225.640,00 der Höhe nach richtig angegeben wurde. Ad Beschwerde betreffend Einkommensteuerbescheid 2012: Zusätzlich zum Nachholen der allgemeinen fehlenden Ermittlungen zur Aufklärung der Diskrepanzen zwischen den Schätzungen laut AP und den Angaben in der Beschwerde/Steuererklärung vom 30.10.2025…
…nicht. Nach der Aktenlage hat die Behörde bisher im Wesentlichen keine Ermittlungen darüber durchgeführt, ob sich das Geschwisterverhältnis als Pflegeverhältnis darstellt, sowie ob der Bf. die finanziellen Mittel hat bzw. gehabt hat, um die Lebenshaltungskosten auch für seinen Bruder zu tragen. Weiters fehlen Sachverhaltsermittlungen darüber…
…St.Nr.: *****, vertreten durch st.V., Adresse2, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA XX , betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2005 vom 16.1.2007, vom 19.1.2007, und vom 23.1.2007 sowie gegen den vorläufigen Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das…
…überprüft (z.B. durch Einholung einer Auskunft der X-Bank bzw. durch Einvernahme des vom Bw. angebotenen Zeugen Zeuge1). 2. Hinsichtlich des vom Bw. behaupteten Mietkaufes (Schreiben der Fa. N.N. v. 14.1.2003, Bl. 43 d.A.) ist zu bemerken, dass im angeführten…
…gelegten Ausgangsrechnung (Repräsentanz in Österreich für R) handelt. Beim Grundgeschäft handelt es sich jedenfalls um Erlöse aus ,Zahlscheinwerbung' . Erhebungen des Finanzamtes haben bezüglich die Fa. R folgendes ergeben: - Sitz in Spanien (Palma de Mallorca) - Gesellschafter E und G , beide vertreten durch deren Alleinverwalterin Frau D. …