…Abgabenerklärung für 2009. Der Bw. brachte aber seine Erklärung erst am 3. September 2010 (in Papierform) und sohin unzweifelhaft verspätet beim Finanzamt ein. Dass dieses Verspätung entschuldbar gewesen wäre, wird selbst in der Berufung nicht schlüssig dargelegt. Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob diese…
…zB VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die…
…persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. An rechtskundige Parteienvertreter sei hierbei ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige Personen. Die Verspätung gelte daher als nicht entschuldbar. Bei der Ermessensübung sei das Ausmaß der Fristüberschreitung von "einem Monat", die Höhe des durch die verspätete Einreichung…
…in keinem Fall die Nichtabgabe von Steuererklärungen, insbesondere von laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Insgesamt gesehen wurden daher keinerlei Gründe vorgebracht, die für eine entschuldbare Verspätung bei der Einreichung der Voranmeldung sprechen würden, vielmehr ist von einer so schweren Sorgfaltswidrigkeit auszugehen, wie sie einem ordentlichen Menschen in dieser…
…November 2004, 2002/17/0267). Weder aus dem Vorbringen der Bw. noch auf Grund der vorgelegten Akten ist auf eine mögliche, entschuldbare Verspätung zu schließen, die eine Nichtfestsetzung des Verspätungszuschlages rechtfertigen. Wenn die Bw. in der Berufung vorbringt, sie erbringe ausschließlich Leistungen, für die keine…
…Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen kann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…
…nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung. Die diesbezügliche Berufung scheint sich daher gegen die Höhe des festgesetzten Verspätungszuschlages zu richten…
…einen Vorlageantrag und führte aus, dass die Feststellung in der Berufungsvorentscheidung, es handle sich um eine nicht entschuldbare Verspätung, für ihn nicht nachvollziehbar sei. Abermals brachte er vor, dass er im Jahr 2010 das erste Mal als freier Dienstnehmer beschäftigt und der Meinung gewesen sei…
…2. März 2011 wurde auch vom Finanzamt auf die Verspätungszuschläge nicht näher eingegangen. Tatsache ist, dass die Bw. die Steuererklärungen für die Jahre 1998 und 1999 erst am 22. Februar 2002 beim Finanzamt eingereicht hat. Gründe, die eine entschuldbare Verspätung der Abgabenerklärungen nach sich zögen…
…dt. AO, § 152, Tz 1). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits eine leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Kein Verschulden liegt vor, wenn die Partei der vertretbaren Rechtsansicht war, dass sie keine Abgabenerklärung einzureichen hat und daher die…
…wie die nicht entschuldbare Verspätung der Bw. Das Ausmaß der Fristüberschreitung, sowie das steuerliche Verhalten der Bw. lassen die Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 10 % gerechtfertigt erscheinen. Hinsichtlich des Verspätungszuschlages betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1999 hat das Finanzamt der Berufung insoweit voll Rechnung…
…der Abgabenerklärung verursachten Verwaltungsaufwand (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 1, mwA). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 5, mwA). Im Berufungsfall…
…seien diese Meldungen nunmehr nachvollzogen worden, weshalb ersucht werde, den vorgeschriebenen Verspätungszuschlag aufzuheben. Es liege wohl eine entschuldbare Anfangsschwierigkeit vor, da die Erfordernisse zwar der Buchhaltung mitgeteilt, die Handhabung jedoch nicht sofort allen verständlich gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2008 wies das Finanzamt…
…Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…
…im Wesentlichen damit begründet, dass die Verspätung trotz der in der Berufung aufgestellten Behauptungen nicht entschuldbar gewesen und daher die in Frage stehenden Verspätungszuschläge festzusetzen gewesen seien. Mit dem Vorlageantrag wird - in eventu - ergänzend um Herabsetzung der Zuschläge auf jeweils 1% ersucht, da für ein…
…0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließt (VwGH zuletzt 24.6.2009…
…dass die Einkommensteuererklärung 2008 objektiv verspätet eingebracht wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 135 BAO ist eine Verspätung nur dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Im gegenständlichen Fall führt der steuerliche…
… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, welche die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen (Verspätungszuschlag), wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach § 21 Abs. 4 UStG hat ein Unternehmer für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuererklärung…
…Zu beurteilen ist, ob diese Verstöße entschuldbar waren und ob im Rahmen der nach Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 in Zusammenhang mit § 135 BAO vorzunehmenden Ermessensübung die Verspätungszuschläge von jeweils 2.200,00 Euro angemessen sind. Die Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2004…
…bzw. sogar geboten gewesen die abverlangte Einkommensteuererklärung 2005 vorzulegen. Eine entschuldbare Rechtsunkenntnis kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden, da der Bw. aufgrund der zahlreichen Erinnerungen des Finanzamtes die Erfüllung ihrer Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen unzweifelhaft zumutbar war. Das die Verspätung entschuldbar gewesen wäre…