…vorgelegte Rechnungen, im Gesamtausmaß von netto öS 1.994.726,00, hätten nicht die vom UStG geforderten Inhalte (fehlender Leistungszeitraum, brachenübliche Bezeichnung der Leistung, nicht existenter leistender Unternehmer) aufgewiesen. Außerdem seien, wie im Geschäftsverkehr allgemein üblich weder Gerichtsstand, Firmenbuchnummer noch Faxnummer vermerkt gewesen. Auch habe…
…Tz. 42). EINKOMMENSTEUER A-GmbH, AR-GmbH.T Da es sich bei den beiden Firmen A-GmbH und AR-GmbH um nicht existente Unternehmen handelt (s.o.) liegen nach Ansicht des UFS eindeutig Scheinrechnungen vor. Trotz Aufforderung legte der Bw keine Grundaufzeichnungen vor. Der Ansicht…
…Tätigkeit erforderlich gewesen wäre. Das Finanzamt nehme daher folgende rechtliche Würdigung vor: Die an die I-Ltd geleisteten Zahlungen könnten nicht nachgewiesen werden, da sie an ein nicht existentes Unternehmen (Briefkastenfirma in England, ohne Zweigniederlassung und steuerliche Erfassung in Österreich) erfolgt seien. Sie stellten daher…
…zu seinem eigenen Nutzen in Österreich zu verschleiern. Seine Verantwortung stellte daher eine reine Schutzbehauptung dar und habe deshalb der Spruchsenat eine unrichtige Beweiswürdigung vorgenommen. Wenn ein Unternehmer wissentlich Vorsteuer für ein nicht mehr existentes Unternehmen geltend macht, bleibe für eine andere Verschuldensform als der…
…auf Seite 17 [Rückseite] des Arbeitsbogens) und danach der Versuch, die B-GmbH als nicht existentes Unternehmen wegzudiskutieren (unter Hinweis auf Seite 18 des Arbeitsbogens sowie Tz 2 der Niederschrift) habe scheitern müssen, verbleibe der Behörde nur noch die Konstruktion des Herr Robert L als…
…9-10/1999 | 29.10.1999 | 280.000,00 | 62/99 | 11-12/1999 | 31.12.1999 | 320.000,00 | Gesamt | | | 1.716.000,00 Bei diesem Subunternehmer handelt es sich um ein existentes Unternehmen…
…9-10/1999 | 29.10.1999 | 280.000,00 | 62/99 | 11-12/1999 | 31.12.1999 | 320.000,00 | Gesamt | | | 1.716.000,00 Bei diesem Subunternehmer handelt es sich um ein existentes Unternehmen…
…Weiterbestehen einer Mitunternehmerschaft unter Hinweis auf eine Beendigung "mit Wirkung zum 1.1.2006". Liegt keine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit mehr vor, ergingen die Erledigungen an ein nicht mehr existentes Steuersubjekt und fehlte es diesen bereits deshalb an Bescheidqualität (vgl. etwa VwGH 19.9.2007…
…Gebilde handeln könnte. Es ist vielmehr erwiesen, dass es sich um ein existentes, wirtschaftlich aktives und mit aller notwendigen Infrastruktur in EU_Mitgliedstaat_A ausgestattetes Unternehmen handelt. WettveranstalterA legt die Wettquoten fest und trägt das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Wetten. An diesem Risiko…
…B., war kein Organ des gelöschten Unternehmens mehr und somit auch nicht befugt, den genannten Rechtsanwalt in Deutschland mit der steuerlichen Vertretung zu beauftragen. Aus dem Sachverhalt folgte, dass die angefochtenen Bescheide vom 5. und 10. Februar 2010 an ein nicht mehr existentes Rechtssubjekt bzw…
…Tz. 1 der Niederschrift über die Umsatzsteuersonderprüfung - Löschung im Firmenbuch am 17.10.2000) als leistenden Unternehmer eine Vorsteuer aus den fraglichen Rechnungen nicht geltend gemacht werden, da ein infolge Löschung im Firmenbuch rechtlich nicht mehr existentes Rechtssubjekt keine Leistungen erbringen kann. Es steht somit…
…nicht. b) Folgerichtig fehle für die Erlassung der gegenständlichen Bescheide jedwede Grundlage, da sie sich an ein nicht existentes Steuersubjekt richten würden. c) Sämtliche Einnahmen aus der Durchführung von Buchhaltungstätigkeiten bzw. Steuererklärungen seien von Helga W für die Jahre 2001 bis 2004 ordnungsgemäß und vollständig…
…Hat eine Außengesellschaft nicht bestanden, so kann die zwischen dem Berufungswerber und seinem Partner bestandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch keine Unternehmereigenschaft gehabt haben. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide sind daher an ein nicht existentes Umsatzsteuersubjekt ergangen. Schriftstücke, die an eine nicht existente Person ergehen, sind keine Bescheide…
…umsatzsteuerpflichtige Außengesellschaft bestanden hat. Hat eine Außengesellschaft nicht bestanden, so kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch keine Unternehmereigenschaft gehabt haben. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide sind daher an ein (im berufungsgegenständlichen Zeitraum) nicht existentes Umsatzsteuersubjet ergangen. Schriftstücke, die an eine nicht existente Person ergehen, sind keine Bescheide…
…Bunde, offene Colis) und bei der Berufungswerberin am 22.12.2004 abgeladen. Bis zur endgültigen Montage im Jahr 2005 wurden die Kisten beim Unternehmen gelagert. Mit der Neumontage der gesamten Laserschneideanlage wurde im März begonnen. Bis zu diesem Zeitpunkt befanden sich die 12 Teile des…
…das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (= Bw.) ist ein in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Bereich der Pappenerzeugung tätiges Unternehmen. Die Bw. bilanziert nach einem…
…des Abgabepflichtigen wurde kein Nachweis über einen Leistungsaustausch mit einem ausländischen Unternehmen erbracht. Seitens der BP ist es nicht erwiesen, dass es sich bei dem ausländischen Unternehmen, der B. s.a. um ein existentes, wirtschaftlich aktives Unternehmen mit aller notwendigen Infrastruktur handle. 2) griffweise Zuschätzung…
…vom GF der Bw. auch angegeben - zumeist Zahlungen vor Rechnungslegung erfolgten. Eine Überprüfung der Aufzeichnungen in dieser Hinsicht, aus der auch Rückschlüsse gezogen werden könnten, ob die tatsächlich ausbezahlten Beträge dem Unternehmen, den Aufzeichnungen zufolge, auch zur Verfügung standen, ist jedoch unterblieben, obwohl daraus Rückschlüsse…
…Überprüfung und Erprobung unterzogen. Es waren zu diesem Zwecke Vertreter der Bewilligungswerberin, der Bau ausführenden Unternehmen und das Betriebspersonal anwesend. WB 27.07.2006 Auftragsbestätigung der S-GmbH 18.08.1006 Baugenehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technik 29.11. und 04.12 bis…
…15/0218, und vom 22. September 2000, 98/15/0073).Entsteht durch den Prozess der Herstellung ein bisher noch nicht existentes Wirtschaftsgut, das eine andere Verkehrsgängigkeit aufweist als seine Bestandteile, kann das Wirtschaftsgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein, dass…