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UFSW FSRV/0084-W/03Eingewendet wird das teilweise Vorliegen einer entschiedenen Sache und das Nichtvorliegen einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…noch nicht finanzstrafrechtlich abgesprochen wurde, sodass insoweit keine entschiedene Sache ("res iudicata") vorliegt und daher einer Bestrafung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren kein Hindernis entgegensteht. In Bezug auf Punkt 2.) des Spruches des angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates ist auszuführen, dass der Bw. trotz mehrmaliger Erinnerungen durch die…

UFSW FSRV/0054-W/06Einrede der entschiedenen Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.06.2008

…vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Nach…

UFSW RV/0855-W/11Erledigung eines nochmaligen Antrages auf Einstellung der Vollstreckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2011

…Tz 4). Der Erlassung eines weiteren Bescheides in dieser Sache steht somit das Hindernis der durch die Berufungsentscheidung vom 30. November 2000, RV/65-10/00, bereits entschiedenen Sache entgegen. Mangels Geltendmachung geänderter tatsächlicher Verhältnisse im nochmaligen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 AbgEO…

UFSL RV/0853-L/02Beurteilung als bereits "entschiedene Sache" bei wiederholter amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003

…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 2/2

…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 1/2

…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/09Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2010

…also schon vor Beginn der formellen Rechtskraft. Die Unwiederholbarkeit verbietet, dass in einer durch Bescheid entschiedenen Sache (res iudicata) noch einmal ein Verfahren durchgeführt und eine neue (wenn auch gleich lautende) Entscheidung gefällt wird (Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht3 Rz 559). Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge…

UFSW RV/1432-W/09Entschiedene Sache, Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…eines Abrechnungsbescheides vom 8. September 2006 bereits mit Bescheid vom 16. Jänner 2007 entschieden worden sei. Der Antrag vom 9. August 2006 (Anm: richtig wohl 8. September 2006) beinhaltet denselben Sachverhalt wie der gegenständliche Antrag. Durch den weiteren Antrag vom 13. März 2007 könne das…

UFSL RV/0322-L/13Zurückweisung eines Familienbeihilfenantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…2009 keine Familienbeihilfe". Mit Bescheid vom 13.2.2012 wies das Finanzamt diesen neuerlichen Beihilfenantrag zurück, da es sich beim betreffenden Zeitraum (März bis Oktober 2009) um eine entschiedene Sache handle. In der Begründung wies das Finanzamt auf die Berufungsvorentscheidung vom 9.12.2009 hin…

UFSW RV/1734-W/05Aufhebung eines Bescheides wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…ist zu prüfen, ob dem Antrag vom 22. August 2002 das Hindernis der durch den Bescheid vom 21. Juli 1998 (Einkommensteuerbescheid 1997) bereits entschiedenen Sache entgegensteht. Im Abgabenverfahren sind nämlich neuerlich (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig (vgl. Stoll…

UFSG RV/0733-G/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…ist, wäre eine neuerliche Entscheidung in diesem Rahmen als Wiederholung der bereits entschiedenen Sache ein unzulässiger Eingriff in die Rechtskraft. Die Berufung war daher zurückzuweisen. Was die - hier nicht zu erörternde - Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 2002 und den neu ergangenen Einkommensteuerbescheid vom 23…

UFSW RV/1216-W/07Zurückweisung eines Nachsichtsansuchen wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2007

…ein. Zur Begründung führte die Bw. aus, dass es zutreffend sei, dass bei entschiedener Sache (res iudicata) ein Ansuchen dann nicht zurückzuweisen sei, wenn geänderte tatsächliche Verhältnisse geltend gemacht würden. Ebenso zutreffend führe das Finanzamt im angefochtenen Bescheid aus, dass das zurückgewiesene Ansuchen um Nachsicht…

UFSW FSRV/0101-W/03Zurückweisung einer Berufung wegen rechtskräftig entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2005

…August 2002 eingebracht. Ansuchen, die offenbar die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken, sind auch dann, wenn das Begehren nicht ausdrücklich dahin lautet, wegen "res iudicata" zurückzuweisen. Die Rechtskraft eines Bescheides erfasst jedoch nicht einen Sachverhalt, der sich nach Erlassung des Bescheides geändert hat…

UFSF RV/0086-F/07Änderungsbefugnis und Abspracherecht ist von der "Sache" in zweierlei Hinsicht begrenzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Diesfalls würde eine andere, keine entschiedene Sache vorliegen. Rechtswidrig wäre es aber, in einer bereits entschiedenen Sache neuerlich bescheidmäßig abzusprechen. Dies stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" dar (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131…

UFSL RV/0252-L/05Keine Berufungsvorentscheidung ohne Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…Damit ergibt sich, dass das Finanzamt sachlich nicht zuständig war, mittels Berufungsvorentscheidung nochmals über die Einkommensteuerfestsetzung für 2004 zu entscheiden. Die Berufungsvorentscheidung vom 22. Februar 2005 ist somit ein Bescheid, der neuerlich in einer bereits entschiedenen Sache ergangen ist. Derartige Bescheide sind unzulässig und anfechtbar…

UFSW RV/0700-W/07Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…mit dem Bescheid vom 2.9.2005 bereits rechtskräftig entschiedene Begehren ist ident mit dem Begehren, welchem der nunmehrige neuerliche Antrag zugrunde liegt. Abgesehen von der Identität des Begehrens liegt auch die Identität des Anspruch erzeugenden Sachverhaltes (rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung…

UFSL RV/0542-L/08Festsetzung von Erwerbsteuer nach Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Art. 27 UStG 1994 bzw. § 13 NoVAG für die Zulassungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2011

…gegen die Zulassung des motorbetriebenen Landfahrzeuges keine steuerlichen Bedenken bestünden. Entgegen der Meinung der Amtspartei (Finanzamt) war der Bw der Ansicht, dass insofern bereits entschiedene Sache (res iudicata) vorliegen würde. Im Laufe der mündlichen Verhandlung wendete der Vertreter des Bw's außerdem einerseits Verjährung ein…

UFSS FSRV/0005-S/05Elektromeister in Geldnöten, schuldhaft keine Selbstbemessungsabgaben entrichtend, doppelt bestraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…idente Voranmeldungszeiträume, bei welchen das finanzstrafrechtlich relevante Sachverhaltssubstrat ebenfalls darin bestanden hat, dass der Unternehmer schuldhaft bis zum Ablauf bestimmter Fälligkeitstage die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung entsprechender Umsatzsteuerzahllasten unterlassen hat, weshalb einer neuerlichen Verurteilung das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegensteht. Mit…

UFSW RV/1257-W/08Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2008

…21. Dezember 2004) mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass infolge des Grundsatzes "ne bis in idem" eine weitere Entscheidung über eine "res judicata" nicht möglich sei. Lediglich zur Verdeutlichung dieser Ansicht - Zurückweisung wegen entschiedener Sache - sei auf den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat…

UFSW RV/2446-W/07Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Dezember 2004 ein. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf die von der Behörde untersuchte und entschiedene Sache kein zweites Mal an sie herangetragen werden. Wird neuerlich der nämliche Anspruch erhoben, steht ihm die Einrede der entschiedenen Sache entgegen. War bereits die Berufung vom 11…