…vertretungsbefugte Person zuzustellen gewesen (siehe auch VwGH vom 22.3.2000, 98/13/0168 und vom 20.3.1989, 88/15/0131). Damit gilt die Zustellung nicht als vollzogen und dem Schreiben kommt keine Bescheidqualität zu. Die Berufung war deshalb als unzulässig zurückzuweisen (§ 273 Abs…
…Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages allein mit der Begründung, dass dem Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages die Bescheidqualität fehle und es sich um einen "Nichtbescheid handelt. Den zu dieser Frage ergangenen Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 2006, 2005/14/0014…
…Dieser Vorladung vom 24. Oktober 2002 kommt eine Bescheidqualität nicht zu. Der Bw. hat am 12. November 2002 gegen diese Vorladung Berufung erhoben. Angesichts der fehlenden Bescheidqualität der "Vorladung" wies das Finanzamt die Berufung dagegen berechtigterweise zurück. Der (undatierte) Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erging somit zu…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 5. Dezember 2003 und den Vorlageantrag vom 11. Mai 2005 des Mag. JH als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma O. GmbH, N, N. 39, gegen die Erledigungen des Finanzamtes Vöcklabruck vom 4. November…
…als nicht rechtwirksam erlassen anzusehen. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität (Ritz, BAO-Kommentar³, § 273 Tz. 2). Da nach obigen Ausführungen der…
…Bescheide (1988, 1989)nicht erhalten haben. Die Nichtzustellung der an den Bw. adressierten Bescheide vom 15. November 2002 an alle Bescheidadressaten steht ihrer Wirksamkeit als Bescheide entgegen. Fehlende Bescheidqualität wegen Nichtzustellung an alle Bescheidadressaten ist ein Zurückweisungsgrund im Sinne des § 273 Abs. 1 lit. a…
…Anteile mit jeweils 0,00 € festgestellt wurde. Im Zuge der Bearbeitung des gegen diese Erledigungen eingebrachten Rechtsmittels stellte das FA deren fehlende Bescheidqualität infolge der zwischenzeitigen Beendigung der KEG aufgrund der Umgründung in die GmbH fest. Am 22.Februar 2007 ergingen daraufhin drei inhaltsgleiche…
…kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des von der Bw im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10.2.1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund musste die Bw auch damit rechnen, dass…
…kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des von den Bw im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10.2.1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund mussten die Bw auch damit rechnen, dass…
…abhängen kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des vom Bw im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10.2.1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund musste der Bw auch damit rechnen, dass…
…zurechnen zu lassen. Der Vertreter hätte jedoch schon Kenntnis von der Tatsache gehabt, da die fehlende Bescheidqualität, die bereits Gegenstand der gegen die Bp-Bescheide vom 10.2.1997 erhobenen Berufung und auch Inhalt der dazu ergangenen Sachentscheidung der FLD für Wien, NÖ u Bgld…
…nicht abhängen kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des vom Bw. im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10. Februar 1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund musste der Bw. auch damit rechnen…
…nicht abhängen kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des vom Bw. im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10. Februar 1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund musste der Bw. auch damit rechnen…
…abhängen kann. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass im Rahmen des vom Bw. im Wiederaufnahmeantrag geschilderten Berufungsverfahrens auf die adressierungsbedingt fehlende Bescheidqualität des Grundlagenbescheides vom 10.2.1997 (jedenfalls indirekt) hingewiesen worden ist. Vor diesem Hintergrund musste der Bw. auch damit rechnen, dass…
…§ 303, Rz 27). Der Vertreter habe jedoch schon Kenntnis von der Tatsache gehabt, da die fehlende Bescheidqualität, die bereits Gegenstand der gegen die BP-Bescheide (10. Februar 1997) erhobenen Berufung gewesen sei und auch Inhalt der dazu ergangenen zweitinstanzlichen Sachentscheidung (28. Oktober 2002) der Finanzlandesdirektion…
…jedoch schon Kenntnis von der Tatsache gehabt, da die fehlende Bescheidqualität die bereits Gegenstand der gegen die BP-Bescheide (10.2.1997) erhobenen Berufung gewesen sei und auch Inhalt der dazu ergangenen zweitinstanzlichen Sachentscheidung (28.10.2002) der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland geworden sei…
…stelle eine neue Tatsache dar. Die Entscheidung eines Gerichtes stelle aber keine neu hervorgekommene Tatsache dar. Der VwGH habe nur die fehlende Bescheidqualität bestätigt, die schon Inhalt der gegen die BP-Bescheide gerichteten Berufung und des zweitinstanzlichen Verfahrens gewesen sei. Der obgenannten Zurückweisung komme daher…
…müssen. Da dies nicht geschehen ist, können diese Schriftstücke nicht die Rechtsqualität eines Bescheides für sich in Anspruch nehmen (§ 93 BAO). Die Berufung war daher wegen mangelnde Unterschriften beziehungsweise Ausfertigungsvermerke und daher fehlende Bescheidqualität der Schriftstücke, gegen welche sie sicht richtet, als unzulässig zurückzuweisen. Linz…
…793/95, ZfVB 1997/1/492 mit weiteren Hinweisen ). Die Berufung war daher mangels Unterschrift auf dem kopierten bzw. nachträglich adaptierten und kopierten EDV-Bescheid (Überkleben bestimmter Einkunftsanteile von Gesellschaftern) und der deshalb fehlenden Bescheidqualität der bekämpften Schriftstücke als unzulässig zurückzuweisen. Linz, am 28…
…den §§ 93 bzw. 96 BAO geforderten Teile, so führt dies teils zum Verlust der Bescheideigenschaft ("Nichtbescheid"), teils (nur) zur Rechtswidrigkeit der Erledigung. Unverzichtbar für die Bescheidqualität sind die Bezeichnung der Behörde, der Spruch sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, 3…