…vorliegt, d.h. die Begleichung der Miete und Betriebskosten für die Wohnung durch die Gesellschafter die Angemessenheitsgrenze der Entlohnung des Geschäftsführers bei weitem übersteigt. b) Es fand eine vollständige Prüfung aller Warengruppen statt. Dass die Vorbringen in der Berufungsergänzung insgesamt konfus sind ist ersichtlich daraus…
…1991 weitere ATS 709.166,29 (€ 51.537,12) durch Barzahlung, übernommene Kreditratenzahlungen, Banküberweisungen, Begleichung von Verbindlichkeiten der X GesmbH gegenüber Dritten, Umbuchungen etc. vermindert worden, sodass per 31. Dezember 1991 die "Verbindlichkeit" gegenüber der X GesmbH nur noch mit ATS 368.642,58…
…Betriebsprüfung zustandegekommene Steuerschuld von rund ÖS 16 Mio. seitens der IO GesmbH bestand. Gemäß Abtretungsvertrag verpflichtete sich der übernehmende Gesellschafter, die abtretenden Gesellschafter mit dem Übergabestichtag aus sämtlichen bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollkommen schad- und klaglos zu halten. Tatsächlich kam er nicht für die Abgabennachforderungen…
…zur Bonität ihres Gesellschafter-Geschäftsführers nicht näher spezifizierte Sachwerte dessen Privatvermögens vorbringt: Daraus ist für die Bw nichts zu gewinnen, weil damit weder die Höhe der Aktivwerte noch deren Verwertbarkeit noch deren Belastung durch Pfandrechte noch die Abwesenheit anderer Verbindlichkeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers dargestellt werden…
…Finanzmittel noch über Bankguthaben. Durch die Betriebsaufgabe und Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit sowie einer fehlenden Liquidität war der Berufungswerber - trotz zeitweiliger nicht selbständiger Arbeit - im Jahr 2003 und Folgejahren nicht imstande, die streitgegenständlichen Verbindlichkeiten (bei redlicher Gebarung) zu begleichen (siehe ua. die vom Berufungswerber vorgelegten…
…den fehlenden Ordervermerk gehalten hätten oder eine andere Form der ordnungsgemäßen bankmäßigen Abwicklung gefunden worden sei, könne nicht von Belang sein. Es erscheine jedoch nicht ungewöhnlich, dass aus dem Rechtsverhältnis (zwischen der E. SA und der AP) die AP für die Begleichung ihrer Verbindlichkeiten ihren…
…bei der GKK, und offenbar auch bei einem Gesellschafter in den Jahren 1996 bis 1998 in nicht unerheblichem Umfang beglichen hat. Es waren in den Jahren 1996 bis 2000 jedenfalls liquide Mittel für die Begleichung von Schulden an diverse Gläubiger vorhanden, wobei einzelne Gläubiger teilweise…
…unstrittige ausschließliche Besicherung durch eine von ihm abgeschlossene Erlebensversicherung). Die auszahlende Bank habe zu diesem Zeitpunkt auf ein formell auf EhegattiN lautendes Konto bestanden, da ansonsten auf Grund der "wirtschaftlich" einheitlichen Betrachtung der Gesellschaft und deren Vorstand eine zusätzliche Besicherung auf "Alt-Verbindlichkeiten" zuzuordnen gewesen…
…Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Der Berufungswerber erläuterte…
…Gesellschaft mit den zur Begleichung der Steuern erforderlichen Beträgen zu belasten. Aus dem Vertrag seien keine relevanten Beschränkungen der Funktion ersichtlich. Sollte es dennoch im Innenverhältnis Einschränkungen gegeben haben, so entbinde sie dies nicht von der Haftung. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liege ein für…
…wurden (zB Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein…
…wurden (zB Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein…
…und "der gelebten Vorgangsweise", der fehlenden Verzinsung und der mangelnden Rechnungslegung sei die Verbindlichkeit unter dem Aspekt des Fremdvergleiches (Vertrag unter Verwandten) nicht anzuerkennen. Die Bw. wendet durch ihren steuerlichen Vertreter unter Kurzdarstellung von zwei dem Gesellschafter JK bekannten Fällen der Geschäftsführung aus räumlicher Entfernung…
…sehr wohl mit einer Verlustbeteiligung verbunden sei, sei eine Beteiligung am laufenden Verlust nicht das entscheidende Kriterium für das Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft. Außerdem belege ein seitens der Bw. von der juridischen Fakultät der Universität Budapest erstelltes, der Abgabenbehörde erster Instanz vorgelegtes Rechtsgutachten die…
…z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter, usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung seien vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Darüber…
…die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Der…
…Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichen; es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet…
…sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Schulden nicht ausreichen würden; es sei denn, er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären…
…herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Unterbleibt der Nachweis, kann die Behörde von einer schuldhaften Pflichtverletzung…
…z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich…