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UFSG RV/0605-G/06Fünf Jahre dauernder Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland - Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…mehr gegeben. Durch Ihre Einreise und des darauf folgenden Aufenthaltes in Österreich mit Juli 1999 hätten Sie die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des fünfjährigen Aufenthaltes in Österreich erst mit Juli 2004 erfüllt. Da Sie sich ab dem Jahr 2004 jedoch nicht mehr ständig in Österreich aufgehalten haben…

UFSF RV/0231-F/07Eine Auszahlung des Erhöhungsbetrages kann nur fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…unbegründet abgewiesen, da gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 (erhöhte) Familienbeihilfen für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt würden. Der Antrag der Bw auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihr Kind sei am Dienstag, den…

UFSL FSRV/0046-L/07Wurden nach mehr als fünf Jahren erst rund 20 % der Geldstrafe entrichtet, ist von deren Uneinbringlichkeit auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.10.2007

…1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 120.000,00 S (entspricht 8.720,74 €), im Nichteinbringungsfall fünf Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Mit Eingabe vom 11. Februar 2002 beantragte die Bf die Abstattung der Geldstrafe in Form monatlicher Ratenzahlungen zu…

UFSL RV/0257-L/12Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Stellung des dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…wie bereits aufgezeigt - der Behörde keinerlei Ermessen einräumt. Gegenstand des angefochtenen Bescheides vom 29.11.2011 ist allein der am 21.9.2011 eingebrachte Antrag vom 14.9.2011. Die fünfjährige Frist des § 10 Abs. 3 FLAG kann daher im gegenständlichen Verfahren nur von diesem…

UFSW RV/0358-W/11Die Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2011

…seine Tochter K. erst im November 2010 gestellt hat. Damit war nach der hier anwendbaren Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 eine Gewährung von Familienbeihilfe für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre rückwirkend, also ab November 2005, nicht möglich. Wien, am 25. Februar 2011

UFSF RV/0549-F/07Die Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…mit der Begründung abgewiesen, dass gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monates der Antragstellung gewährt werden kann. Er habe den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind erst am 24. April 2007 auf elektronischem…

UFSL RV/2057-L/02Steuerliche Beachtlichkeit von Verlusten aus der nach fünf Jahren eingestellten Tätigkeit eines Vermittlers von Versicherungen und Finanzdienstleistungen, wenn die Folgeprovisionen einen Totalgewinn erwarten lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2007

… | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 1998 | Einkommen | 274.553,00 S | Einkommensteuer | 55.688,32 S | | | | anrechenbare Lohnsteuer | - 85.787,30S | | Gutschrift gerundet…

UFSW RV/0677-W/06Antrag auf Familienbeihilfe für einen mehr als fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2006

…vor. In der Sache ist auszuführen, dass gemäß § 10 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Der vorliegende Antrag wurde im Monat Dezember 2005 gestellt; für die Zeiträume, für welche die Familienbeihilfe laut Antrag…

UFSG RV/0836-G/02Die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer beträgt fünf Jahre. Die Verjährung bei der Grunderwerbsteuer beginnt nach der neuen Rechtslage ( AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…weiteren Ermittlungen betreffend die Bauherrenqualifikation wurde mit Bescheid vom 17. November 1997 für den am 28. Juli 1986 angezeigten Kaufvertrag erstmalig Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Während der fünfjährigen Verjährungsfrist, welche am 1. Jänner 1987 zu laufen begann, hat das Finanzamt keine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene Unterbrechungshandlungen…

UFSW RV/1906-W/031.) Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden (§ 10 Abs. 3 FLAG). 2.) Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Wohnsitz im Bundesgebiet und im Ausland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…10 Abs 3 FLAG geregelte Rückwirkungsfrist reicht sohin bis 1. Juni 1998 zurück. Damit liegt der begehrte Nachzahlungszeitraum jenseits der Fünfjahresfrist und geht sohin das Berufungsbegehren schon aufgrund dieser eindeutigen Rechtslage, die nicht weiter kommentiert werden muss, ins Leere. Wenngleich die folgenden Ausführungen den Spruch…

