…einen durch die (unfallbedingte) Verletzung ausgelösten Verdienstentgang gewährt werden, grundsätzlich unter § 32 Z 1 lit a EStG und damit unter die Einkunftsart, der die entgehenden Einnahmen, als deren Ersatz die Rente gewährt wird, zuzurechnen wären, und zwar nicht nur Renten für den konkret nachweisbaren Verdienstentgang…
…auch: Entschädigungen, die gewährt werden a) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen oder b) für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder c) für die Aufgabe von…
…Entschädigungen, die gewährt werden a) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen oder b) für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder c) für die Aufgabe von Bestandrechten…
…Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg zu gelten. Darüber hinaus seien unerwartete Umstände, auch entgehende Einnahmen, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken würden, noch nicht einer Einkunftsquelle abträgig. Durch die Ostöffnung sei…
…April 2007 bezieht, gehören zu den Einkünften des § 2 Abs. 3 EStG 1988 auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (lit. a leg. cit.) gewährt werden. Wie der Verwaltungsgerichts im Erkenntnis vom 21. Januar 2004 (VwGH 21.1.2004, 99/13/0008…
…unter Bedachtnahme auf ihre eigenständige Rechtsnatur in die Einkommensbesteuerung miteinzubeziehen. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht sei auch nicht in Hinblick auf die schadenersatzrechtliche Funktion der Rente geboten. Auch Entschädigungen für entgehende Einnahmen zählten gemäß § 32 Z 1 lit.a EStG 1988 zu den steuerpflichtigen Einkünften…
… 2 Abs 3 auch 1.) Entschädigungen, die gewährt werden a.) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen oder b.) für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder c…
…VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der…
…1988 anzusehen seien: "RZ. 6804 § 32 Z 1 EStG 1988 normierte Entschädigungen, die gewährt werden für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen (lit. a), für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine…
…Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Entschädigungen, die gewährt werden als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen. Einkünfte iSd. § 2 Abs. 3 leg. cit. sind gem…
…Michael Rauscher, SWK 2004, S 625). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der Gesamtverlust…
…Träten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Verluste bzw. entgehende Einnahmen auf, so seien die Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle selbst dann nicht abträglich, wenn die Verluste bzw. die entgehenden Einnahmen das Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten. Diese Rechtsansicht des BMF werde auch…
…15/0177; VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann…
…Michael Rauscher, SWK 2004, S 625). Treten durch derartige unerwartete Umstände auch bei einer nach dem Wirtschaftlichkreisprinzip mit objektiver Ertragsaussicht betriebenen Vermietungstätigkeit unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung…
…1. Entschädigungen, die gewährt werden a) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Kranken- geldes und vergleichbarer Leistungen oder b) für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinn- beteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder..... | 2. Einkünfte…
…werden, ob es sich bei dem in Rede stehenden Ausgleichsanspruch um eine Entschädigung im Sinne des § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 handelt. Zudem wären Entschädigungen die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988), nur…
…da kein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Im Verfahren war strittig, ob eine Pensionsabfindung eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellt oder nicht, wobei nach der Judikatur Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen grundsätzlich als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 EStG angesehen werden können. Zurückkommend auf den gegenständlichen…
…SWK 2004, S 625). Treten durch derartige unerwartete Umstände auch bei einer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip mit objektiver Ertragsaussicht betriebenen Vermietungstätigkeit unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle…
…den Schadenersatzanspruch nach § 844 II BGB lediglich "die durch das Schadensereignis weggefallene wirtschaftliche Absicherung des Empfängers wieder hergestellt" werden solle und die Rente "daher kein Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes" sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 29 Z 1…
…Gemäß § 32 Z 1 EStG gehören zu den Einkünften auch Entschädigungen, die gewährt werden als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen. Der Berufungswerber betrieb im Jahr 1987 als Pächter den Gastronomiebetrieb St. Pauls Stuben in der Herrengasse in Salzburg…