…noch nicht finanzstrafrechtlich abgesprochen wurde, sodass insoweit keine entschiedene Sache ("res iudicata") vorliegt und daher einer Bestrafung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren kein Hindernis entgegensteht. In Bezug auf Punkt 2.) des Spruches des angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates ist auszuführen, dass der Bw. trotz mehrmaliger Erinnerungen durch die…
…vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Nach…
…Tz 4). Der Erlassung eines weiteren Bescheides in dieser Sache steht somit das Hindernis der durch die Berufungsentscheidung vom 30. November 2000, RV/65-10/00, bereits entschiedenen Sache entgegen. Mangels Geltendmachung geänderter tatsächlicher Verhältnisse im nochmaligen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 AbgEO…
…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…
…Rechtskraft. Fraglich ist nun ob die Abgabenbehörde berechtigt war, neuerlich eine Abgabenvorschreibung für 2003 vorzunehmen oder sie vielmehr wegen des Grundsatzes der "entschiedenen Sache" daran gehindert war. Dem Grunde nach - und das bedarf keiner weiteren Begründung - ist es der Spruch des Bescheides, der Rechtswirkungen erzeugt…
…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…
…eine Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung darstellt (VwGH 11.09.2014, 2013/16/0156; VwGH 29.08.2013, 2011/16/0105 und…
…war der Antrag auf eine bereits entschiedene Sache gerichtet und daher zurückzuweisen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.2.2022 stellte die Bf Vorlageantrag: Ich beziehe auf das Schreiben Beschwerdevorentscheidung vom 31.01.2022 und erkläre folgendes: Ich bitte um nochmalige…
…die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neue Bescheiderlassung dar, auch wenn mit der Aufhebung beabsichtigt war, in der Bescheidbegründung auf die einschlägigen Bestimmungen abstellen zu können (VwGH…
…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der von der belangten Behörde als Begründung für das vorliegen einer entschiedenen Sache herangezogene Bescheid vom 9.11.2018 erging nicht gegenüber dem Beschwerdeführer. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus den mit dem Vorlagebericht übermittelten Unterlagen. 3…
…Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 bekämpft werden soll. Für eine Deutung des Zweitantrags als Rechtsbehelf gegen den Abweisungsbescheid ist in den Verwaltungsakten kein Anhaltspunkt vorhanden. Entschiedene Sache Solange der Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 dem Rechtsbestand angehört, darf kein neuerlicher Bescheid für den Zeitraum erlassen…
…Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung dar, auch wenn die Aufhebung lediglich zur Ermöglichung "formal richtiger" Bescheide beabsichtigt war (vgl. VwGH 24.11.2017…
…Ra 2014/04/0022 oder VwGH 25. 4. 2014, Ro 2014/21/0033). Dass bei entschiedener Sache auch in Familienbeihilfeverfahren ein neuerlicher Antrag als unzulässig zurückzuweisen ist, entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16/0157). Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß…
…weiterhin dem Rechtsbestand an, würde sich der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2011 vom 9. 10. 2013 infolge des Hindernisses der entschiedenen Sache als rechtswidrig erweisen und wäre vom Gericht aufzuheben. Die Bf gab durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter am 2. 6. 2014 folgende Äußerung ab: ... Einen Bescheid vom…
…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…
…also schon vor Beginn der formellen Rechtskraft. Die Unwiederholbarkeit verbietet, dass in einer durch Bescheid entschiedenen Sache (res iudicata) noch einmal ein Verfahren durchgeführt und eine neue (wenn auch gleich lautende) Entscheidung gefällt wird (Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht3 Rz 559). Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge…
…eines Abrechnungsbescheides vom 8. September 2006 bereits mit Bescheid vom 16. Jänner 2007 entschieden worden sei. Der Antrag vom 9. August 2006 (Anm: richtig wohl 8. September 2006) beinhaltet denselben Sachverhalt wie der gegenständliche Antrag. Durch den weiteren Antrag vom 13. März 2007 könne das…
…ausgeschlossen. Dazu kommt, dass mit einer solchen Ausdehnung auch gegen den Grundsatz der entschiedenen Sache (res iudicat) verstoßen würde. Über die Beschwerden betreffend Abweisung der Nachsichtsansuchen hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2015 bis 2020 wurde vom Bundesfinanzgericht bereits mehrfach abgesprochen (Erkenntnisse vom 19.9.2024, GZ…
…seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird. Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 Mit dem Abweisungsbescheid vom 28.3.2022 wurde bereits über einen Antrag des Bf auf Gewährung von Familienbeihilfe (Grundbetrag) entschieden…
…Beschluss über die Gegenstandsloserklärung vom 14.April 2020), war der Fristsetzungsantrag betreffend die (zurückgenommene) Beschwerde vom 31.Mai 2017 gegen die Anspruchszinsenbescheide 2009 - 2014 vom 30. März 2017 gemäß § 30a (1) iVm (8) VwGG wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Graz, am 13. Oktober 2022