…für die Gewährung des Erhöhungsbetrages für ein erheblich behindertes Kind ist, dass der Grundbetrag zusteht. Somit muss entweder ein Anspruch nach § 2 Abs. 1 lit. a FLAG (für minderjährige Kinder), nach § 2 Abs. 1 lit. b bis l (für volljährige Kinder) oder ein Eigenanspruch nach …
…dass sie für ihre hier in Rede stehende Tochter weiterhin den Erhöhungsbetrag für erheblich behinderte Kinder zusätzlich zur Familienbeihilfe erhält. Ungeachtet dieser Überlegungen betreffend einer Fehlleistung der Abgabenbehörde ist zu den Ausführungen der Bw betreffend den Grundsatz von Treu und Glauben zu bemerken: Unter dem…
…den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vermitteln, dies selbst dann nicht, wenn die Gesundheitsschädigung das Ausmaß einer "erheblichen Behinderung" erreicht. Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Behinderung jenes Ausmaß erreicht, dass das Kind wegen der Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Berufungswerberin…
…Frühförderung, Mototherapie und eine ergänzende Reittherapie unbedingt zu empfehlen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt als erheblich behindert ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als…
…nach der Richtsatzposition 579 der so genannten Richtsatzverordnung bewirkt. Ausdrücklich ist festgehalten, dass das untersuchte Kind des Berufungswerbers voraussichtlich nicht dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Finanzamt hat daher mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid den Antrag auf Gewährung der "erhöhten Familienbeihilfe…
…allerdings ein, dass § 5 der VO nicht anwendbar sei, weil ihm die erhöhte Familienbeihilfe vom Pflegegeld abgezogen werde. § 7 des Bundespflegegeldgesetzes (kurz: BPGG) bestimmt, dass von der Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder gemäß § 8 Abs. 4 FLAG (138,30 €; § 8 Abs. 4…
…aufgehoben, wenn sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich dieser Betrag…
…die erhöhte Familienbeihilfe für ein im Sinne des § 8 Abs. 4 dieses Gesetzes erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Bezogen auf die Bw. bedeutet dies sohin, dass der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für…
…Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt.…
…nicht als aufgehoben, wenn sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich…
…eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich…
…eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich…
…eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich…
…der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind…
…Bei Kindern, die sich wegen eines Leidens oder Gebrechens dauernd in Anstaltspflege oder in Heimerziehung befinden, wird die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern unterstellt, wenn die Eltern zu den Unterhaltskosten mindestens in Höhe der Familienbeihilfe beitragen, wobei sich dieser Beitrag um den für erheblich behinderte Kinder…
…wird. Der als erwiesen angenommene Sachverhalt ist folgendermaßen rechtlich zu beurteilen: Gemäß § 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4 leg. cit.) ist besonders zu beantragen. Die Familienbeihilfe wird …
…der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind…
…jedoch nur dann überwiegend, wenn sie hiezu monatlich mindestens in einem Ausmaß beiträgt, das betragsmäßig der Familienbeihilfe für ein Kind (§ 8 Abs. 2) oder, wenn es sich um ein erheblich behindertes Kind handelt, der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 2 und 4…
…2 lit c des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes überstiegen, bezogen habe. Im Jahr 1998 habe der Grenzbetrag für ein erheblich behindertes Kind S 7.992 und im Jahr 1999 S 8.112 betragen. Da der Sohn diese Einkünfte aus einer Beschäftigung, die über die Ferienzeit hinausgegangen sei…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. 3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…