… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit, dass er zwar die Ansicht des Finanzamtes teile, dass die gegenständlichen Liegenschaften nicht zum ehelichen Gebrauchvermögens zählen, dass aber bisher nicht geprüft worden sei, ob die Liegenschaften Teil der ehelichen Ersparnisse waren. Es wurde dem Finanzamt vorgehalten…
…Entrichtung von monatlichen Zahlungen idHv. € 166,67 über einen Veranlagungszeitraum von zehn Jahren. In Punkt viertens wird festgestellt, dass im Übrigen die ehelichen Ersparnisse und das eheliche Gebrauchsvermögen bereits aufgeteilt wurde. Dieser Umstand wurde auch in der Berufung angeführt. In Punkt viertens wird allerdings…
…Abwicklung der Eigentumsübertragung. Aus Punkt 4. ergibt sich, dass eheliche Ersparnisse und eheliche Schulden nicht vorhanden sind. Bei dieser Systematik - der Übergang der Hälfteanteile der Liegenschaften EZ xx und EZ y ist gesondert in Punkt 3. ohne Bezugname auf die übrigen Punkte, insbesondere vermögensrechtlicher Art…
…übertragen bekommt. Weiters übergibt die Ehegattin und der Berufungswerber übernimmt ihren Hälfteanteil der Liegenschaft B. Sämtliches eheliches Gebrauchsvermögen sowie eheliche Ersparnisse, eheliche Schulden und dergleichen wurden bereits aufgeteilt und übernimmt jeder in sein Eigentum, was sich derzeit in seinem Besitz und seiner Innehabung befindet. Zwischen…
…Erstens: Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie in aufrechter Ehe leben und dass derzeit die Liegenschaft XF als Ehewohnung dient. Mit dieser Aufteilungs- und Unterhaltsvereinbarung regeln die Ehegatten die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und die Unterhaltspflicht für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer…
…108 - 113 zu § 5). Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Ähnlich der von der…
…Bohrmaschinen, Kreissägen, Hobelmaschinen ...). Punkt 9. Eheliche Ersparnisse (wurden bereits aufgeteilt) Punkt 10. Verbindlichkeiten (bestehen keine) Punkte 11, 12 und 13: Bausparverträge, Lebensversicherungen und PKWs (es finden keine Übertragungen statt) Punkt 14. Traktoren (gehen in das Alleineigentum der R-S über) Der Rechtsvertreter der R-S…
…und verpflichtet sich dieser, die Zweitantragstellerin für den Fall der Inanspruchnahme völlig schad- und klaglos zu halten. .................................. VI) Zur Abgeltung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens leistet der Erstantragsteller an die Zweitantragstellerin eine Ausgleichszahlung in der Höhe von EUR 200.000,-, wobei ein Teilbetrag…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; dazu gehören auch der Hausrat und die Ehewohnung. Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen, gleich welcher Art, die die Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt…
…als unter Abschnitt 2. dieses Vertragspunktes III. betr. "Hausrat/eheliches Gebrauchsvermögen/eheliche Ersparnisse" bestimmt wird, dass offensichtlich alle anderen Vermögenswerte - abgesehen lediglich vom Pkw Opel - bereits aufgeteilt wurden, im jeweiligen Eigentum der Ehegatten verbleiben und nach der Generalklausel unter Punkt III. 3 auf jede weitere…
…für den kein Verkehrswert ermittelt werden könne. Alle Objekte würden durch Vermietung genutzt und seien während der Ehe angeschafft worden und daher eindeutig eheliche Ersparnisse. Mit Bescheid vom 22. Oktober 2009 hat das Finanzamt der BK für eine Tauschleistung in Höhe von 151.000,00…
…cit. vom Wert des Grundstückes zu berechnen. Beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe beträgt die Steuer 2 vH (Anm.: der Bemessungsgrundlage). Der Berufungswerber hatte nun…
…ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2 %, 2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 %, 3. durch andere Personen 3,5 %. § 8: (1) Die…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…Zusammenhang mit der Erwerbung des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Die streitgegenständliche Vergleichsvereinbarung ist untergliedert in I.Unterhalt der Ehegatten, 1. Ehegattenunterhalt, II.Vermögensaufteilung, 2. Aufteilung der Liegenschaft, 3. Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse, II. (gemeint ist wohl III…
…Scheidung einen Auszahlungsbetrag von € 100.000,00 an PW zu bezahlen. Im Verzugsfalle werden 6 % Verzugszinsen vereinbart. 3.8 Generalklausel: Damit sind sämtliche eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse aufgeteilt. IV. Kosten Die Parteien vereinbaren, die Kosten des Scheidungsverfahrens wie folgt zu tragen: 4.1…
…Vergleiches bereits geteilt. Und im Punkt 7 kommt es zu keinem Vermögenstransfer. Punkt 9 verweist lediglich auf die Strafbestimmungen des OÖ Grundverkehrsgesetzes und gemäß Punkt 10 waren keine ehelichen Ersparnisse vorhanden. Der Regelung hinsichtlich der Übertragung des Eigentums am PKW Audi Cabrio (Wert lt. Bw.…