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UFSG RV/0062-G/11Verhängung eines Verspätungszuschlages (hier bei rund vierwöchiger Verspätung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…Abgabenerklärung für 2009. Der Bw. brachte aber seine Erklärung erst am 3. September 2010 (in Papierform) und sohin unzweifelhaft verspätet beim Finanzamt ein. Dass dieses Verspätung entschuldbar gewesen wäre, wird selbst in der Berufung nicht schlüssig dargelegt. Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob diese…

UFSW RV/3925-W/09Verspätungszuschläge wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen (Konkursverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2011

…zB VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die…

UFSL RV/0302-L/07Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit einer elektronisch eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. An rechtskundige Parteienvertreter sei hierbei ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige Personen. Die Verspätung gelte daher als nicht entschuldbar. Bei der Ermessensübung sei das Ausmaß der Fristüberschreitung von "einem Monat", die Höhe des durch die verspätete Einreichung…

UFSL RV/1405-L/07Verspätungszuschläge betreffend nicht fristgerecht eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…in keinem Fall die Nichtabgabe von Steuererklärungen, insbesondere von laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Insgesamt gesehen wurden daher keinerlei Gründe vorgebracht, die für eine entschuldbare Verspätung bei der Einreichung der Voranmeldung sprechen würden, vielmehr ist von einer so schweren Sorgfaltswidrigkeit auszugehen, wie sie einem ordentlichen Menschen in dieser…

UFSW RV/1710-W/04Festsetzung und Wegfall eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…November 2004, 2002/17/0267). Weder aus dem Vorbringen der Bw. noch auf Grund der vorgelegten Akten ist auf eine mögliche, entschuldbare Verspätung zu schließen, die eine Nichtfestsetzung des Verspätungszuschlages rechtfertigen. Wenn die Bw. in der Berufung vorbringt, sie erbringe ausschließlich Leistungen, für die keine…

UFSI RV/0299-I/04Verspätungszuschlag bei einer nicht fristgerechten, der Höhe nach unzutreffenden Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen kann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 3/3

…nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung. Die diesbezügliche Berufung scheint sich daher gegen die Höhe des festgesetzten Verspätungszuschlages zu richten…

UFSW RV/0862-W/13Fahrlässig verspätete Vorlage einer Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…einen Vorlageantrag und führte aus, dass die Feststellung in der Berufungsvorentscheidung, es handle sich um eine nicht entschuldbare Verspätung, für ihn nicht nachvollziehbar sei. Abermals brachte er vor, dass er im Jahr 2010 das erste Mal als freier Dienstnehmer beschäftigt und der Meinung gewesen sei…

UFSW RV/3526-W/10Schätzung der Bemessungsgrundlagen für Umsatz- und Körperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011

…2. März 2011 wurde auch vom Finanzamt auf die Verspätungszuschläge nicht näher eingegangen. Tatsache ist, dass die Bw. die Steuererklärungen für die Jahre 1998 und 1999 erst am 22. Februar 2002 beim Finanzamt eingereicht hat. Gründe, die eine entschuldbare Verspätung der Abgabenerklärungen nach sich zögen…

UFSF RV/0039-F/04Nachdem ein Schiunfall bei einem betrieblich organisierten Schitag passiert ist, wurde ein Arbeitsunfall iSd § 173 ASVG verneint und deshalb die Steuerpflicht bejaht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2006

…dt. AO, § 152, Tz 1). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits eine leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Kein Verschulden liegt vor, wenn die Partei der vertretbaren Rechtsansicht war, dass sie keine Abgabenerklärung einzureichen hat und daher die…

UFSW RV/1126-W/04Schätzungsberechtigung bei unvollständig bzw. nicht vorgelegten steuerlichen Büchern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2005

…wie die nicht entschuldbare Verspätung der Bw. Das Ausmaß der Fristüberschreitung, sowie das steuerliche Verhalten der Bw. lassen die Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 10 % gerechtfertigt erscheinen. Hinsichtlich des Verspätungszuschlages betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1999 hat das Finanzamt der Berufung insoweit voll Rechnung…

UFSG RV/0906-G/11Verspätungszuschlag: Entschuldbarkeit der Verspätung, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2012

…der Abgabenerklärung verursachten Verwaltungsaufwand (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 1, mwA). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 5, mwA). Im Berufungsfall…

UFSW RV/3864-W/08Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…seien diese Meldungen nunmehr nachvollzogen worden, weshalb ersucht werde, den vorgeschriebenen Verspätungszuschlag aufzuheben. Es liege wohl eine entschuldbare Anfangsschwierigkeit vor, da die Erfordernisse zwar der Buchhaltung mitgeteilt, die Handhabung jedoch nicht sofort allen verständlich gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2008 wies das Finanzamt…

UFSZ1W ZRV/0006-Z1W/04Verspätete Abgabe der Sammelanmeldung im Informatikverfahren, Verspätungszuschlag, Entschuldbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

…Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…

UFSG RV/0383-G/02Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß § 135 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…im Wesentlichen damit begründet, dass die Verspätung trotz der in der Berufung aufgestellten Behauptungen nicht entschuldbar gewesen und daher die in Frage stehenden Verspätungszuschläge festzusetzen gewesen seien. Mit dem Vorlageantrag wird - in eventu - ergänzend um Herabsetzung der Zuschläge auf jeweils 1% ersucht, da für ein…

UFSW RV/2901-W/12Verspätungszuschlag bei ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließt (VwGH zuletzt 24.6.2009…

UFSW RV/2382-W/12Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung - Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…dass die Einkommensteuererklärung 2008 objektiv verspätet eingebracht wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 135 BAO ist eine Verspätung nur dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Im gegenständlichen Fall führt der steuerliche…

UFSL RV/0098-L/06Verspätungszuschlag wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, welche die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen (Verspätungszuschlag), wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach § 21 Abs. 4 UStG hat ein Unternehmer für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuererklärung…

UFSW RV/0025-W/06Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…Zu beurteilen ist, ob diese Verstöße entschuldbar waren und ob im Rahmen der nach Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 in Zusammenhang mit § 135 BAO vorzunehmenden Ermessensübung die Verspätungszuschläge von jeweils 2.200,00 Euro angemessen sind. Die Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2004…

UFSW RV/0469-W/08Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 BAO ist ein Verspätungszuschlag zu verhängen, wobei hinsichtlich der Höhe desselben im Rahmen des Ermessens das Ausmaß und die Dauer der Überschreitung, die Höhe des durch die verspätete Erklärungsabgabe erzielten finanziellen Vorteiles, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…bzw. sogar geboten gewesen die abverlangte Einkommensteuererklärung 2005 vorzulegen. Eine entschuldbare Rechtsunkenntnis kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden, da der Bw. aufgrund der zahlreichen Erinnerungen des Finanzamtes die Erfüllung ihrer Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen unzweifelhaft zumutbar war. Das die Verspätung entschuldbar gewesen wäre…