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UFSW RV/2113-W/02Zurückweisung einer unzulässigen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.03.2008

…Ergebnis der Abschichtung in einem ersten Einkünfte- Feststellungsbescheid für 1993 erkärungskonform erfasst worden. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung verfügte das Finanzamt am 16. Juni 2000 gemäß § 303 Abs 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens und erließ zugleich einen neuen Feststellungsbescheid, in dem es den Abschichtungserfolg der…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…zu können. Aufgrund obiger Ausführungen ist daher das Verlangen nach der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO zu Recht erfolgt. Die Firma C***** ist Geschäftsverbindungen mit einer Domizilgesellschaft eingegangen und hätte daher vorsorgen müssen, die notwendigen Beweise und Unterlagen, die zur Benennung der tatsächlichen Empfänger notwendig sind…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2

…gehandelt haben mag, bei deren genauerer (bankkonformer) Benennung bzw Ergänzung bei diesem Bankinstitut weitere Sparbücher des Bw auffindbar gewesen wären, oder ob dies aus bestimmten Gründen zur Gänze auszuschließen sei. Das in der Sache ausweichend formulierte Antwortschreiben bedeutet für sich noch keinen Entlastungsbeweis, weil es…

UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 3/3

…ist - ist entgegenzuhalten: Richtig ist, dass sich auf der dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Ablichtung des Schreibens kein Eingangsstempel des Finanzamtes W befindet. Ein fehlender Eingangsstempel ist jedoch kein Beweis für eine nicht erfolgte Zustellung des Schreibens, da nach ständiger Verwaltungspraxis keine mit einem Eingangsstempel versehene…

UFSG RV/0758-G/07Einheitlichkeitsgebot und Endgültigerklärung nach § 200 Abs 2 BAO im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO einer vollbeendeten KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…ist (VwGH 1.10.2008, 2003/13/0137). Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber…

UFSI RV/0494-I/05Berufungszurückweisung wegen unrichtiger Adressierung von Bescheiden an eine nicht mehr existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht…

UFSL RV/0229-L/07Berichtigungsbescheid zu einem Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…Adressaten 1. MSG, 2. LSG jeweils zHd Dr. HJZ): a. Die Bescheide betreffend Erdgasabgabevergütung für das Jahr 2000 vom 21. September 2005 sowie für den Zeitraum 1-11/2001 vom 18. September 2005 würden gemäß § 293 BAO wie folgt so berichtigt, dass es in der…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…G., nicht eine allfällige Verjährung gegenüber R.G. verhindere. Es sei daher schon aus letzterem Grund kein Anspruch der Behörde erster Instanz gegeben, zumal auch die Bescheide vom 23. März 2004 an einen falschen Adressaten, nämlich an die Rechtsnachfolger nach G.R. sen. gerichtet worden…

UFSW RV/2195-W/10Rechtswidrigkeit des gemäß § 295 BAO abgeleiteten Bescheides, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…des fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO sowie im Falle keiner Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person anzusehen (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 295, Rz 27). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle beteiligten…

UFSW RV/2939-W/09Gebot der Einheitlichkeit der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

…2 FinStrG gewesen sei. Erhebungen "für Zwecke von Finanzstrafverfahren" würden aber nicht der Abgabenerhebung dienen. Nach Ansicht des UFS komme es in diesem Zusammenhang entscheidend darauf an, in welcher Eigenschaft die Behörde - aus Sicht des Adressaten - nach außen hin in Erscheinung trete, nicht hingegen darauf…

UFSW RV/4388-W/09Rechtswidrigkeit der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs.2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben. Im vorliegenden Fall wurden die, an A.A., B.B. und C.C. gerichtete, Erbschaftssteuerbescheide vom 22 .Mai 1996, den Adressaten am 24 .Mai 1996…

UFSW RV/1336-W/08Rechtswidrigkeit der Geltendmachung der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben. Im vorliegenden Fall wurden die, an A.A., B.B. und C.C. gerichteten Erbschaftssteuerbescheide vom 22. Mai 1996, den Adressaten am 24. Mai…

UFSZ2L ZRV/0304-Z2L/03Rückforderung einer für exportiertes (gefrorenes) Rindfleisch gewährte Ausfuhrerstattung sowie Festsetzung einer Sanktion.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.07.2008Teil 1/2

…Benennung und Adressierung des jeweiligen Lieferanten: J, 8472 Strass, SF, 8421 Wolfsberg, SCH, 4652 Steinerkirchen, SA, 4363 Pabneukirchen, AF, 8950 Stainach, Z, 8280 Fürstenfeld, ST, 3013 Tullnerbach, RI, 2091 Langau, VFS, 9010 Klagenfurt, WF, 3623 Kottes), 3) 9 (jeweils mit Jänner 2008 datierte) Ursprungserklärungen der…

UFSG RV/0451-G/06Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO innerhalb offener Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…vermöchte. Die unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten selbst im Spruch ist in einem Fall wie dem vorliegenden dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht, was insbesondere auch durch die Zustellung an den richtigen Adressaten untermauert wird (VwGH 20. 1…

UFSW RV/2098-W/09Beiträge und Abgabe von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…Jänner 2007, EW-AZ). Ein Rechtsgebilde "Verl n NL und Miteig" war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht existent. Die berufungsgegenständlichen Bescheide konnten daher keine Rechtswirkungen entfalten. Ist ein Abgabenbescheid wegen fehlender Rechtswirkungen nicht anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Abgabenbescheid nicht zulässig. Die Berufungen…

UFSW RV/2097-W/09Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…Jänner 2007, EW-AZ). Ein Rechtsgebilde "Verl n NL und Miteig" war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht existent. Die berufungsgegenständlichen Bescheide konnten daher keine Rechtswirkungen entfalten. Ist ein Abgabenbescheid wegen fehlender Rechtswirkungen nicht anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Abgabenbescheid nicht zulässig. Die Berufungen…

UFSW RV/0070-W/09Rechtswidriger Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder einer Zustellung nicht an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person zur Gänze unwirksam sind (vgl. Ellinger /Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 209a Rz. 21). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 1/4

…Wenn der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur am Kopf des Bescheides (im Adressfeld) genannt sei, schade dies nicht (VwGH 21. Mai 1992, 90/17/0036). Das Vorliegen von "Nichtbescheiden mangels Benennung des Normadressaten" begründete der steuerliche Vertreter mit dem Bestand jener B…

UFSW RV/1911-W/05Empfängerbenennung bei Paletteneinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2006Teil 1/2

…Empfänger zu benennen, selbst verschuldet (unter Hinweis auf die Erkenntnisse VwGH 2.3.1993, 91/14/0144, VwGH 21.12.1999, 94/14/0040, VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236). 3. Rückgabe leerer Getränkegebinde in Supermärkten: Dieser Vergleich sei nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht…

UFSW RV/2389-W/11Empfängernennung - Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…Benennung der fraglichen Empfänger erfolgte damit nicht. Wie weiters die behördlichen Erhebungen zu den drei in Rede stehenden Unternehmen M.GmbH, S.GmbH und SE.GmbH ergaben, handelte es sich um am jeweiligen Firmensitz nicht auffindbare Unternehmen. Eine operative Tätigkeit war an den aktenkundigen Adressen…