…mehr gegeben. Durch Ihre Einreise und des darauf folgenden Aufenthaltes in Österreich mit Juli 1999 hätten Sie die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des fünfjährigen Aufenthaltes in Österreich erst mit Juli 2004 erfüllt. Da Sie sich ab dem Jahr 2004 jedoch nicht mehr ständig in Österreich aufgehalten haben…
…unbegründet abgewiesen, da gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 (erhöhte) Familienbeihilfen für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt würden. Der Antrag der Bw auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihr Kind sei am Dienstag, den…
…1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 120.000,00 S (entspricht 8.720,74 €), im Nichteinbringungsfall fünf Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Mit Eingabe vom 11. Februar 2002 beantragte die Bf die Abstattung der Geldstrafe in Form monatlicher Ratenzahlungen zu…
…wie bereits aufgezeigt - der Behörde keinerlei Ermessen einräumt. Gegenstand des angefochtenen Bescheides vom 29.11.2011 ist allein der am 21.9.2011 eingebrachte Antrag vom 14.9.2011. Die fünfjährige Frist des § 10 Abs. 3 FLAG kann daher im gegenständlichen Verfahren nur von diesem…
…seine Tochter K. erst im November 2010 gestellt hat. Damit war nach der hier anwendbaren Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 eine Gewährung von Familienbeihilfe für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre rückwirkend, also ab November 2005, nicht möglich. Wien, am 25. Februar 2011
…mit der Begründung abgewiesen, dass gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monates der Antragstellung gewährt werden kann. Er habe den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind erst am 24. April 2007 auf elektronischem…
… | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 1998 | Einkommen | 274.553,00 S | Einkommensteuer | 55.688,32 S | | | | anrechenbare Lohnsteuer | - 85.787,30S | | Gutschrift gerundet…
…vor. In der Sache ist auszuführen, dass gemäß § 10 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Der vorliegende Antrag wurde im Monat Dezember 2005 gestellt; für die Zeiträume, für welche die Familienbeihilfe laut Antrag…
…weiteren Ermittlungen betreffend die Bauherrenqualifikation wurde mit Bescheid vom 17. November 1997 für den am 28. Juli 1986 angezeigten Kaufvertrag erstmalig Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Während der fünfjährigen Verjährungsfrist, welche am 1. Jänner 1987 zu laufen begann, hat das Finanzamt keine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene Unterbrechungshandlungen…
…10 Abs 3 FLAG geregelte Rückwirkungsfrist reicht sohin bis 1. Juni 1998 zurück. Damit liegt der begehrte Nachzahlungszeitraum jenseits der Fünfjahresfrist und geht sohin das Berufungsbegehren schon aufgrund dieser eindeutigen Rechtslage, die nicht weiter kommentiert werden muss, ins Leere. Wenngleich die folgenden Ausführungen den Spruch…
…2006, abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Ab Eintragung der berufungswerbenden Kommanditgesellschaft (Berufungswerberin, Bw) im Firmenbuch im Jahr 1994 (und bis 2008) war HerrA als ihr Komplementär eingetragen. Gemäß § 10 Abs 4 des Gesellschaftsvertrages vom 19…
…Verdachtes, er habe als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Perg in den Jahren 1985 bis 1992 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1983 bis 1991 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von insgesamt ATS 685.476,00 bewirkt…
…werden Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, sich jedoch bereits fünf Jahre (60 Monate) ständig im Bundesgebiet aufhalten den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, mit der Folge, dass § 3 Abs. 1 FLAG nicht gilt. Doch ein "ständiger" fünfjähriger Aufenthalt in Österreich trifft auf die Bw. nicht…
…3 FLAG 1967 die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung zu gewähren ist. Gegen den Abweisungsbescheid wurde Berufung eingebracht, die sinngemäß folgendermaßen begründet wurde: Die Berufungswerberin hätte im Zuge der Anmeldung der Geburt der Tochter auf dem Gemeindeamt den…
…des behandelnden Arztes zurückzuführen sei, so ist sie auf den obigen klaren Gesetzeswortlaut hinzuweisen. Die Fünfjahresfrist ist also auch dann relevant, wenn den Antragsteller kein Verschulden an der Versäumung der Frist trifft. Der Berufung konnte also nur insoweit entsprochen werden, als Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe…
…hinzukommt. Gemäß Abs. 3 leg.cit. werden Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In Bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist § 209 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung, BGBl…
…Gewerbesteuern 1986-1993, Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für 1996 und Folgejahre sowie Verspätungszuschläge hinsichtlich Einkommensteuern und Gewerbesteuern 1986-1993 mit Berufungsentscheidung vom 12. Oktober 1998 rechtskräftig abgeschlossen worden wären und deren Verbuchung weit außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 216 BAO erfolgt wäre, wäre eine Abrechnung nicht mehr…
…dass es keine Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, dass der Bw. die Vermietung von vornherein nur auf rd. fünf bis sechs Jahre geplant gehabt hätte. Über die Berufung wurde erwogen: Einkommen ist gemäß § 2 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den…
…17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Die fünfjährige Bemessungsverjährungsfrist für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe beginnt für das gegenständlich strittige Jahr 2000 mit Ablauf des Jahres 2000 (1. Jänner 2001) und endet mit…
…31 Abs.1 EStG id bis 2000 geltend Fassung gehören zu den sonstigen Einkünften die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als 10% beteiligt war. Eine solche Beteiligung liegt auch dann vor…