…der Anschaffung eines in Deutschland eingelagerten medizinischen Gerätes für einen Radiologen die Ansicht vertreten, dass es für die "Anschaffung" auf die betriebliche Nutzungsmöglichkeit iS einer faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut ankommt. Die betriebliche Nutzungsmöglichkeit war aber durch die Verwahrung des medizinischen Gerätes für den Bf…
…Die Anschaffung sei am 3.12.2004 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei "die betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit" vorgelegen. Die Maschine sei einsatzbereit gewesen und habe "mit der mobilen Funksteuerung" völlig selbständig arbeiten können. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 28.2.2006 enthält folgende…
…Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums) sei die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar nicht im Sinn der bloß rechtlichen sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Nach Auskunft des liefernden Unternehmens handle es sich bei der mit Rechnungsdatum 30.12.2004…
…Sache erworben wird. Diesen Zeitpunkt setzt der Gerichtshof mit der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit gleich, die er nicht im Sinn einer bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut versteht (VwGH 9.3.2005, 2002/13/0171; 25.2.1997, 97/14…
…X: Es gehe aus den beiliegenden Papieren eindeutig hervor, dass am 30.12.2004 die Lieferung erfolgt sei und daher die faktische Verfügungsmöglichkeit gegeben sei und die Bw. bereits ab diesem Tag einen wirtschaftlichen Nutzen hätte ziehen können. Mit Schreiben vom 3.6.2013 wurde…
…Anm. 68, § 2, wonach es auf die tatsächlichen Gegebenheiten ankomme). Hingegen war in der Entscheidung des BFH (BStBl 1993 II 462) die faktische Verfügungsmöglichkeit über den Arbeitsraum über einen längeren Zeitraum für eine Betriebsstättenbegründung ausreichend. (Ritz, BAO-Kommentar 4 , Tz. 7). Auch Wohnungen eines selbständigen…
…gilt nicht als angeschafft. Der steuereigene Begriff der "Anschaffung" setzt nämlich die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit nicht im Sinne einer bloß rechtlichen, sondern der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das betroffene Wirtschaftsgut voraus. Die faktische Verfügungsmöglichkeit ist dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, das Wirtschaftsgut dem Betriebszweck…
…als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden, zumal der Bw. trotz Nutzung der Wohnung durch seinen Sohn damit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht dauerhaft jegliche Verfügungsmöglichkeiten über diese Wohnung verloren hat (vgl. auch EAS-Auskunft des BMF, GZ Sch 110/2-IV/4…
…in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. Mai 2001 darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um die Innehabung einer Formalfunktion gehandelt habe. Der tatsächliche faktische Geschäftsführer der M-GmbH sei immer Herr IL gewesen. Als Beweis dafür habe die Bw. ausgeführt, dass von Herrn IL sämtliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Walter Rosenkranz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Albertgasse 1A/19, vom 18. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gottfried Pitnik, vom 16. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 1998…
…13/0171 (KSt-Akt Bl 47ff/2004) zugrundeliege. Demgemäß komme es für den Zeitpunkt des Anfallens der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut an. Mit Schreiben vom 24. April 2006 (=Montag=Postaufgabe und daher gemäß …
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH-Erkenntnis vom 30.11.1993…
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH -Erkenntnis vom 30.11.1993…
…EL § 1 Anm. 8). Innehabung der Wohnung erfordert nicht unbedingt eine rechtliche, sondern eine bloß faktische, allerdings jederzeitige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung (VwGH 26. 11. 1991, 91/14/0041). Dass dies im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 19 EStG 1988) der streitgegenständlichen Zahlung hinsichtlich der Wohnung von…
…eine Übertragung bzw. Ausübung der zu erbringenden Arbeitsleistung und faktische Geschäftsführertätigkeit an dritte Personen nicht zulässig ist. Als Tag des Übergangs aller mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Pflichten wurde der Tag der Eintragung in das Firmenbuch vereinbart (siehe Punkt 6 des Abtretungsvertrages). Die diesbezügliche…
…EStG § 108e Tz 5). Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Zeitpunkt der Anschaffung stimmt mit dem Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums überein. Unter wirtschaftlichem Eigentum…
…EStG § 108e Tz 5). Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Zeitpunkt der Anschaffung stimmt mit dem Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums überein. Unter wirtschaftlichem Eigentum…
…des wirtschaftlichen Eigentums; das sei der Zeitpunkt, ab dem der Empfänger ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich beherrsche und die betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer faktischen Verfügungsmöglichkeit gegeben sei (VwGH 25.2.1997, 97/14/0006 u.a.). Die betriebliche Nutzungsmöglichkeit sei nach Meinung der Bw. erst mit…
…der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums ist). Es kommt demnach darauf an, wem das Wirtschaftsgut in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zuzurechnen ist. Ausschlaggebend dafür ist die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Das wirtschaftliche Eigentum im Sinne des § 24 Abs. 1 lit…
…4). Maßgeblich für die Innehabung ist aber letztlich nur die tatsächliche Verfügungsmacht über bestimmte Räumlichkeiten. Innehaben der Wohnung erfordert daher nicht unbedingt eine rechtliche, wohl aber eine faktische, allerdings jederzeitige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041; UFS 4.1.2012…