…VwGH-Erkenntnis wurde sogar von der belangten Behörde eingeräumt, dass der VwGH in ständiger Rechtssprechung die Vermietung (von Wohnraum) durch eine Miteigentumsgemeinschaft an einen Miteigentümer steuerlich anerkennt - nicht aber die Vermietung von Alleineigentum für eigene Wohnzwecke. Im vorliegenden Fall wird nicht versucht, "durch rechtliche Gestaltungen…
…Bedürfnissen des Mag. MX orientierte Planung erkennen: Im Dachgeschoß sind drei Kinderzimmer (lt. Plan: "Kind 1 - 3") eingezeichnet (Fam. X hatte zum damaligen Zeitpunkt drei Kinder), für diese war ein eigenes Bad vorgesehen; weiters waren im Keller ua. ein "Stüberl", ein Wellness-, ein Ruheraum sowie…
…erscheint auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Berufungswerber die Absicht hat, die verpachteten Flächen nach Erreichen der Volljährigkeit selbst zu bewirtschaften und das Gebäude sodann für seine eigenen Wohnzwecke zu nutzen. Vielmehr handelt es sich dabei um ein ungewisses Ereignis, das auf die tatsächlichen Verhältnisse…
… 200 BAO ist nicht ersichtlich. Da das Einfamilienhaus im Berufungszeitraum ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt wurde, vermag auch eine mögliche spätere Vermietung nicht dazu zu führen, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Reparaturarbeiten und AfA im Jahr 2002 steuerwirksam werden. Der angefochtene Bescheid war daher…
…Räume zur Summe der Nutzflächen der auf diese Weise ermittelten privaten Räume. Wird, wie im Beschwerdefall ein Gebäudeteil nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen…
…Vermietung für Wohnzwecke, die im vorliegenden Fall im Haus RTstraße. 31 stattgefunden hat, war die Vermietung von Wohnraum an Herrn GF und dessen Gattin. Dies ist ein Indiz dafür, dass dieser Raum von K GF und dessen Gattin zumindest weitaus überwiegend für eigene Wohnzwecke auf…
…anwendbar. Der Verwaltungsgericht führte dazu aus: "Wird wie im Beschwerdefall ein Gebäude nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richte sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen Bereich nach der anteiligen Nutzfläche. Der…
…1980, 1303/78 vertritt der Verwaltungsgerichtshof folgende Rechtsmeinung: "Dient nämlich ein im Miteigentum stehendes Gebäude der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, so verliert der von einem Miteigentümer für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäudeteil dann nicht seinen Charakter als Einkunftsquelle bzw. als Bestandteil einer Einkunftsquelle…
…Zukunft für eigene Wohnzwecke der gekündigten Partei benötigt. Darüber hinaus wird das aufgekündigte Objekt auch ständig zumindest seit dem Jahr 1991 vom Sohn der gekündigten Partei, DI. D.B., für ausschließliche Wohnzwecke genutzt. Das aufgekündigte Objekt ... wird von Vater und Sohn gemeinsam für Wohnzwecke genutzt…
…1 leg. cit. anwendbar. Werde ein Gebäude wie im Beschwerdefall nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richte sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen Bereich nach der anteiligen Nutzfläche. Der Anordnung des §…
…Tumpel, Vorsteuerabzug, 21 (25)). Wird wie im Beschwerdefall ein Gebäude nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen Bereich nach der anteiligen Nutzfläche. Der Anordnung des …
…folgend das Finanzamt, ordnete in der Folge 71% des Objektes nnn, sowie die Einrichtung für private Wohnzwecke des LL mit den Anschaffungskosten in Höhe von 93.133,21 Euro dem steuerneutralen Vermögen der Bw. zu und schied die damit zusammenhängenden Aufwendungen gewinnerhöhend aus. Gleichzeitig erfolgte…
…auf dem Gst 65 ursprünglich ein Garagengebäude für landwirtschaftliche Zwecke errichtet war, über diesen Garagen wurden im 1. Stock Wohnungen errichtet und im 2. Stock durch E für eigene Wohnzwecke eine Wohnung ausgebaut bzw. errichtet". Im Weiteren räumt die Bw ihrer Mutter M, geb. 1938…
…der Bw. die Auffassung, dass (nach der von ihm vorgenommenen Wohnflächenermittlung) mehr als zwei Drittel der Gesamtnutzfläche seines Wohnhauses eigenen Wohnzwecken (nämlich denen seiner Familie und seiner Eltern) diene, somit weniger als ein Drittel der Gesamtnutzfläche anderen Zwecken (nämlich der Fremdvermietung) zugeführt werde, sodass ein…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Haus in Wien, zu 39,14% für unternehmerische Zwecke (Vermietung und Verpachtung) und zu 60,86% für eigene Wohnzwecke (unternehmensfremde Zwecke). In der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2004 teilte der Bw. mit Schriftsatz vom 12.12.2005 unter Berufung auf Rechtsprechung…
…in Adresse, teils für unternehmerische (43,18 %), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (56,82 % eigene Wohnzwecke). In Ergänzung zu den elektronisch eingereichten Steuererklärungen für das Streitjahr teilte er mit Schriftsatz vom 17.4.2009 unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH dem Finanzamt mit, die…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Gebäude Name in Ort teils für unternehmerische (52,27 % Vermietung), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (47,73 % eigene Wohnzwecke). In einer Beilage zu den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre erklärte sie, das gemischt genutzte Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zuzuordnen und…
…Dieses seit 2004 gemischt genutzte Gebäude dient dem Bw. einerseits für eigene Wohnzwecke (gesamt 60 m2) und andererseits zur Vermietung; dabei vermietete er zunächst ein Appartement sowie zwei (Wohnschlaf-)Zimmer mit Küchen- und Badbenützung (Wohngemeinschaft) jeweils samt Autoabstellplatz (gesamt 55 m2) und ab April 2010…
…(Berufungswerber) waren im streitgegenständlichen Zeitraum Miteigentümer eines Mietgebäudes und benützten einen Teil dieses Gebäudes für eigene Wohnzwecke. Auf die Erstberufungswerberin entfiel im streitgegenständlichen Zeitraum ein Anteil von 14 % und auf den Zweitberufungswerber ein Anteil von 9 % an der Miteigentümergemeinschaft (Hausgemeinschaft). Bei der Hausgemeinschaft fand für…
…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung". Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Werden wie im Beschwerdefall einzelne Räume eines Gebäudes unternehmerisch und andere Räume für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu…