…13 zu. Die Geschäftsherrin ist berechtigt, die Kapitalbasis (§ 8) durch effektive Kapitalerhöhungen oder auf Gesellschaftsdauer geleistete Gesellschafterzuschüsse oder im Wege der Ausgabe von Obligationen, die einen Anspruch auf Beteiligung an ihrem Gewinn und allenfalls auch an ihrem Verlust und/oder Vermögen verbriefen (z.B. Genußscheine…
…zu. Die Geschäftsherrin ist berechtigt, die Kapitalbasis (§ 8) durch effektive Kapitalerhöhungen oder auf Gesellschaftsdauer geleistete Gesellschafterzuschüsse oder im Wege der Ausgabe von Obligationen, die einen Anspruch auf Beteiligung an ihrem Gewinn und allenfalls auch an ihrem Verlust und/oder Vermögen verbriefen (z.B. Genußscheine, Gewinn…
…übertragen werden, die für das Erreichen der gesetzten Ziele und Pläne selbst verantwortlich sein sollen. (4) Um eine möglichst effektive Besetzung des Managements sicherzustellen, soll nach dem Wunsch der Stifter dem Stiftungsvorstand die alleinige Kompetenz bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der X-Gruppe zukommen. …
…übertragen werden, die für das Erreichen der gesetzten Ziele und Pläne selbst verantwortlich sein sollen. (4) Um eine möglichst effektive Besetzung des Managements sicherzustellen, soll nach dem Wunsch der Stifter dem Stiftungsvorstand die alleinige Kompetenz bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der X-Gruppe zukommen. …
…Männern NNn. Geschäftsabwicklung: Im Jahr 2007 erwirbt die Bw Ltd. A SE Anteile um 1.275.000.040,- €. Davon entfallen 1,050 Mrd. € auf die Zeichnung einer Kapitalerhöhung der A SE iHv 25 Mio. € (von 70 Mio. € auf 95 Mio. €)…
…Hieraus sei ersichtlich gewesen, dass eine Überschuldung (damals) nicht gegeben gewesen sei. Dies sei auch von den beteiligten Banken geprüft worden. Eine Kapitalerhöhung bei der ALB sei 2000 nicht in Betracht gekommen, da dann durch den Bw. auch die Anteile der anderen Mitgesellschafter mitfinanziert werden…
…die persönliche Haftung übernommen habe. Der Bw habe am 31. Juli 1992 die Verlängerung der Garantiezusage (eingeschränkt auf 3 Mio S) durchgeführt. Die effektive Unterfertigung der eingeschränkten Garantieerklärung - die erste sei am 31. Juli 1992 ausgelaufen, mit entsprechender mündlicher Zusage, eine Verlängerung hinsichtlich des Betrages…
…in §§ 52f GmbHG geregelten ordentlichen oder effektiven Kapitalerhöhung ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu unterscheiden. Bei einer (nominellen) Kapitalerhöhung, bei der die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt, kommt es zu einer Umwandlung offener Rücklagen in Stammkapital. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist Gegenstand des Kapitalberichtigungsgesetzes 1967 (KapBG…
…O., § 30 Tz 165). Der anlässlich der Kapitalerhöhung bezahlte Betrag ist daher nicht Entgelt für das Bezugsrecht, das ja schon mit den Altanteilen erworben wurde, sondern sehr wohl für die neuen Aktien. Dass der Erwerb von Aktien im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung einen Anschaffungsvorgang darstellt…
… 30 Abs. 6 EStG (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) klargestellt sei, dass auch bei einer verhältniswahrenden Zuteilung neuer Aktien im Zuge einer effektiven Kapitalerhöhung kein Anschaffungsvorgang vorliege. Hinsichtlich der AfA-Sätze verwies der Vertreter des Bw darauf, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht spezielle Gutachten zum…
…eine weitere Finanzmittelzuführung seitens der HOLDING in Höhe von rund € 2,10 Mio. in Form einer Kapitalerhöhung zur Sicherstellung der Liquidität der X* erfolgen müssen. Lediglich hinsichtlich des Punktes 2. des Gemeinderatsbeschlusses ist Adressat die HOLDING und wurde durch die Bekanntgabe des Inhaltes mit…
…50% davon, also € 200.000,00 effektiver Zufluss in seinen Privatbereich - Treuhandvertrag über 50% - Erklärung zu Honorarrückstellung Die Honorarrückstellung sei in die Kaufpreisberechnung als Eigenkapital miteinbezogen worden, wobei der Betrag von € 93.847,03 (siehe Bilanz zum 31.12.2005) wie folgt: |…
…Verfügung zu stellen. 2. Die HOLDING wird angewiesen, diesen Betrag ausschließlich für die effektiven Erfordernisse bei der X* zu verwenden. Die für diesen Zweck nicht verbrauchten Mittel sind einer eigens zu bildenden Sonderrücklage in der Bilanz der HOLDING zuzuweisen, deren Auflösung nur für Verlustabdeckungszuschüsse und…
…Verfügung zu stellen. 2. Die HOLDING wird angewiesen, diesen Betrag ausschließlich für die effektiven Erfordernisse bei der X* zu verwenden. Die für diesen Zweck nicht verbrauchten Mittel sind einer eigens zu bildenden Sonderrücklage in der Bilanz der HOLDING zuzuweisen, deren Auflösung nur für Verlustabdeckungszuschüsse und…
…von 148.000.000,00 S (10.755.579,46 €) für I GmbH sowie der A Privatstiftung (bzw. effektiv durch B AG) am 3. November 1999 in Höhe von 55.500.000,00 S (4.033.342,30 €) für OgmbH durch Abschreibung nachzusehen…
…Ermessensstiftungen der Fall ist, wenn dort die Begünstigten noch nicht festgelegt wurden, hat der Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung über diesen Umstand abzugeben und darüber, wer effektiver, also nicht bloß treuhänderischer Gründer der Stiftung war. Sind der (die) wirtschaftliche(n) Stifter bzw. die begünstigungsberechtigten Personen im…
…Materialien eine Reihe von Maßnahmen vor, die es dem Bund ermöglichen, einem betroffenen Unternehmen rasch und effektiv die erforderlichen Unterstützungen zu gewähren. Mit den Maßnahmen sollen dem betroffenen Unternehmen entweder direkt Mittel zugeführt oder die Mittelzufuhr durch Dritte erleichtert werden. Dem Bundesminister für Finanzen wird…
…Bedeutung beigemessen. Durch den wetterbedingt späteren Start mit den Auftragserledigungen wären die Geschäftsführer unter einem besonderen Zeitkonflikt gestanden, der auch durch ein effektives Entscheidungsmanagement nicht einfach gelöst werden habe können. Zusätzlich wären damals noch Fertigstellungsarbeiten für das neue Betriebsgebäude voll im Gange gewesen, die auch…
…RealitätenbeteiligungsgmbH geleisteten Zuschusses iHv EUR 4.033.342,30 (ATS 55.500.000; der Zuschuss wurde effektiv von V. Textil AG als konzerninterne master-company im Rahmen des Konzern-cash poolings für Rechnung der X-Privatstiftung geleistet) stellt sich die Rechtslage wie folgt dar: 2…
…Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 255 S 6), in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Die genannte Frist von einem Jahr gilt nicht für Anteile, die auf Grund einer Kapitalerhöhung erworben wurde, soweit sich das Beteiligungsausmaß dadurch nicht erhöht hat." § 10 Abs. 2 Z 2…