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UFSW RV/2312-W/06Haftung nach Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Nach der Rechtsprechung…

UFSW RV/0453-W/11Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Dass der Komplementär…

UFSL RV/1263-L/07Im Rahmen der Ermessensentscheidung muss auf die Höhe der wirtschaftlichen Vorteile Bedacht genommen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…Dabei kommt es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung, also auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an. Der Bw. ist seit 30. Dezember 1997 im Firmenbuch als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der K KEG eingetragen. In Folge dieser firmenbuchmäßig ausgewiesenen Gesellschafterstellung haftet er demnach gemäß …

UFSI RV/0332-I/04Haftungsinanspruchnahme des (einzigen) Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…Eigentümer" einen dominanten Einfluss auf die Betriebsführung ausgeübt habe. Diesem Einwand ist aber keine Bedeutung beizumessen, weil es aus der Sicht der gegenständlichen Haftungsnorm nur auf die förmliche Gesellschafterstellung, mithin auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition des Bw. als Komplementär der KEG ankommt (vgl…

UFSL RV/0521-L/05Der Gesellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähigkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…

UFSL RV/0520-L/05Der GEsellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähihgkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…

UFSW RV/2579-W/07Haftung nach § 12 BAO, teilweise Stattgabe wegen Einschränkung auf den tatsächlichen Zeitraum der entsprechenden Gesellschafterstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern…

UFSW RV/0338-W/06Haftung des Komplementärs einer KEG (KG). Ermessensübung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2007

…KG und KEG würden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst sein, wobei es auf die förmliche Gesellschafterstellung, somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankomme, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich hafte. Da…

UFSW RV/1557-W/05Haftung des ehemaligen Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als…

UFSW RV/1965-W/10Auflösungszeitpunkt einer KG, Entstehungszeitpunkt des Abgabenanspruchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2010

… 12 BAO erfasst sei. Dabei komme es auf die förmliche Gesellschafterstellung, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter der KG hafte für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben sei im Verfahren gemäß…

UFSW RV/1580-W/10Haftung gemäß § 12 BAO erst zehn Jahre nach amtswegiger Löschung der OEG geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2010

…dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung Dritten gegenüber…

UFSW RV/2471-W/08Gesellschafterhaftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters und Fortführung des Betriebes durch den verbleibenden Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009

…und die Frage, ob jemand Gesellschafter einer solchen OEG ist, nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen ist, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung" ankommt (VwGH 16.9.2003, 99/14/0276). Der belangten Behörde ist daher zuzustimmen, wenn sie vor dem unbestrittenen Sachverhalt, dass der Bw…

UFSW RV/0137-W/07Geschäftsführer wurde zur Haftung gemäß § 12 BAO herangezogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt. Bei einer GmbH & Co KG kann der Geschäftsführer der GmbH (des Komplementärs) für Abgabenschulden der KG gemäß § 9 BAO zur Haftung herangezogen…

UFSW RV/0271-W/121. Einschränkung der Haftung an die Folgen des davor abgeführten Insolvenzverfahrens 2. Aussetzungszinsen auch nach BVE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…

UFSW RV/3499-W/10Haftung nach Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Nach der Rechtsprechung…

UFSW RV/2684-W/10Haftung gemäß § 12 BAO nach Zwangsausgleich; Einschränkung der Haftung auf den wegen nicht vollständiger Entrichtung der Quote wieder aufgelebten Teil der Abgabenforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung Dritten gegenüber…

UFSL RV/0331-L/10Haftung gemäß § 12 BAO für Abgaben einer offenen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2011

…unwirksam (§ 130 UGB). Die Berufungswerberin trat im Jahr 2007 als persönlich haftende und selbständig vertretungsbefugte Gesellschafterin in die Gesellschaft ein und haftet daher für die Abgabenschulden der Gesellschaft. Diese Haftung knüpft allein an die förmliche Gesellschafterstellung an. Besteht der rechtliche Status eines Gesellschafters, so vermag…

UFSW RV/1626-W/10Haftung gemäß § 12 BAO bestritten mit Argumenten gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung Dritten gegenüber…

UFSW RV/2593-W/09Gesellschafterhaftung, Verjährung, Ausgleichsverfahren des Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…daraus, dass im Falle früherer Geltendmachung der Haftung durch die Abgabenbehörde die Haftungsforderung von der Wirkung des Zahlungsplanes erfasst worden wäre. Infolge Verwirklichung der Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Entstehung des Abgabenanspruches und förmliche Gesellschafterstellung der Bw.) vor der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens der Bw…

UFSW RV/2592-W/09Gesellschafterhaftung, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…