…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…anzuerkennen. Nach dem oben zitierten klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) sind Unterhaltsleistungen an einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
…Berechtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose oder - schwache Angehörige übernommen werden. Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine…
…EStG 1988). Unterhaltsleistungen seien nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führten. Darunter fielen für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommene Krankheitskosten. Es sei daher nur der Mehrbetrag, der aus dem Titel der Krankheit geleistet wurde, als außergewöhnliche…
…wenn die Übernahme dieser Kosten nicht auf einer rechtlichen, sondern auf einer sittlichen Pflicht beruht. Abzugsfähig sind schließlich die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw - schwache Angehörige übernommen werden. Laut § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden…
…gewährt würden, die beim Empfänger selbst eine agB darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten (ärztlich verordnet) oder Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Die Belastung erwachse dem Steuerpflichtigen dann zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 51). Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 52). Warum "die…
…beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Auch Umschulungsmaßnahmen infolge unverschuldeten Verlustes der Existenzgrundlage sind abzugsfähig (VwGH 18.2.1999, 97/15/0047). Eine…
…Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insb. Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden (Wiesner-Atzmüller-Grabner-Leitner-Wanke, EStG, § 34, Anm…
…vorgelegenen Anbote zwei Monatsmieten aus. In Beachtung dessen, dass die Kautionshöhe für die einkommenslose Bw. als Bestandgeberin ein erhöhtes Kostentragungsrisiko bedeutete und daher dem Motiv für die Begründung des in Rede stehenden Bestandverhältnisses (Schaffung einer eigenen Einkunftsquelle für die Bw.) widersprach, war die Kaution in…
…Unterhaltsleistungen an (mittellose) Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. …
…Lohnsteuerrichtlinien Rz. 868 Unterhaltsleistungen dann absetzbar seien, wenn sie beim Berechtigten selbst als eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Derart berücksichtigte Zahlungen unterlägen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Gemäß Rz…
…Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Da der Gatte der Bw. rund Euro 10.400,00 an Pension und rund Euro 5.000,00 an Pflegegeld beziehe, könne nicht von einer Einkommensschwäche ausgegangen…
…Nach der Rechtslage sind Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Werden an Personen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben…
…Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, wenn sie für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin würde sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung geben (RZ 870). Seien die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten derart gelagert, dass er nicht…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Im gegenständlichen Fall macht die Bw. einerseits Behandlungskosten ihrer schwer kranken Mutter im Spital von Guatemala und andererseits Flugkosten für deren Besuch im…
…Gesellschaftsvertrag) keine Verlustzuweisung an die Kommanditistin (die Tochter des Komplementärs), zusätzlich wird deren Einlage darüber hinaus mit 3 % verzinst. Kommanditistin ist die sonst einkommenslose Tochter des damaligen Vollhafters, das Haftungsrisiko des Komplementärs wurde nicht abgegolten, für A wurde auch keine Verzinsung seiner eigenen Einlage (laut…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…Ehegatten sind steuerlich nur insofern zu berücksichtigen, als sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden, stellen solche berücksichtigungsfähige Zahlungen dar. Von einer Kürzung um den Selbstbehalt des § 34 Abs…
…von AK, dem Sohn der Beschuldigten, für den Familienbeihilfe bezogen worden sei, bewohnt worden. Dieser habe an der nahe gelegenen Wirtschaftsuniversität studiert und sei ansonsten einkommenslos gewesen. Zeitweilig habe noch eine weibliche Person in der Wohnung gewohnt, wobei nicht festgestellt werden konnte, ob bzw. wie…