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UFSG RV/0634-G/09Versäumung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…Bescheid vom 9. September 1998 wurde hinsichtlich der Einkommensteuer 1995 ein Säumniszuschlag in Höhe von 72,16 Euro festgesetzt. In der Rechtsbelehrung, die ein Bestandteil dieses Bescheides ist, wurde auf die Möglichkeit einer Berufung innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung hingewiesen. Der Bw. legte dem Finanzamt…

UFSG RV/0453-G/09Widerruf der Einzahlung - neu Anrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

…Bedeutungen: 1. Ein Bescheid kann durch ordentliche Rechtsmittel nicht mehr bekämpft werden (formelle Rechtskraft). Die formelle Rechtskraft tritt mit Ablauf der Berufungsfrist (idR ein Monat nach Bescheidzustellung) ein. Eine Beseitigung oder Änderung des Bescheides kann jedoch noch durch andere verfahrensrechtliche Maßnahmen (z.B. Bescheidaufhebung oder…

UFSL RV/0623-L/02Nachsicht von Haftungsschulden wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004Teil 1/2

…S) in Anspruch. Die Fälligkeit dieser Haftungsschuld ist ein Monat nach Bescheidzustellung eingetreten. Der in der Folge gegen diesen Haftungsbescheid erhobenen Berufung, mit der schuldhafte Pflichtverletzungen des Bw. unter Hinweis auf eine nach vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln anteilig erfolgte Gläubigerbefriedigung in Abrede gestellt wurden, war letztlich…

UFSI RV/0479-I/02Festsetzung von Säumniszuschlägen bei vermeintlich unrichtigen, nicht in Rechtskraft erwachsenen Stammabgabenbescheiden bzw. Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2003

…Die Fälligkeit von Abgaben richtet sich wiederum nach den einschlägigen Abgabenvorschriften (vorliegendenfalls § 21 Abs. 1 iVm Abs. 5 UStG), subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Da im Berufungsfall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist…

UFSL RV/0046-L/12Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt keine rechtskräftige oder rechtmäßige Abgabenvorschreibung voraus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…BAO) oder Ausnahmetatbestände (§ 221 BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Die Einkommensteuer 1996 in Höhe wurde mit Bescheid vom 6. Dezember 2010 vorgeschrieben. Fälligkeit war am 14…

UFSF RV/0021-F/03Festsetzung eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2004

…BAO) gesetzt wurden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Dem bekämpften Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt der Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer 1998 vom 7. November 2000…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 1/2

…wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht eingetreten ist (vgl. Ritz, BAO3, § 238 24 Tz 5 unter Hinweis auf VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Im vorliegenden Fall wurde die Abgabe am 24. Oktober 2003 (ein Monat nach Zustellung des Erbschaftsteuerbescheides vom 17…

UFSW RV/2835-W/02Wenn der Erblasser in Ö und in D einen Wohnsitz hatte, steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Erbschaftssteuer dem Staat zu in dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen lag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…von S 466.660,-- (das entspricht € 33.913,50) sohin mit S 16.333,- (das entspricht € 1.186,97) festgesetzt. Soweit durch diesen Bescheid eine Steuerfestsetzung erfolgte, ist dieser Betrag mit Ablauf von einem Monat nach Bescheidzustellung fällig (§ 210 BAO). Entscheidungsgründe Am 1…

UFSL RV/0435-L/12Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung ist für die Festsetzung des Säumniszuschlages grundsätzlich unerheblich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…BAO) oder Ausnahmetatbestände (§ 221 BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (1 Monat nach Bescheidzustellung). Die Einkommensteuer 1996 bis 2000 wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2011 festgesetzt. Fälligkeit war der 27…

UFSL RV/0758-L/04Rechtmäßigkeit einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…aberkannten Alleinverdienerabsetzbetrages von 364,-- € zur Folge. Diese Steuernachforderung war am 20. August 2004 (einen Monat nach Bescheidzustellung) fällig. Zur Bescheidbegründung führte das Finanzamt folgendermaßen aus: Die nachträgliche Prüfung der Erklärungsangaben des Berufungswerbers habe ergeben, dass die Ehegattin des Berufungswerbers im Jahr 2002 steuerpflichtige Einkünfte…

