…liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der RICHTIGE Name und die RICHTIGE Anschrift zu verstehen. Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG aus (vgl…
…Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1…
…infolge der Außenprüfung vorgenommene Kürzung der Vorsteuern mit einem Teilbetrag von Euro 51.190,82. Da die vorgenommene Kürzung der Vorsteuerbeträge aufgrund der angenommenen Formmängel der Rechnungen, im speziellen wegen des Vorliegens einer falschen Adresse, erfolgt sei, werde dazu der Sachverhalt aus Sicht der Bw…
…Berufung die richtige Adresse des angegebenen Finanzamtes X. ohne wesentliche Behinderung der Arbeitsabläufe feststellen hatte können, sodass die Übermittlung direkt an das ordnungsgemäß bezeichnete, zuständige Finanzamt X. erfolgen konnte. Da somit der Fehler in der Anschrift der richtig angeführten Empfängerbehörde zu keinem falschen Zustellvorgang geführt…
…96/15/0027). Auch die Anführung des richtigen Namens aber der unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny / Mayer, UStG 1994, 2. Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden…
…UStG 1972 ausgehen zu können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein (vgl. VwGH v. 30.5.2001, 95/13/0226). Da auf allen nach dem 20. Februar 1997 ausgestellten Rechnungen eine falsche Adresse angegeben wurde, da sich die Geschäftsanschrift…
…96/15/0027). Auch die Anführung des richtigen Namens aber der unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny/Mayer, UstG 1994, 2. Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden…
…94/13/0133; 1.6.2006, 2002/15/0174). Aus den wiedergegebenen rechtlichen Ausführungen ergibt sich: 1.) betreffend Vorsteuerabzug 2000: Da auf den Rechnungen der Firma AKGmbH eine falsche Adresse angegeben wurde, an der eine Geschäftstätigkeit nicht entfaltet wurde, ist der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen…
…96/15/0027). Auch die Anführung des richtigen Namens aber der unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny/Mayer, UStG 1994, 2.Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden…
…und P.M. im Verhältnis 95:5. Die BP kam aufgrund der oben genannten Ausführungen zum Schluß, dass die strittigen Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen und entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.1997, 94/14/0230, richtig: 94/13/0230) schon aus diesem…
…in Erscheinung getreten. a) Aus der Niederschrift über das Ergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung vom 29. Mai 2001 geht hervor, dass nach Ansicht des Finanzamtes auf den strittigen Rechnungen eine falsche Adresse der A. BauGmbH aufscheine, weshalb die Rechnungen die nach § 11 UStG 1994 geforderten Merkmale nicht…
…nicht ausreichend ist (VwGH 10.8.2005, 2005/13/0059). Der Umstand, dass der Lieferant mit dieser (falschen) Adresse bei der Finanzverwaltung erfasst war, vermag an dieser Tatsache nichts zu ändern. Es gibt keinen sich für steuerliche Belange ausdehnenden Vertrauensschutz hinsichtlich einer im Firmenbuch eingetragenen…
…511) worden. Die vorliegenden Korrespondenzen würden ab 1. Dezember 1996 (AB Bl. 490) die zuletzt genannte Anschrift aufweisen. Da die Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen, sei im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1997, Zl. 94/13/0230 der Vorsteuerabzug zu versagen…
…eigenes Büro verfügen konnte. An der bezeichneten Adresse sei nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Nur das Postfach 65 sei durch den Geschäftsführer entleert worden. Die Angabe einer falschen Adresse schließe schon für sich den Vorsteuerabzug des Empfängers aus (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230…
…eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sein, der tatsächlich geliefert oder geleistet hat. Dazu ist aber auch die genaue Adresse anzugeben. Die Angabe einer "nur" falschen Adresse kann nicht als "kleiner" Formalfehler angesehen werden (VwGH vom 24.4.1996, 94/13/0133; VwGH 28.5.1997…
…was jedoch überhaupt nicht beachtet worden sei. Deshalb könne ihm auch aus diesem Grunde eine eventuell an die falsche Adresse gerichtete Berufung nicht angelastet werden. Zur falschen Zieladresse: "Für jeden Staatsbürger ist und wäre es normal, dass für ein und dieselbe Sache eine Behörde zuständig…
…Katowice in polnischer Amtssprache verfasst seien. Die verfahrensleitenden Schriftstücke seien nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß zugestellt worden - u.a. mit falscher Adresse und von einer Person unterschrieben, die dazu nicht berechtigt war - so dass er sich nicht habe verteidigen können. Er sehe darin auch einen…
…Selbst wenn im Zusammenhang mit den berufungsgegenständlichen Lieferungen eine unternehmerische Tätigkeit anerkannt werden würde, lägen so gravierende Rechnungsmängel vor (falsche Adresse der angeblichen Lieferanten, falsche Namensschreibweise), dass ein Vorsteuerabzug großteils nicht möglich wäre. Zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Bescheides sei mit den in den…
…eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sein, der tatsächlich geliefert oder geleistet habe. Die Angabe einer "nur" falschen Adresse könne nicht als kleiner Formalfehler angesehen werden. Ebenso hätte nach dieser Rechtsprechung das Risiko einer Enttäuschung des guten Glaubens derjenige zu tragen, der im guten Glauben handle…
…40 falsche Firma - € 148,89 BRD - 972,91 falsche Firma - € 94,17 keine Rechnung, sondern Mahnung - € 600,00 50% - € 965,87 falsche Firma - € 144,40 falsche Adresse, Datum aus 2008 - € 73,00 privat - € 119,91 nein, falsche Adresse…