UFSW RV/0776-W/09Der ursprüngliche Komplementär der berufungswerbenden KG schied erst fünf Jahre später als laut Gesellschaftsvertrag vereinbart aus der KG aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2009

…2006, abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Ab Eintragung der berufungswerbenden Kommanditgesellschaft (Berufungswerberin, Bw) im Firmenbuch im Jahr 1994 (und bis 2008) war HerrA als ihr Komplementär eingetragen. Gemäß § 10 Abs 4 des Gesellschaftsvertrages vom 19…

UFSL FSRV/0033-L/07Zustellung eines ca. fünf Jahre zuvor in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Straferkenntnisses trotz seit viereinhalb Jahren bestehender absoluten Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…Verdachtes, er habe als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Perg in den Jahren 1985 bis 1992 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1983 bis 1991 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von insgesamt ATS 685.476,00 bewirkt…

UFSS RV/0767-S/07Personen, die sich bereits fünf Jahre ständig im Bundesgebiet aufhalten, werden hinsichtlich eines Anspruches auf Familienbeihilfe (§ 3 Abs. 1 FLAG) österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…werden Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, sich jedoch bereits fünf Jahre (60 Monate) ständig im Bundesgebiet aufhalten den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, mit der Folge, dass § 3 Abs. 1 FLAG nicht gilt. Doch ein "ständiger" fünfjähriger Aufenthalt in Österreich trifft auf die Bw. nicht…

UFSL RV/0334-L/06Rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe für nicht mehr als fünf Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…3 FLAG 1967 die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung zu gewähren ist. Gegen den Abweisungsbescheid wurde Berufung eingebracht, die sinngemäß folgendermaßen begründet wurde: Die Berufungswerberin hätte im Zuge der Anmeldung der Geburt der Tochter auf dem Gemeindeamt den…

UFSW RV/0342-W/05Erhöhte Familienbeihilfe - rückwirkende Gewährung für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…des behandelnden Arztes zurückzuführen sei, so ist sie auf den obigen klaren Gesetzeswortlaut hinzuweisen. Die Fünfjahresfrist ist also auch dann relevant, wenn den Antragsteller kein Verschulden an der Versäumung der Frist trifft. Der Berufung konnte also nur insoweit entsprochen werden, als Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe…

UFSW RV/2164-W/11Familienbeihilfenanspruch für Zeiträume, die länger als fünf Jahre zurückliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…hinzukommt. Gemäß Abs. 3 leg.cit. werden Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In Bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist § 209 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung, BGBl…

UFSW RV/1249-W/10Keine Zurückweisung eines Abrechnungsantrages bei Verjährungseinrede auch bei Zusammentreffen mit außerhalb von fünf Jahren verbuchten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…Gewerbesteuern 1986-1993, Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für 1996 und Folgejahre sowie Verspätungszuschläge hinsichtlich Einkommensteuern und Gewerbesteuern 1986-1993 mit Berufungsentscheidung vom 12. Oktober 1998 rechtskräftig abgeschlossen worden wären und deren Verbuchung weit außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 216 BAO erfolgt wäre, wäre eine Abrechnung nicht mehr…

UFSK RV/0164-K/04Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohnungen: Beendigung vor Erzielung eines positiven Gesamtüberschusses wegen Verkaufs nach fünf Jahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2005

…dass es keine Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, dass der Bw. die Vermietung von vornherein nur auf rd. fünf bis sechs Jahre geplant gehabt hätte. Über die Berufung wurde erwogen: Einkommen ist gemäß § 2 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den…

UFSG RV/0962-G/07Kann eine Unterbrechungshandlung durch das Finanzamt nicht nachgewiesen werden, verjährt das Recht auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe nach fünf Jahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Die fünfjährige Bemessungsverjährungsfrist für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe beginnt für das gegenständlich strittige Jahr 2000 mit Ablauf des Jahres 2000 (1. Jänner 2001) und endet mit…

UFSW RV/0465-W/06Zu den sonstigen Einkünften gehören die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…31 Abs.1 EStG id bis 2000 geltend Fassung gehören zu den sonstigen Einkünften die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als 10% beteiligt war. Eine solche Beteiligung liegt auch dann vor…