UFSW RV/3500-W/10Rechtsrichtigkeit der Zurückweisung einer Berufung (mangels Bescheidqualität der bekämpften Erledigung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2010

…gestellt werden (vgl. VwGH 27.6.1974, 1635/73, 22.2.1996, 93/15/0192). Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung (VwGH 8.3.1994, 91/14/0026). Die Berufungsfrist ist ein Monat nach Zustellung, d. i. Mittwoch, der 26.5.2010, abgelaufen. Mit…

UFSL RV/1102-L/11Säumniszuschlag ist unabhängig von der Rechtskraft des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2011

…BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (1 Monat nach Bescheidzustellung). Hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 und 1994 war die Aussetzung der Einhebung verfügt worden. Nach Abschluss des zugrundeliegenden Berufungsverfahrens war gemäß § 212a…

UFSW RV/0728-W/08Zurückweisung einer Berufung wegen absoluter Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Gegen ein derartiges Ereignis spricht, dass der Bw den in der Buchungsmitteilung ausgewiesenen Nachforderungsbetrag an Einkommensteuer seinerzeit stillschweigend hingenommen hat, zumal in derartigen elektronisch erstellten Buchungsmitteilungen systemsteuerungsbedingt auf den jeweils zu Grunde liegenden Bescheid verwiesen wird. Weder bei Empfangnahme des die Buchungsmitteilung enthaltenden Kuverts noch…

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 1/2

…angelastet. Wegen Nichteinreichung der Jahresumsatzsteuererklärung 2000 wurde für die KEG mit weiterem Bescheid vom 2. Oktober 2003 auch ein Verspätungszuschlag von 2.543,55 € festgesetzt. Da auch dieser Nebenanspruch bis zu seiner Fälligkeit einen Monat nach Festsetzung am 10. November 2003 nicht entrichtet wurde…

UFSW FSRV/0009-W/12Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, überlange Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…werde umgehend ein Betrag von € 1.000,00 zur Einzahlung gebracht. Den Restbetrag plane der Bw. innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung zur Einzahlung bringen, dazu werde um Stundung des Rückstandes ersucht. Weiters werde ersucht, von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens Abstand zu nehmen. Nach der…

UFSZ2L ZRV/0294-Z2L/02Vorschreibung von Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.11.2003

…Rechtsmittelfrist für die Einbringung einer Berufung ein Monat betrage. Die Zahlungsfrist für den vorgeschriebenen Betrag in Höhe von insgesamt 48.117,00 ATS sei jedoch mit nur 10 Tagen ab der Bescheidzustellung, also vor Ablauf der Berufungsfrist, festgesetzt. Ohne Berufung sei jedoch ein Aussetzungsantrag unzulässig…

UFSW RV/0609-W/12Darlehen an Geschäftsführer oder Entgelt für Geschäftsführungstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2013

…um ein von der Muttergesellschaft der Bw. der Obergesellschaft AG genehmigtes Darlehen handle. Der Berufung war die Darlehensvereinbarung angeschlossen. Im Abweisungsbescheid vom 19. Dezember 2011 führte das FA in der Begründung aus, dass die Darlehensverträge erst nach Bescheidzustellung übermittelt worden wären und daher erst nach…

UFSL RV/0830-L/02Sicherstellungsauftrag für Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004

…12/1999 iHv. 119.448,00 S, innerhalb eines Monats ab Bescheidzustellung zu entrichten. Der Haftungsbescheid wurde dem Bw. am 16. Oktober 2000 persönlich zugestellt. Die Haftungsschuld war daher nach Ablauf der Monatsfrist am 16. November 2000 fällig und gleichzeitig auch vollstreckbar, da bis zum…

UFSL RV/0462-L/02Nachversteuerung von als Sonderausgaben geltend gemachten Lebensversicherungsbeiträgen bei behaupteter wirtschaftlicher Notlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…ist festzustellen, dass der Bw. 1998 vergleichsweise zu den vorangegangenen Jahren sogar kürzer, nämlich insgesamt nur ein Monat, arbeitslos und sein Monatsdurchschnittseinkommen mit rd. 16.000,00 S überdies um 2.000,00 S höher als in den Vorjahren gewesen ist. Da das Parteivorbringen, es…

UFSL RV/0775-L/04Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…Ein unter Verwendung eines Telefaxgerätes übermitteltes Anbringen ist dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO). Nach…