…zumutbaren Mitwirkung zu Lasten des Beteiligten umso mehr, je persönlicher, ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind." (Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, Kommentar Loseblatt, § 90 Tz 4). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht…
…das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat ansässigen Person eingeleitet wird), die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Maße höher ist, als die Pflicht der Abgabenbehörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr sonst zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird…
…eidesstattlichen Erklärung stelle nach Ansicht der Bw. keinen Nachweis dafür dar, dass tatsächlich Buchhaltungsunterlagen nach und von Jugoslawien transportiert wurden. Dass sich die Erlöse der Bw. im Jahr 1992 um 50% erhöht hätten, sei laut Betriebsprüfung nicht richtig. Diese seien bei Berücksichtigung der noch nicht…
…deren Rechtsvertretung der Schweigepflicht unterstehe. Der erhöhten Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, der Beweismittelbeschaffungs- und Beweismittelvorsorgepflicht sei seitens der Bw bzw. deren Geschäftsführung nachgekommen worden, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts zugelassen hätte. Im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten sei es dabei die Aufgabe der…
…sind die Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten des Abgabepflichtigen in dem Maße höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Den Abgabepflichtigen trifft diesfalls eine erhöhte Mitwirkungs-, Beweisbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht (UFS, Referent, RV/0857-W/02). Den Abgabepflichtigen trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn…
…wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann. In diesem Sinne kommt der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Ausmaß erhöhte Bedeutung zu, in dem die im Innenverhältnis der Treuhand bestehenden Vereinbarungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten ermittelt werden können…
…Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen nach Maßgabe seiner Möglichkeiten in dem Maße, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes wegen Fehlens der ihr sonst zu Gebote stehenden Mittel abnimmt (sh. z.B. VwGH 92/15/0159 vom 23.02.1994). Diese erhöhte…
…Erkenntnis VwGH vom 30.3.2000, 99/16/0100). Außerdem gilt insbesondere für Verfahren mit einem auslandsbezogenen Sachverhalt - wie auch hier gegeben - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Die amtswegige Ermittlungspflicht findet ihre Grenze dort, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben…
…zur Namhaftmachung von Zeugen oder Beibringung geeigneter Unterlagen. Befinden sich Urkunden nicht im Gewahrsam der Partei, so trifft sie im Fall erhöhter Mitwirkungsverpflichtungen eine Beweisbeschaffungspflicht. Bei Auslandssachverhalten trifft den StPfl eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (VwGH ua.12. 7. 1990…
…und weist auf die "weitaus größeren" Möglichkeiten der Abgabenbehörden hin, die überdies im Hinblick auf die Vielzahl an gleichgelagerten Fällen zu pflegen seien. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass das Gesetz gerade bei Sachverhalten, die ihre Wurzel im Ausland haben, eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…der Rechtsprechung zudem eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, welche sich in dem Maße erhöht, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 26.7.2000, 95/14/0145). Andererseits ist die Abgabenbehörde nach § 115 Abs 1 BAO aber grundsätzlich verpflichtet, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu…
…BAO). Seien Ausländer in bestimmte Sachverhalte involviert, treffe die Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht. 1.10. Mit Schriftsatz vom 20.2.2008 wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: 2.1. Die Festsetzung…
…bereits bei Geschäftsabschluss jene Rechnungen bedenkt und vereinbaren muss, die ihm später die erforderlichen Nachweismöglichkeiten verschaffen. Die österreichische Lehre leitet diese Verpflichtung aus § 138 Abs. 2. BAO (arg.:"Richtigkeit zu beweisen'') ab. Die erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, die Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht wurden sicher nicht in…
…gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund; der Begünstigungswerber hat die Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl. z.B. Erkenntnis VwGH vom 30.3.2000, 99/16/0100;). Insbesondere gilt für antragsgebundene Verfahren eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der…
…vom 30.3.2000, 99/16/0100). Außerdem gilt insbesondere für Verfahren mit einem auslandsbezogenen Sachverhalt - wie auch hier gegeben - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Durch die mangelnde Mitwirkung des Bw. fehlt es im anhängigen Verfahren auch an einem Nachweis, ob der Besuch…
…und weist auf die "weitaus größeren" Möglichkeiten der Abgabenbehörden hin, die überdies im Hinblick auf die Vielzahl an gleichgelagerten Fällen zu pflegen seien. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass das Gesetz gerade bei Sachverhalten, die ihre Wurzel im Ausland haben, eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…an dem genannten Unternehmen beteiligt gewesen sei, bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit als VR nichts über sein Beteiligungsverhältnis am Unternehmen aussage, und außerdem nochmals unter Verweis auf seine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht aufgefordert wurde, anhand geeigneter Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, etc) zur Klärung der offenen…
…Insbesondere gilt für antragsgebundene Verfahren, wie im konkreten Fall nach § 10 Abs 1 FLAG - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor, so hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten…
…Abs. 1 FLAG) als auch bei einem auslandsbezogenen Sachverhalt - wie auch hier vorliegend - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Dem Bw. wurde vom UFS der nach der Aktenlage anzunehmende Sachverhalt entsprechend zur Kenntnis gebracht und von ihm diesbezüglich keine Einwendungen vorgebracht. Weiters ist unbestritten…
…nach § 10 Abs. 1 FLAG vorliegend - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor so hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird von der Abgabenbehörde dem anhängigen Verfahren nachstehender…