…Bescheid vom 9. September 1998 wurde hinsichtlich der Einkommensteuer 1995 ein Säumniszuschlag in Höhe von 72,16 Euro festgesetzt. In der Rechtsbelehrung, die ein Bestandteil dieses Bescheides ist, wurde auf die Möglichkeit einer Berufung innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung hingewiesen. Der Bw. legte dem Finanzamt…
…Bedeutungen: 1. Ein Bescheid kann durch ordentliche Rechtsmittel nicht mehr bekämpft werden (formelle Rechtskraft). Die formelle Rechtskraft tritt mit Ablauf der Berufungsfrist (idR ein Monat nach Bescheidzustellung) ein. Eine Beseitigung oder Änderung des Bescheides kann jedoch noch durch andere verfahrensrechtliche Maßnahmen (z.B. Bescheidaufhebung oder…
…S) in Anspruch. Die Fälligkeit dieser Haftungsschuld ist ein Monat nach Bescheidzustellung eingetreten. Der in der Folge gegen diesen Haftungsbescheid erhobenen Berufung, mit der schuldhafte Pflichtverletzungen des Bw. unter Hinweis auf eine nach vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln anteilig erfolgte Gläubigerbefriedigung in Abrede gestellt wurden, war letztlich…
…Die Fälligkeit von Abgaben richtet sich wiederum nach den einschlägigen Abgabenvorschriften (vorliegendenfalls § 21 Abs. 1 iVm Abs. 5 UStG), subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Da im Berufungsfall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist…
…zugestellt worden ist, ist die erst am 3. Dezember 2021, also weit mehr als ein Monat nach Bescheidzustellung, zur Post gegebene Beschwerde verspätet. Die Verspätung wurde der Bf bereits im Wege der Beschwerdevorentscheidung vorgehalten. Zurückweisung der Beschwerde Die Beschwerde ist gemäß § 260 Abs. 1 lit…
…BAO) oder Ausnahmetatbestände (§ 221 BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Die Einkommensteuer 1996 in Höhe wurde mit Bescheid vom 6. Dezember 2010 vorgeschrieben. Fälligkeit war am 14…
…BAO) gesetzt wurden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (ein Monat nach Bescheidzustellung). Dem bekämpften Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt der Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer 1998 vom 7. November 2000…
…stillen Reserven auf das erste Wirtschaftsgut 2.328 Euro, auf das zweite Wirtschaftsgut 4.656 Euro. Die 1. Rate der in 7 Raten zu entrichtenden Steuerschuld wird einen Monat nach Bescheidzustellung fällig; diese beträgt 997,71 Euro. Die restlichen 6 Raten sind jeweils am 30…
…wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht eingetreten ist (vgl. Ritz, BAO3, § 238 24 Tz 5 unter Hinweis auf VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Im vorliegenden Fall wurde die Abgabe am 24. Oktober 2003 (ein Monat nach Zustellung des Erbschaftsteuerbescheides vom 17…
…2013 unterschrieben worden und somit sei die Zustellung per RSb-Brief an die Sachwalterin an diesem Tag bewirkt. Der Lauf der Berufungs- bzw. Beschwerdefrist habe ein Monat nach der Bekanntgabe mit Ablauf des 10. Oktober 2013 geendet. Zweifel an einer ordnungsmäßigen Zustellung würden nicht bestehen…
…von S 466.660,-- (das entspricht € 33.913,50) sohin mit S 16.333,- (das entspricht € 1.186,97) festgesetzt. Soweit durch diesen Bescheid eine Steuerfestsetzung erfolgte, ist dieser Betrag mit Ablauf von einem Monat nach Bescheidzustellung fällig (§ 210 BAO). Entscheidungsgründe Am 1…
…Absicht mit, ein Guthaben zur Abdeckung der nächsten selbst zu berechnenden Abgaben zu verwenden. Vor deren Fälligkeit wird durch Buchung eines zu einer Nachforderung führenden Abgabenbescheides das Guthaben infolge der kontokorrentmäßigen Verrechnung verbraucht, obwohl die Fälligkeit der Nachforderung erst einen Monat nach Bescheidzustellung eintritt. Auf…
…BAO) oder Ausnahmetatbestände (§ 221 BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (1 Monat nach Bescheidzustellung). Die Einkommensteuer 1996 bis 2000 wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2011 festgesetzt. Fälligkeit war der 27…
…aberkannten Alleinverdienerabsetzbetrages von 364,-- € zur Folge. Diese Steuernachforderung war am 20. August 2004 (einen Monat nach Bescheidzustellung) fällig. Zur Bescheidbegründung führte das Finanzamt folgendermaßen aus: Die nachträgliche Prüfung der Erklärungsangaben des Berufungswerbers habe ergeben, dass die Ehegattin des Berufungswerbers im Jahr 2002 steuerpflichtige Einkünfte…
…§ 224 BAO auf, diesen Betrag binnen einem Monat nach Bescheidzustellung zu entrichten. Laut Bescheidspruch gliedert sich dieser Haftungsbetrag wie folgt: - Gebrauchsabgabe für Schanigarten € 518,76 - Säumniszuschlag dazu € 10,37 In der Begründung diese Haftungsbescheides wird nach Verweis auf § 80 Abs. 1 BAO und…
…die Beschwerde nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. In der Rechtsmittelbelehrung, die ein Bescheidbestandteil sei, werde ganz allgemein auf die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung hingewiesen. Beschwerden seien daher nur fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Beschwerdefrist eingereicht…
…gestellt werden (vgl. VwGH 27.6.1974, 1635/73, 22.2.1996, 93/15/0192). Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung (VwGH 8.3.1994, 91/14/0026). Die Berufungsfrist ist ein Monat nach Zustellung, d. i. Mittwoch, der 26.5.2010, abgelaufen. Mit…
…in der Databox nachzusehen. Erst mehr als ein Monat nach der Zustellung sei der Verbleib des Bescheides aufgeklärt worden. Ein Ereignis gilt dann als "unvorhergesehen", wenn die Partei es nicht einberechnet hat und seinen Eintritt auch unter Bedachtnahme auf die ihr zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht…
…BAO) gesetzt werden. Die Fälligkeit von Abgaben wiederum richtet sich nach den einschlägigen Abgabenvorschriften, subsidiär nach § 210 Abs. 1 BAO (1 Monat nach Bescheidzustellung). Hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 und 1994 war die Aussetzung der Einhebung verfügt worden. Nach Abschluss des zugrundeliegenden Berufungsverfahrens war gemäß § 212a…
…Anspruch (auch nicht dem Grunde nach) auf Familienbeihilfe (Ausgleichs-/Differenzzahlung), weshalb dem Bf. in keinem Monat der Familienbonus Plus für ***3*** zusteht und sein diesbezügliches Begehren abzuweisen ist. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…