…eine offiziell angemeldet, die zweite keine Papiere, nicht gemeldet". Der 28. September 2004 hätte ihr erster Arbeitstag sein sollen. Dieser Vorfall war auch Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, GZ. UVS. Den vom Verteidiger mit der Vertagungsbitte vorgelegten Verhandlungsprotokollen dieses Verfahrens ist zu…
…an. Sie bezahlt in Österreich seit inklusive April 2010 laufend als selbständig Erwerbstätige Sozialversicherungsbeiträge und ist in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) seitdem durchgehend pflichtversichert. Ihr erster Arbeitstag war der 28. April 2010. Im September 2010 war sie zwar in der SVA pflichtversichert, übte…
…Bw. gewährt. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid für Februar 2009 bezog sich ebenso auf den fehlenden Anspruch auf polnische Beihilfe sowie auf die Tatsache, dass der 02. Februar 2009 deswegen als erster Arbeitstag bedingt war, da es sich um einen Montag handelte. Der 01. Februar…
…Regelfall bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes. Danach ist insbesondere zu beachten, ob eine Beschäftigung wieder aufgenommen wird oder nicht (erster Arbeitstag ist der zweite Geburtstag des Kindes, wobei der Vollständigkeit halber festgehalten wird, dass der Entlassungs- bzw Kündigungsschutz 4 Wochen nach Ende…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Berufungswerber beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 unter anderem die Anerkennung von Sonderausgaben in Höhe von 928,26 € (Versicherungen) und 2.600,-- € (Wohnraumschaffung) sowie das Pendlerpauschale mit 1.071…
…4 Abs. 1 Z 8 ZollR-DG) als unbegründet abgewiesen. Es hat den im angefochtenen Bescheid angeführten Zollschuldentstehungstatbestand dahingehend berichtigt, dass die Zollschuld für das verfahrensgegenständliche Personenkraftfahrzeug bei der ersten Einreise am 28. Juni 2008 gemäß Art. 202 ZK in Verbindung mit Art. 234 Abs…
…bei der HB, beschäftigt. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zum 2.8. des Streitjahres begab er sich üblicherweise an jedem Arbeitstag von seinem österreichischen grenznahen Wohnort zu seinem schweizerischen ebenfalls grenznahen Arbeitsort. In der Zeit vom 3.8. bis zum 9.12. des Streitjahres…
…Arbeitstag gependelt hätte. Dafür, dass es durch die Vereinheitlichung des steuerlichen und des sozialversicherungsrechtlichen Lohnzahlungs- bzw. Beitragszeitraums zu einer Verschlechterung hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für das Pendlerpauschale kommen sollte, finden sich keine Hinweise. Ebenso finden sich keine Hinweise auf eine Absicht des Gesetzgebers, mit den ersten…
…Festlegung des Pendlerpauschales" unter anderem eine Fahrtdauer von 2,5 Stunden für eine Wegstrecke von mehr als 40 km als zumutbar definiert sei. Dazu brachte der Bw ein Fallbeispiel für den Arbeitstag eines Steuerzahlers" vor: "1 Stunde "Morgenarbeit inkl Frühstück", 2,5 "zumutbare Fahrtdauer Hinfahrt"…
…ausführte, dass "im Zuge der Festlegung des Pendlerpauschales" unter anderem eine Fahrtdauer von 2,5 Stunden für eine Wegstrecke von mehr als 40 km als zumutbar definiert sei. Dazu brachte er ein "Fallbeispiel für den Arbeitstag eines Steuerzahlers" vor: 1 Stunde "Morgenvorbereitung inkl. Frühstück", 2…
…a DBA Österreich - Schweden wird auf die inländische Einkommensteuer die schwedische Steuer angerechnet. Der Bw. war im Streitjahr 2009 204 von 231 Arbeitstagen in Schweden tätig. Von den gesamten (laufenden) Bezügen in Höhe von € 123.111,26 entfielen somit € 108.721,63 anteilig…
…wenn der Arbeitnehmer diese Fahrtstrecke im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Überwiegend heißt, dass derartige Fahrten im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (= an mehr als 50% der tatsächlichen Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) anfallen müssen. Da dies in ihrem Fall nicht zutrifft, konnte keine Pendlerpauschale im Kalenderjahr 2010 steuerlich anerkannt werden…
…die Jahre 2005 und 2006 in eventu die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales (für eine einfache Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km), weil zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende an mehr als der Hälfte der Arbeitstage kein öffentliches Verkehrsmittel verkehre. Er fahre "ja eigentlich immer nach Hause"…
…aus dem ersichtlich sei, dass sie fast täglich von Wohnort_Österreich zur Betriebsstätte in Betriebsort_Deutschland pendle. Aufgrund der arbeitstäglichen Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz sei von einem dauernden Standort in Österreich auszugehen. Daher hätte eine inländische Zulassung spätestens nach einem Monat erfolgen müssen (§ 82 Abs…
…1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung A) Sachverhalt: Die berufungswerbende GmbH (kurz: Bw.) betreibt ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in X-Stadt und in M-Stadt. Mit 1.10.2004 schloss sie mit dem Hubschrauberpiloten Herrn Pilot einen…
…nicht (mehr). Angesichts dieser Sachlage vermag der Senat nicht festzustellen, dass im ersten Halbjahr 2007 die Bw an jeweils mehr als der Hälfte der Arbeitstage eines Kalendermonats von zu Hause bzw. nach zu Hause gependelt ist. Hinsichtlich des restlichen Zeitraumes ist jedoch festzustellen, dass die…
…das Zollamt Berg Zollamt Berg, die Zollschuld gemäß Artikel 202 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich Zollkodex (ZK) entstanden. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass in dieser Zeit - jedenfalls im ersten Halbjahr 2007 - die Bw an jeweils mehr als der Hälfte der Arbeitstage eines Kalendermonats von zu Hause bzw. nach zu Hause gependelt ist. Nach Abschluss der Ausbildung nächtigte die Bw im Schnitt…
…die erhebliche Verschmutzung zwangsläufig bewirken. 3) Bedeutung für den vorliegenden Fall: Im vorliegenden Fall schildert die Berufungswerberin den Arbeitsablauf der betroffenen Arbeitnehmer (insbesondere auch in der Vorhaltsbeanwortung vom 10. August 2011) und werden diese Angaben von der Abgabenbehörde erster Instanz dem Grunde nach nicht bezweifelt…
…1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung 1) Verfahrensgang: Die Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.), eine GmbH, wurde im Jahr 2006 gegründet. Der Gegenstand ihres Unternehmens ist Industriedesign unter dem Begriff…