…Ergebnis der Abschichtung in einem ersten Einkünfte- Feststellungsbescheid für 1993 erkärungskonform erfasst worden. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung verfügte das Finanzamt am 16. Juni 2000 gemäß § 303 Abs 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens und erließ zugleich einen neuen Feststellungsbescheid, in dem es den Abschichtungserfolg der…
…zu können. Aufgrund obiger Ausführungen ist daher das Verlangen nach der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO zu Recht erfolgt. Die Firma C***** ist Geschäftsverbindungen mit einer Domizilgesellschaft eingegangen und hätte daher vorsorgen müssen, die notwendigen Beweise und Unterlagen, die zur Benennung der tatsächlichen Empfänger notwendig sind…
…gehandelt haben mag, bei deren genauerer (bankkonformer) Benennung bzw Ergänzung bei diesem Bankinstitut weitere Sparbücher des Bw auffindbar gewesen wären, oder ob dies aus bestimmten Gründen zur Gänze auszuschließen sei. Das in der Sache ausweichend formulierte Antwortschreiben bedeutet für sich noch keinen Entlastungsbeweis, weil es…
…ist - ist entgegenzuhalten: Richtig ist, dass sich auf der dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Ablichtung des Schreibens kein Eingangsstempel des Finanzamtes W befindet. Ein fehlender Eingangsstempel ist jedoch kein Beweis für eine nicht erfolgte Zustellung des Schreibens, da nach ständiger Verwaltungspraxis keine mit einem Eingangsstempel versehene…
…ist (VwGH 1.10.2008, 2003/13/0137). Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber…
…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht…
…Adressaten 1. MSG, 2. LSG jeweils zHd Dr. HJZ): a. Die Bescheide betreffend Erdgasabgabevergütung für das Jahr 2000 vom 21. September 2005 sowie für den Zeitraum 1-11/2001 vom 18. September 2005 würden gemäß § 293 BAO wie folgt so berichtigt, dass es in der…
…G., nicht eine allfällige Verjährung gegenüber R.G. verhindere. Es sei daher schon aus letzterem Grund kein Anspruch der Behörde erster Instanz gegeben, zumal auch die Bescheide vom 23. März 2004 an einen falschen Adressaten, nämlich an die Rechtsnachfolger nach G.R. sen. gerichtet worden…
…des fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO sowie im Falle keiner Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person anzusehen (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 295, Rz 27). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle beteiligten…
…2 FinStrG gewesen sei. Erhebungen "für Zwecke von Finanzstrafverfahren" würden aber nicht der Abgabenerhebung dienen. Nach Ansicht des UFS komme es in diesem Zusammenhang entscheidend darauf an, in welcher Eigenschaft die Behörde - aus Sicht des Adressaten - nach außen hin in Erscheinung trete, nicht hingegen darauf…
…der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben. Im vorliegenden Fall wurden die, an A.A., B.B. und C.C. gerichtete, Erbschaftssteuerbescheide vom 22 .Mai 1996, den Adressaten am 24 .Mai 1996…
…gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben. Im vorliegenden Fall wurden die, an A.A., B.B. und C.C. gerichteten Erbschaftssteuerbescheide vom 22. Mai 1996, den Adressaten am 24. Mai…
…Benennung und Adressierung des jeweiligen Lieferanten: J, 8472 Strass, SF, 8421 Wolfsberg, SCH, 4652 Steinerkirchen, SA, 4363 Pabneukirchen, AF, 8950 Stainach, Z, 8280 Fürstenfeld, ST, 3013 Tullnerbach, RI, 2091 Langau, VFS, 9010 Klagenfurt, WF, 3623 Kottes), 3) 9 (jeweils mit Jänner 2008 datierte) Ursprungserklärungen der…
…vermöchte. Die unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten selbst im Spruch ist in einem Fall wie dem vorliegenden dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht, was insbesondere auch durch die Zustellung an den richtigen Adressaten untermauert wird (VwGH 20. 1…
…Jänner 2007, EW-AZ). Ein Rechtsgebilde "Verl n NL und Miteig" war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht existent. Die berufungsgegenständlichen Bescheide konnten daher keine Rechtswirkungen entfalten. Ist ein Abgabenbescheid wegen fehlender Rechtswirkungen nicht anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Abgabenbescheid nicht zulässig. Die Berufungen…
…Jänner 2007, EW-AZ). Ein Rechtsgebilde "Verl n NL und Miteig" war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht existent. Die berufungsgegenständlichen Bescheide konnten daher keine Rechtswirkungen entfalten. Ist ein Abgabenbescheid wegen fehlender Rechtswirkungen nicht anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Abgabenbescheid nicht zulässig. Die Berufungen…
…fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder einer Zustellung nicht an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person zur Gänze unwirksam sind (vgl. Ellinger /Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 209a Rz. 21). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle…
…Wenn der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur am Kopf des Bescheides (im Adressfeld) genannt sei, schade dies nicht (VwGH 21. Mai 1992, 90/17/0036). Das Vorliegen von "Nichtbescheiden mangels Benennung des Normadressaten" begründete der steuerliche Vertreter mit dem Bestand jener B…
…Empfänger zu benennen, selbst verschuldet (unter Hinweis auf die Erkenntnisse VwGH 2.3.1993, 91/14/0144, VwGH 21.12.1999, 94/14/0040, VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236). 3. Rückgabe leerer Getränkegebinde in Supermärkten: Dieser Vergleich sei nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht…
…Benennung der fraglichen Empfänger erfolgte damit nicht. Wie weiters die behördlichen Erhebungen zu den drei in Rede stehenden Unternehmen M.GmbH, S.GmbH und SE.GmbH ergaben, handelte es sich um am jeweiligen Firmensitz nicht auffindbare Unternehmen. Eine operative Tätigkeit war an den aktenkundigen Adressen…