…der steuerlichen Auswirkungen wies der Steuerpflichtige darauf hin, dass die für das Kalenderjahr 1999 vorgeschlagene Zahllast nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspreche. Als Nachweis würden Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen 1999 und 2000 mit den gesamten Unterlagen (Einnahmenaufzeichnungen, Betriebsausgaben, Bankbelege) bis zum 7. September 2001 persönlich vorgelegt werden. …
…begründungslos erfolgt. Für den UFS erschließt sich nicht, aus welchen Gründen das bloße Fehlen von Einnahmen in den Jahren 2005 und 2006 Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten des Jahres 2004 haben sollte. Der Prüfer hat schließlich in diesem Zusammenhang - offenbar gestützt auf §…
…und wurde somit die vom Bw. im Rahmen des Prüfungsverfahrens vorgelegte Prognoserechnung auch nicht bestätigt. Die Tätigkeit des Bw. ist somit auf Grund ihrer Gesamtgestaltung - keine Gewinnerzielungsabsicht, fehlende Einnahmensteigerung, Fehlinvestitionen, unentgeltliche Vortragstätigkeit - nicht geeignet, zu einem wirtschaftlichen Gesamterfolg zu führen. Eine in dieser Art und…
…diesem Hintergrund, für dessen Unrichtigkeit im Übrigen jeder Anhaltspunkt fehlt, kann daher keine Rede von einem Forderungsnachlass (durch die Ö GmbH) und dementsprechend auch keine Rede von "fehlenden Einnahmen" bei der D GmbH sein. Unrichtig ist jedenfalls die Annahme der belangten Behörde, Werner M. habe…
…diesem Hintergrund, für dessen Unrichtigkeit im Übrigen jeder Anhaltspunkt fehlt, kann daher keine Rede von einem Forderungsnachlass (durch die Ö GmbH) und dementsprechend auch keine Rede von "fehlenden Einnahmen" bei der D GmbH sein. Unrichtig ist jedenfalls die Annahme der belangten Behörde, Werner M. habe…
…haben sollte, dass fehlende Einnahmen zu fehlenden Umsätzen des Unternehmens und zu verkürzter Umsatzsteuer führen würden. Klare Vorstellungen über die Einnahmen des Betriebes und die Konsequenzen aus fehlenden Einnahmen müssen sich schon aus den ständigen Kontakten zwischen BG und der Leiterin der Buchhaltungsabteilung, der sie…
…Berufungsfall bestehen die zu geringen (fehlenden) Einnahmen der Bw. (berufungswerbenden Gesellschaft) darin, dass sie für die Abtretung ihrer Anteile an der T. GmbH nicht den ihrer Beteiligung entsprechenden Teil am Gesamterlös, sondern einen weit geringeren Betrag erhalten hat und dieser (fehlende) Erlös der Ehegattin des…
…die Betriebskosten hereinzubekommen oder verhandelte mit dem Mieter über eine Mietzinsreduktion. Im Gegenteil bezahlte sie die anlaufenden Betriebskosten in allen Jahren trotz fehlender laufender Einnahmen selbst und verbuchte sie als Forderung an den Mieter. An den Mieter ging weder ein Aufforderungsschreiben noch eine Mahnung geschweige…
…gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzeln in der Anteilsinhaberschaft haben. Es können überhöhte scheinbare Aufwendungen oder zu geringe fehlende Einnahmen vorliegen. Anhand der vorliegenden Aufstellung kann nicht festgestellt werden, welche neu hervorgekommenen Beweismittel (Rechnungen…
…Anteilsinhaberschaft haben. Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern. Entweder liegen überhöhte, scheinbare Aufwendungen oder zu geringe fehlende Einnahmen vor (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096). Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist damit die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer…
…Lieferantenguthaben" verwiesen. Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in mehreren Formen mindern. Entweder liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor. Im vorliegenden Fall hat die Bw eine Aufwendung für Fremdleistung gewinnmindernd abgesetzt, ohne dass ihr ein derartiger Aufwand tatsächlich erwachsen wäre…
…der damit verbundene Aufwand verdeckte Ausschüttung. Handelte es sich hingegen um ein zunächst betrieblich veranlasstes Rechtsgeschäft und kam es erst in späterer Folge zu einer Umwidmung in eine Vorteilszuwendung, dann sind die fehlenden Einnahmen verdeckte Ausschüttung (VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020; UFS [Senat]…
…Anteilsinhaberschaft haben, wobei solche verdeckte Ausschüttungen das Einkommen der Körperschaft entweder als überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder als zu geringe (fehlende) Einnahmen mindern können. Den seitens der Berufungswerberin bestrittenen Feststellungen der Betriebsprüfung nach hat die Berufungswerberin in den Jahren 2000 bis 2006 verdeckte Gewinnausschüttungen vorgenommen. In…
…Anteilsinhaberschaft haben. Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern. Entweder liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor. Eine verdeckte Ausschüttung setzt dabei definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus, wobei…
…Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern. Entweder liegen überhöhte scheinbare Aufwendungen oder zu geringe fehlende Einnahmen vor (Hinweis auf VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096). Eine verdeckte Ausschüttung setzt dabei definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit…
…Berufungsfall ergeben sich daher fehlende Einnahmen in Höhe von S 109.261,-- und S 130.672,--. Nach Ansicht des Finanzamtes kann aufgrund oben angeführter Gründe nicht davon ausgegangen werden, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß im Sinne von § 131 BAO gewesen ist. Da Einnahmen nicht erfasst worden…
…Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben, wobei solche verdeckten Ausschüttungen das Einkommen der Körperschaft entweder als überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder als zu geringe (fehlende) Einnahmen mindern können (vgl. VwGH 29.11.2006, 2002/13/0173…
…Anteilsinhaberschaft haben. Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern. Entweder liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor (vgl für viele die Erk vom 19.1.2005, 2000/13/0162 und 0165, und vom 29.1.2003, 98/13…
…Lieferantenguthaben" verwiesen. Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in mehreren Formen mindern. Entweder liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor. Im vorliegenden Fall hat die Bw eine Aufwendung für Fremdleistung gewinnmindernd abgesetzt, ohne dass ihr ein derartiger Aufwand tatsächlich erwachsen wäre…
…Verwaltungsgerichtshof vom 30. Oktober 2003, Zl. 99/15/0072). Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern: Entweder es liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor (vgl. Verwaltungsgerichtshof vom 29. Jänner 2003, Zl. 98/13/0055). Für die Haftung…