…e StruktVG, wonach im Rahmen der echten und unechten Verschmelzung eine Kapitalerhöhung unterbleiben konnte, wenn alle Anteile wirtschaftlich betrachtet in einer Hand vereinigt waren. Dem liegt sohin die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften zu Grunde. Im Beschwerdefall hingegen bringen die Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile aber nicht in die…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Gleichzeitig mit Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der LW-GmbH und der PM-GmbH (= Bw), vertreten durch den beiderseitigen Geschäftsführer DM, wurde…
…kritisiert die Bw. die Ausdrucksweise des Finanzamtes, die von einer "Umänderung" der echten stillen Gesellschaft auf eine unechte stille Gesellschaft spreche; ihres Erachtens seien "lediglich" die Beteiligungsrechte der stillen Gesellschafter um die Beteiligung an den stillen Reserven an derselben Gesellschaft "erweitert" worden. Im Übrigen sei…
…größere Dimensionen, insbesondere das Vermitteln von Großkontrakten und das Andocken der kleinen österreichischen Mengen. Es gehe um die Erarbeitung von echten Win-Win Partnerschaften und das Realisieren von entsprechenden Partnerschaftsmodellen. Der betriebswirtschaftliche Nutzen für beide Seiten sei aber erst nach erfolgreicher Umsetzung erkennbar. Insofern sei…
…September 1995 sei der Beschluss gefasst worden, die I. rückwirkend mit Stichtag 31. Dezember 1994 mit der Bw. zu verschmelzen. Unter Besserungsvereinbarungen verstehe man schriftlich verbriefte Schuldversprechungen mit dem Inhalt, erlassene Schulden bzw. zugeführte Kapitalien aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen. Der grundsätzliche Ansatz der Anschaffungskosten des…
…daher liegen keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vor. Es erließ gegenüber der B GmbH Gewerbesteuerbescheide für 1988 bis 1990 und behandelte dabei FG und die Bw. als echte stille Gesellschafter. Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung wurde als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des damaligen Berufungssenates der…
…daher liegen keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vor. Es erließ gegenüber der B GmbH Gewerbesteuerbescheide für 1988 bis 1990 und behandelte dabei FG und die Bw. als echte stille Gesellschafter. Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung wurde als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des damaligen Berufungssenates der…
…Gesellschaftsrechte, insbesondere kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Die Begebung von Ertrags-Gleichrangigen Wertpapieren sowie die Durchführung von Verschmelzungen und Spaltungen der Emittentin bedarf der Zustimmung des Genussrechtskapitalgebers. Laut Bilanz der Emittentin/Bw zum 31. Dezember 2009 scheint das Genussrechtskapital in Höhe von € 600 Mio…
…Band, Tz 4 zu § 10 KStG). Dies treffe auf die Befreiung der internationalen Schachtelbeteiligung, die eine echte dh. nicht systemimmanente steuerliche Begünstigung sei, nicht zu, weil eine Besteuerung der Gewinne der ausländischen Tochter in Österreich grundsätzlich nicht erfolge (allenfalls beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988…
…am Handelsgewerbe einer anderen Körperschaft als echter stiller Gesellschafter beteiligt, fällt durch die Verschmelzung der beiden Körperschaften die echte stille Beteiligung mit der bei der anderen Körperschaft ausgewiesenen Schuldposition zusammen. Allfällige Confusio-Differenzbeträge sind steuerwirksam. Bei Genussrechten ist das verschmelzungsbedingte Zusammenfallen von Genussberechtigung und Genussverpflichtung…
…Doch hätten Verschmelzungsvertrag und Forderungsverzicht nichts miteinander zu tun. Der Forderungsverzicht habe nichts mit der Erlangung der Gesellschafterstellung zu tun, sondern sei er abgegeben worden, um die Investoren zufriedenzustellen, nämlich um zur Eigenkapitalquote von 50% zu kommen. Tatsächlich läge ein echter Großmutterzuschuss vor. Der Vertreter…
…entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, in der Folge (ab 1993) für dessen steuerwirksame Abschreibung kein Raum. Infolge des nachhaltigen Wertverlustes ist eine Teilwertabschreibung der Beteiligung auf ÖS 1,00 gerechtfertigt. Dadurch ist der ursprünglich aufgrund der Verschmelzung errechnete und bisher seitens der Bw. zum 31.12…
…als vereinbart, dass eine vorzeitige Rückzahlung sowie Sondertilgungen durch die E-GmbH möglich sind." Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 13. Oktober 2010, StrNr, zur "Verschmelzung sowie stillen Beteiligung" gemäß § 2 Z 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 16. Oktober 1934 (KVG), DRGBl 1, S…
…Umsatzsteuer | 250.779,13 | | | | Vorsteuern | -9.594.009,77 | | | | Gutschrift (ger:) | 9.343.231.-- (€ 678.999,07) Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der PGmbH (Anm: Rechtsnachfolgerin zufolge einer entsprechenden Verschmelzung nunmehr die Bw…
…00 in bar im Nennbetrag von ATS 50.000,00. In der Folge wurde die A als übertragende Gesellschaft und zugleich Muttergesellschaft der E mit ihrer Tochtergesellschaft als aufnehmende Gesellschaft nach den Bestimmungen des Art I des UmgrStG (BGBL 1991/699) verschmolzen (Down stream Verschmelzung)…
…werde die Anerkennung der Verbindlichkeit an den h und aufwandswirksame Einstellung dieser Verbindlichkeit im Jahr 1997 begehrt. Der gewährte Zuschuss sei - wie dies auch vom Finanzamt bzw. der Betriebsprüfung gesehen werde - wirtschaftlich als echtes Besserungskapital anzusehen, da die GB überschuldet und damit bestandsgefährdet gewesen sei…
…vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich, weshalb keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vorlägen, erließ gegenüber der Beschwerdeführerin Gewerbesteuerbescheide für 1988 bis 1990 und behandelte dabei FG und die FG GmbH als echte stille Gesellschafter. Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung wurde als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht der Berufungsbehörde…
…eines Anteiles verbunden ist. Die AG besteht aus 66 Mitgliedern mit insgesamt 345 Anteilen. Die Anfänge der AG reichen in die Herrschaftszeit von Kaiserin Maria Theresia zurück. Es handelt sich um eine echte Agrargemeinschaft, in der sich kein atypisches Gemeindegut befindet. Die AG in ihrer…
…Folge kurz Z). Die E war ab 2005, die Z ab 2006 Gruppenmitglied. Mit Verschmelzungsvertrag und Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2008 wurde die E H GmbH (in der Folge kurz E) als übertragende Gesellschaft mit der GM AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die GM AG…
…Steuern verwendet wurden. Nach dem Berufungsvorbringen sind die genannten Umsatzsteuervoranmeldungen irrtümlich eingereicht worden, aufgrund der mit Ende September 2010 erfolgten Verschmelzung mit der LS-GmbH wären die Umsatzsteuervoranmeldungen richtigerweise bei dieser Gesellschaft einzureichen gewesen. Erst im Zuge der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen 2010 sei dies aufgefallen…