…Erbschafts- und Schenkungssteuer-Kommentar, § 3 Rz 51b, mwN). Laut VwGH ist ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis zwischen den Leistungen jedenfalls anzunehmen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 25% (teilweise auch schon um 20%) unterschreitet (vgl. zB VwGH vom 12. Juli 1990…
…der Vertragspartner über das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beeinflussen. In diesem Zusammenhang bleibt noch zu erwähnen, dass der Verwaltungsgerichtshof ein offenbares oder ein erhebliches Missverhältnis bereits dann annimmt, wenn die Gegenleistung die ansonsten übliche angemessene Gegenleistung um 20-25 % unterschreitet (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…0126). Bei einem auffallenden Missverhältnis darf nämlich im Einklang mit der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien dieses Missverhältnis erkannt haben (BFH 10.9.1986 II R 81/84 BStBl 1987 II 80). Wann ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis der gegenseitigen Leistungen vorliegt, wird…
…ergeben kann. Die Wertvorstellung der Vertragspartner über das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird darüber hinaus nicht von den steuerlichen Bewertungsvorschriften geprägt. Nach Lehre und Judikatur ist ein offenbares oder ein erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bereits dann anzunehmen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die…
…Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Unter Beachtung der vorliegenden Wertverhältnisse und Relationen kann unbedenklich vom Vorliegen eines offensichtlichen erheblichen Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen ausgegangen werden. Auf Grund der vertraglichen Festlegung (Kaufvertrag vom 24.08.1994) musste in freier Beweiswürdigung von…
…Da die Verbindlichkeiten 78,27% des gemeinen Wertes der übertragenen Gesellschaftsanteile ausmachen würden, liege nach Ansicht der Betriebsprüfung kein erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Die Betriebsprüfung gehe daher im Sinne von Lehre und Rechtsprechung von einem entgeltlichen Erwerb der Anteile durch die Privatstiftung…
…VwGH 17.2.1994, 93/16/0126). Bei einem auffallenden Missverhältnis darf nämlich im Einklang mit der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien dieses Missverhältnis erkannt haben. Wann ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis der gegenseitigen Leistungen vorliegt, ist stets Tatfrage. Die österreichische Verwaltungspraxis und…
…0126). Bei einem auffallenden Missverhältnis darf nämlich im Einklang mit der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien dieses Missverhältnis erkannt haben (BFH 10.9.1986 II R 81/84 BStBl 1987 II 80). Wann ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis der gegenseitigen Leistungen vorliegt, wird…
…der Vertragspartner über das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beeinflussen. In diesem Zusammenhang bleibt noch zu erwähnen, dass der Verwaltungsgerichtshof ein offenbares oder ein erhebliches Missverhältnis bereits dann annimmt, wenn die Gegenleistung die ansonsten übliche angemessene Gegenleistung um 20-25 % unterschreitet (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…in Judenburg. Die Pflegeleistungen würden einen erheblichen Aufwand für die Berufungswerberin bedeuten, weshalb diese Leistungen dem Übergabsvertrag den Schenkungscharakter nehmen würden. Das Finanzamt hätte zum Ergebnis kommen müssen, dass ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis der gegenseitigen Leistungen nicht vorliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. November 2002…
…0126). Bei einem auffallenden Missverhältnis darf nämlich im Einklang mit der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien dieses Missverhältnis erkannt haben (BFH 10.9.1986 II R 81/84 BStBl 1987 II 80). Wann ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis der gegenseitigen Leistungen vorliegt, wird…
…unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Ein schenkungssteuerlich relevanter Erwerbsvorgang liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein erhebliches Missverhältnis vorliegt. Dies ist bei einer gemischten Schenkung gegeben. Dabei sind die Verhältnisse der Verkehrswerte zu berücksichtigen, auch wenn…
…unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Ein schenkungssteuerlich relevanter Erwerbsvorgang liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein erhebliches Missverhältnis vorliegt. Dies ist bei einer gemischten Schenkung gegeben. Dabei sind die Verhältnisse der Verkehrswerte zu berücksichtigen, auch wenn…
…A, welche wiederum Aktien an dieser Gesellschaft im Gesamtwert von 1.326.720,12 € inne hatte. Dem Berufungswerber kam sohin erhebliches Interesse an deren Fortbestand und Existenz zu, profitierte doch ausschließlich er als Begünstigter von der Stiftung und deren Vermögen (siehe Stiftungsurkunde samt Stiftungszusatzurkunde…
…wird verwiesen. Zu diesem Streitpunkt hat der VwGH die Rechtsposition vertreten, dass die Mietzahlungen Betriebsausgaben seien, weil das Mietverhältnis nicht zu fremdüblichen Konditionen abgeschlossen worden ist, einen klaren und eindeutigen Inhalt hat, ausreichend nach außen zum Ausdruck gekommen ist und das Fehlen einer Vorteilszuwendung einer…
…sicher nicht abgeklärt ist, erhalten Sie beiliegend eine Teilrechnung über den Gesamt- und Zusatzauftrag. Zur Zeit besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem offenen Betrag und den noch zu leistenden Arbeiten (schikanöses Verhalten Ihrerseits). Die von Ihnen monierten Mängel betreffen fast ausschließlich Zusatzleistungen. Es ist aber…
…sei. Der Bw. habe den Anteil an der OHG unentgeltlich von seiner Mutter erworben. Bereits im Zeitpunkt der Übertragung des Anteiles an ihn habe ein erhebliches negatives Kapitalkonto bestanden. Das negative Kapitalkonto sei (wenigstens zum größeren Teil) nicht durch die Gestionen des Bw. verursacht worden…
…Mittel zur Rückführung seines eigenen Darlehens besitze und gleichzeitig die Überschuldung beseitigt werden könne. Darüber hinaus habe er aufgrund der Absicherung seiner eigenen Einkünfte (Baumeisterbetrieb/gewerbliche Vermietung) ein erhebliches betriebliches Interesse daran gehabt, dass die Gesellschaft diese Mittel auch wieder erwirtschafte. Aus welchen Gründen es…
…Gesamtwert von 1.326.720,12 € inne hatte, beteiligt. Dem Berufungswerber kam sohin ein erhebliches Interesse an deren Fortbestand und Existenz zu, profitierte doch ausschließlich er und seine Ehegattin als Begünstigte von der Stiftung und deren Vermögen (siehe Stiftungsurkunde samt Stiftungszusatzurkunde, beide vom 5…
…Fremdgeldbewegungen gegeben hat und hat sich die BP nur Akten spezialisiert, wo es Fremdgeldbewegungen gab. Es ist daher ein krasses Missverhältnis, wenn man bei der Berechnung eines Sicherheitszuschlages mit dem rund einem Drittel der besichtigten Akten hochrechnet. Der Sicherheitszuschlag wird nicht nur dem Grunde nach…