…6.10.2009 zu Str.Nr.2008/00083-083 gem. § 135 FinStrG durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Finanzstrafverfahren gegen den Bf (als des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenhehlerei gem. § 37 Abs.3 FinStrG Beschuldigten) geht diesbezüglich hervor…
…das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs.1 FinStrG aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: Das mit Tatbeschreibung vom 4. Oktober 1994 gegen Herrn Bw. wegen des Verdachts des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs.1 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren, wonach er Ende 1993 die…
…Ware sei. Das Hauptzollamt Linz teile als erkennende Finanzstrafbehörde nicht die vom Beschuldigten in dessen schriftlichen Äußerung vom 14.5.2002 vertretene Auffassung, er habe keineswegs vorsätzlich Abgabenhehlerei begangen, sondern allenfalls fahrlässige Abgabenhehlerei. Der Beschuldigte habe nämlich allein schon auf Grund der Tatumstände, insbesondere der…
…Behörde tschechischen Ursprung vermutet - beinhaltet haben und sei auch den Umständen nach nicht verpflichtet gewesen, sich vom Inhalt der Fässer zu überzeugen. Er fühle sich daher weder für vorsätzliche noch fahrlässige Abgabenhehlerei schuldig. Die Beschwerde wurde am 22. September 2003 dem unabhängigen Finanzsenat gem…
…Vortat eine schmugglerische Einbringung der Zigaretten ins Zollgebiet der EU unterstellt. Eine vorsätzlich oder fahrlässig durchgeführte zollunredliche Einbringung der Tabakwaren wäre eine der in § 37 Abs.1 lit.a FinStrG aufgezählten Vortaten, an die sich eine Abgabenhehlerei anschließen könnte, indem nun jemand diese Tabakwaren kauft…
…nur einen vorgelegten Text unterschrieben. Weiters legte sie einen Trafik-Beleg vom Verhandlungstag vor. Die relevanten finanzstrafrechtlichen Bestimmungen lauten auszugsweise: Gemäß § 37 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel…
…Eingangsabgaben an Zoll ATS 19.792,-- an Einfuhrumsatzsteuer ATS 16.494,-- an Tabaksteuer ATS 36.270,-- ; Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG ATS 64.670,--). b) Er hat dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei in Tateinheit nach §§ 37 Abs. 1 lit…
…geb. xxx, whft. Adr., vertreten durch Dr. H., Rechtsanwalt, Adr, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Oktober 2007 gegen…
…Referatsleiter Personalverrechnung und Kostenrechnung) keinen wie immer gearteten Vorsatz gehabt hätten, eine Abgabenverkürzung zu bewirken. Es liege auch keine fahrlässige Abgabenverkürzung vor, da die von der Selbstanzeige erfassten Personen weder ein Auswahlverschulden noch ein Überwachungsverschulden treffe, weil entsprechende interne Kontrollen und Funktionstrennungen vorhanden gewesen seien. …
…nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, ist zu bestrafen, a) wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu…
…während M. aufgrund des größeren Tatumfanges mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom Dat., Zl. für die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der Monopolhehlerei bestraft wurde, u.a. wegen des Faktums, dass er über Vermittlung einer Bekannten den ungarischen Staatsbürger B…
…StrLNr. 172/96, wurde der Bf. der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit.a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a FinStrG in Bezug auf 100 Stangen zu je 200 Stück Zigaretten (10 Stangen "Winston", 10 Stangen…
…StrLNr. 172/96, wurde der Bf. der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit.a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a FinStrG in Bezug auf 100 Stangen zu je 200 Stück Zigaretten (10 Stangen "Winston", 10 Stangen…
…Finanzvergehen (§ 37 Abs. 1 lit. a FinStrG) begangen, das Verfahren ein. Begründung der Beschwerde: Der Beschuldigte ist weder der vorsätzlichen noch der fahrlässigen Abgabenhehlerei schuldig. Es ist außerdem nicht erwiesen, dass es sich bei den von T. erworbenen Waren um solche handelt, die eingangsabgabenpflichtig waren…
…Zigaretten nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen, weshalb im vorliegenden Fall in subjektiver Hinsicht keine vorsätzliche Tatbegehung durch ihn gegeben sei. Er bekenne sich jedoch der fahrlässigen Abgabenhehlerei und der fahrlässigen Monopolhehlerei schuldig. Zur Entscheidung wurde erwogen: Am Donnerstag den 31. Oktober 2005 ist beim Zollamt…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um Waren zollunredlicher Herkunft handelt. Das gegen die Bf. wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenhehlerei beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz anhängige Finanzstrafverfahren wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 6. Oktober 2009 gemäß § 136 FinStrG unter…
…darauf, dass ihr nicht zumutbar war, sich über die Verzollung der Waren zu informieren, ein. Parallel zum Abgabenverfahren wurde ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.3 FinStrG zu diesen 7 Schmuckstücken geführt. Es wurde mit Bescheid vom 13.10.2009…
…Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. ZzZ, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang wegen dem Tatbestand der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 124 FinStrG eingestellt. Dies mit der Begründung, dass einerseits aus finanzstrafrechtlicher…
…Zl. 100000/90.300/556/2006-AFC/Ki, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang wegen dem Tatbestand der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 124 FinStrG wegen Verjährung eingestellt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß…
…Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. ZzZ, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang wegen dem Tatbestand der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 124 FinStrG eingestellt. Dies mit der Begründung, dass einerseits aus finanzstrafrechtlicher…