…dass bei diesen im genannten Zeitraum die Ausübung des Snowboardsports eindeutig im Vordergrund stand. Das ernstliche und zielstrebige Betreiben eines oder mehrerer Studien und das gleichzeitige Betreiben von Spitzensport schließen einander zwar nicht von vornherein aus, im vorliegenden Fall kann jedoch davon keine Rede sein…
…Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…b FLAG weiters ausgeführt, dass der Besuch einer Maturaschule laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes allein nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…19.3.1998, 96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation…
…96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach außen ausreichend zum Ausdruck. Wie bereits ausgeführt, gab der Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2003 selbst…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
…Laut VwGH-Erkenntnis vom 17.09.1990, Z.89714/007 ist der Besuch einer Maturaschule alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den einschlägigen…
…19.3.1998, 96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation…
…Berufsausbildung iSd FLAG vorgelegen; dies würde nämlich nach der Judikatur (sh. zB VwGH 19.3.1998, 96/15/0213) das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und -abschluss voraussetzen, was nach dem oben Gesagten jedenfalls für den Streitzeitraum auszuschließen ist. Da auch sonst ganz…
…ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in geeigneter Weise aneignen muss. Geschieht dies aber in einer vom VwGH im zitierten Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt…
…nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den Prüfungen…
…b FLAG weiters ausgeführt, dass der Besuch einer Maturaschule laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes allein nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen…
…Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gelangt der Unabhängige Finanzsenat zur Auffassung, dass die vom Bw. gesetzten Schritte auf die Vorbereitung und Aufnahme einer (haupt)beruflichen Tätigkeit als Linienpilot gerichtet waren und ernstlich darauf abzielten. Keine Auswirkung hat - abgesehen davon, dass es keinem leichtfertigen Entschluss entsprang - dass…
…ist. Der Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten. Das anspruchsvermittelnde Kind muß innerhalb angemessener Zeit (insbes…
…ausgezahlt werden, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Der Besuch einer Maturaschule allein ist nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Schulausbildung anzunehmen. Vielmehr muß das ernstliche und zielstrebige Bemühen, die Externisten-Reifeprüfung abzulegen, nach außen erkennbar sein. Dies erfordert gemäß §…
…an einer Maturaschule sei als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen. Hinzu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung trteten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiere…
…Rückforderung der zu Unrecht bezogener Beträge damit, dass der Besuch des Gymnasiums für Berufstätige allein nicht ausreichen würde, um das Vorliegen einer Berufsausbildung annehmen zu können. Vielmehr müsste ein ernstliches Bemühen, die Reifeprüfung ablegen zu wollen, erkennbar sein. Dies würde den Antritt zur Reifeprüfung bzw…
…für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden (§ 2 Abs 1 a Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach Außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in…
…1 lit b FLAG 1967 ausgeführt, der Besuch der Universität alleine sei nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung annehmen zu können. Es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, Prüfungen abzulegen. Im vorliegenden Fall lägen jedoch keine Prüfungsnachweise vor. In dem…