…Die Frage der Bauherrneigenschaft wurde nach der Aktenlage im ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid vom 6. Oktober 1997 nicht behandelt, zumal dort lediglich eine Festsetzung auf Grund der Abgabenerklärung gemäß §10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 erfolgt ist. Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft haben sich erst im Zuge einer Überprüfung…
…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. März 1992 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um bereits vorhandene Tatsachen…
…Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss der Wohnungseigentümer hin, zumal auch dieses Schreiben erst nach Baubeginn ergangen ist. Die Bauherreneigenschaft einer Miteigentümergemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn sämtliche Miteigentümer gemeinsam tätig werden und das Risiko tragen. Inhaltsgleiche Einzelerklärungen von…
…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. November 1990 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um Tatsachen, die im…
…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 4. Dezember 1990 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um bereits vorhandene Tatsachen…
…Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss der Wohnungseigentümer hin, zumal auch dieses Schreiben erst nach Baubeginn ergangen ist. Die Bauherreneigenschaft einer Miteigentümergemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn sämtliche Miteigentümer gemeinsam tätig werden und das Risiko tragen. Inhaltsgleiche Einzelerklärungen von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch MMag. Robert Wirtitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001…
…weil das Finanzamt als neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO die fehlende Bauherreneigenschaft des Bw gewertet hat und letzterer sich in seiner Berufung hauptsächlich gegen diesen Umstand wendet. Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig…
…weil das Finanzamt als neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO die fehlende Bauherreneigenschaft des Bw gewertet hat und letzterer sich in seiner Berufung hauptsächlich gegen diesen Umstand wendet. Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig…
…des Berufungswerbers ließe sich die Wohnnutzfläche des Hauses mit 123,65 m² errechnen. Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist der Berufungswerber auf das von ihm übernommene finanzielle und bauliche Risiko. Der Berufungswerber habe selbst um die Wohnbauförderung angesucht und sich um die Zwischenfinanzierung…
…Berechnung der Berufungswerberin beziffere sich die Wohnnutzfläche des Hauses auf 123,65 m². Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist die Berufungswerberin auf das von ihr übernommene finanzielle und bauliche Risiko. Die Berufungswerberin habe selbst um die Wohnbauförderung angesucht und sich um die Zwischenfinanzierung…
…Schwierigkeiten aufgeklärt werden können. Die Tatsache der Berufstätigkeit könne nicht dazu führen, dass Prüforgane des Finanzamtes bei Nichtantreffen der Eigentümer unüberprüfte Behauptungen aufstellen. Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist der Berufungswerber darauf, dass es bei einem Reihenhausbau logisch sei, gewisse einheitliche Baunormen einzuhalten…
…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Erwerber ins Treffen geführt hat, sind…
…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Berufungswerber ins Treffen geführt hat, sind…
…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Berufungswerber ins Treffen geführt hat, sind…
…Ing. FP am 28. März 2001 (Vorlage des Vermittlungsvertrages für das Grundstück, des Bauvertrages und der Schlussrechung). Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 17. Februar 1995 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um Tatsachen…
…die Vorhaltsbeantwortung des Bw am 28. März 2001 (Vorlage des Vermittlungsvertrages für das Grundstück, des Bauvertrages und der Schlussrechung). Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 17. Februar 1995 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft…
…nicht selbst die Baubewilligung erwirkten oder die Behördenkontakte wahrnahmen sowie nicht selbst Werkverträge abschlossen, wie dies ein echter Bauherr machen würde. Schon allein das Fehlen eines einzigen Kriteriums habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) das Versagen der Bauherreneigenschaft zur Folge, weshalb beantragt werde…
…nicht selbst die Baubewilligung erwirkten oder die Behördenkontakte wahrnahmen sowie nicht selbst Werkverträge abschlossen, wie dies ein echter Bauherr machen würde. Schon allein das Fehlen eines einzigen Kriteriums habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) das Versagen der Bauherreneigenschaft zur Folge, weshalb beantragt werde…
…nicht selbst die Baubewilligung erwirkten oder die Behördenkontakte wahrnahmen sowie nicht selbst Werkverträge abschlossen, wie dies ein echter Bauherr machen würde. Schon allein das Fehlen eines einzigen Kriteriums habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) das Versagen der Bauherreneigenschaft zur Folge, weshalb beantragt werde…