Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. G., B., vertreten durch Dr. Me. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, L., vom 22. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 sowie betreffend Einkommensteuer 1997…
…insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung…
…Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (s. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Anm. 15 zu § 23). Die Berufungswerberin bingt vor, dass das Fehlen einer Belehrung über die mit dem Notariatsakt verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen einen gravierenden Formmangel darstelle und deshalb der berufungsgegenständliche Abtretungsvertrag unwirksam bzw. nichtig…
…weder zur Aufhebung eines Rechtsgeschäftes ex tunc noch zum Wegfall der Börsenumsatzsteuerpflicht führen kann. Im berufungsgegenständlichen Fall ist somit strittig und unterliegt der Beweiswürdigung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ob die Aktienkaufverträge am 22. Juni 1999 (urspüngliche Verpflichtungsgeschäfte) von vornherein nichtig waren und es zur…
…Dabei wurde unter Beilage dieser Korrespondenz der Antrag auf Rücküberweisung gestellt, da mit Abschluss der Korrespondenz am 13./19. Dezember 2001 die Aufhebung des Vertrages ex tunc vereinbart worden sei. Weiters beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Börsenumsatzsteuerbemessungsverfahrens und die Bemessung der Börsenumsatzsteuer mit dem…
…die Parteien aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung wieder abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten." Takacs, Kapitalverkehrsteuer, zu …
…die Parteien aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung wieder abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten." Takacs, Kapitalverkehrsteuer, zu …
…eines Rechtsgeschäftes ex tunc noch zum Wegfall der Börsenumsatzsteuerpflicht führen kann. Im berufungsgegenständlichen Fall ist somit strittig und unterliegt der Beweiswürdigung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ob der Vertrag über Verkauf und Abtretung von Geschäftsanteilen vom 2. November 1998 (urspüngliches Verpflichtungsgeschäftes) von vornherein nichtig war…
…erworbenen Letter ex tunc für nichtig erklärte. Der Bw. hatte in seiner Klage die Verträge nach den Bestimmungen der §§ 870, 879 ABGB wegen Sittenwidrigkeit, Gesetzwidrigkeit und Betrugs angefochten. Dazu ist zu sagen, dass gemäß § 23 Abs. 3 BAO die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes wegen eines Formmangels…
…nicht eingehalten, so sei das Rechtsgeschäft nach der wiederholten Rechtsprechung des OGH ex tunc nichtig, sofern die Erfüllung nicht durch eine tatsächliche Übergabe geheilt werde. Der Bw benütze oder bewohne die gegenständliche Eigentumswohnung nicht, der Wohnrechtsvertrag sei daher nie gültig zustande gekommen und nichtig. KO…
…da der mit B geschlossene Kaufvertrag mangels Genehmigung ex tunc nichtig gewesen und damit zivilrechtlich niemals zustande gekommen sei. Auch der Argumentation hinsichtlich eines Treuhandverhältnisses könne nicht gefolgt werden, da aufgrund der ex tunc-Nichtigkeit eine Treuhandschaft ebenso von vorneherein als ungültig zu betrachten sei…
…dieses Gutachten der Mietvertragsnachtrag ex tunc aufgehoben und für null und nichtig erklärt wurde. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG hebt die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Abgesehen von der Urkundenerrichtung muss das Rechtsgeschäft…
…behauptet, dass das die Schenkungsteuerpflicht auslösende Rechtsgeschäft, nämlich der notarielle Abtretungsvertrag vom 31. Dezember 1998, zufolge Anfechtung durch sie mit ex tunc-Wirkung aufgehoben worden sei. Diesbezüglich wird im Rahmen der Vorhaltbeantwortung vorgebracht, aufgrund der Anfechtung sei die Anteilsübertragung von Anfang an nichtig gewesen. Auch…
…Abs. 1 TGVG 1996 der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedurft hatte, war somit aufschiebend bedingt geschlossen. Da die Genehmigung hinsichtlich dieses Rechtserwerbes in der Folge versagt worden war, war der Kaufvertrag diesbezüglich ex tunc unwirksam. Es liegt in einem solchen Fall kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1…
…Abs. 1 TGVG 1996 der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedurft hatte, war somit aufschiebend bedingt geschlossen. Da die Genehmigung hinsichtlich dieses Rechtserwerbes in der Folge versagt worden war, war der Kaufvertrag diesbezüglich ex tunc unwirksam. Es liegt in einem solchen Fall kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1…
…Berufungswerberin (Bw.) mit der Begründung berief, die Mitgesellschafterin habe ihr Aufgriffsrecht nach dem Gesellschaftsvertrag ausgeübt, wodurch der Abtretungsvertrag zufolge Wirksamwerdens der auflösenden Bedingung ex tunc vernichtet worden sei. Es bestehe daher keine Grundlage für die Besteuerung. Gegen die daraufhin ergangene, abweisliche Berufungsvorentscheidung beantragte die Bw…
…dass das die Schenkungsteuerpflicht auslösende Rechtsgeschäft, nämlich der notarielle Abtretungsvertrag vom 31. Dezember 1998, zufolge Anfechtung durch sie mit ex tunc-Wirkung aufgehoben worden sei. Diesbezüglich wird im Rahmen der Vorhaltbeantwortung vorgebracht, aufgrund der Anfechtung sei die Anteilsübertragung von Anfang an nichtig gewesen. Nach den…
…nicht angenommen). Dies wäre nach Ansicht der Berufungsbehörde schon deshalb folgerichtig, weil eine Eintragung des Stiftungsvorstandes im Firmenbuch (wie auch im vorliegenden Fall) einen nicht unbeträchtlichen Publizitätswert hat und eine ex tunc-Nichtanerkennung der Widmungsannahme durch den Stiftungsvorstand dem Gläubigerschutzgedanken, der auch durch § 15 Abs…
…entsteht ein obligatorischer, kein dinglicher Anspruch auf Übereignung der Wohnung. Dieser obligatorische Anspruch kann auch mehreren Personen zustehen und wird durch einen später begründeten dinglichen Anspruch weder nichtig noch ex tunc rückgängig gemacht (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 27.9.1990, 88/16…
…entsteht ein obligatorischer, kein dinglicher Anspruch auf Übereignung der Wohnung. Dieser obligatorische Anspruch kann auch mehreren Personen zustehen und wird durch einen später begründeten dinglichen Anspruch weder nichtig noch ex tunc rückgängig gemacht (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 27.9.1990, 88/16…