…unecht steuerbefreiten Vermittlungsumsatz der Bw steht, ist unbestritten und evident. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt nicht ein bei den Steuerbefreiungen nach § 6 Abs 1Z 1 - 6 UStG 1994 ("echte" Steuerbefreiungen). Im ggstdl Fall handelt es sich um eine "unechte" Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z…
…Exportierte Waren müssen von der USt-Belastung des Ursprungslandes entlastet, importierte Waren müssen mit der Steuer des Destinationslandes belastet werden. Technisch erfolgt dies durch die Steuerbefreiung der Ausfuhr bei Aufrechterhaltung des Vorsteuerabzuges (echte Steuerbefreiung) einerseits, durch die Erhebung der EUSt auf importierte Waren andererseits. (Ruppe…
…sind Berichtigungen nach § 16 vorzunehmen, die Zeiträume betreffen, in denen die allgemeinen Vorschriften dieses Bundesgesetzes Anwendung gefunden haben. Danach kommen echte Steuerbefreiungen somit auch die Steuerbefreiung des Art. 6 in Verbindung mit Art. 7 UStG 1994 (innergemeinschaftliche Lieferung) im Rahmen der Pauschalierung nach § 22 UStG…
…sind Berichtigungen nach § 16 vorzunehmen, die Zeiträume betreffen, in denen die allgemeinen Vorschriften dieses Bundesgesetzes Anwendung gefunden haben. Danach kommen echte Steuerbefreiungen somit auch die Steuerbefreiung des Art. 6 in Verbindung mit Art. 7 UStG 1994 (innergemeinschaftliche Lieferung) im Rahmen der Pauschalierung nach § 22 UStG…
…Gleiches gilt für Leistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl 721/1988. Eine echte Steuerbefreiung ohne Aufwandskürzung wird sich auch in diesem Fall nur bei jenen Leistungen ergeben, die mit keinen bestimmten Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen - zB den Prämien gemäß § 9 a Invalideneinstellungsgesetz idF BGBl 567…
…und den Lohnzuschüssen gemäß § 6 Abs 2 lit c BEinstG: Fuchs in Hofstätter/Reichel, Tz 13 zu § 3 EStG 1988: Eine echte Steuerbefreiung ohne Aufwandskürzung bestehe nur bei jenen Leistungen, die mit keinen bestimmten Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang stünden, zB den Prämien gemäß § 9a Invalideneinstellungsgesetz …
…allgemeinen Zuschuss kein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG und somit für diesen Zuschuss eine echte Steuerbefreiung gegeben sei. Folgend dieser Systematik des Einkommensteuerrechtes müsse auch für den Bereich der außergewöhnlichen Belastung gleiches gelten, dass eben nur die entsprechend zuordenbare Vergütung für…
…Vielmehr dürfe bei einer entsprechenden Anerkennung als begünstigtes Unternehmen nach § 9 Abs. 2 UStG der Vorlieferant keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Da es sich hierbei um eine echte Steuerbefreiung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 UStG handle, sei eine allfällige Vorsteuerkürzung hierzu nicht vorzunehmen. Über…
…Arbeitsgericht festgelegt worden sei. In einem Aktenvermerk vom 13. März 2009 wurde folgendes Telefonat mit dem GPLA-Prüfer der Firma des Arbeitgebers des Berufungswerbers festgehalten: Bei den Gehältern würde es sich um echte Trinkgelder handeln, daher seien die Beträge auch nicht im Zuge der Lohnsteuerprüfung…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG weder der Lohnsteuer noch dem DB und DZ unterworfen worden. Da die Errichtung der Anlagen auf Grund des vorstehenden Sachverhaltes nicht durch inländische Unternehmen erfolgt sei, stehe die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht zu. Das…
…AV. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser AV auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Kapitel 71 der Kombinierten Nomenklatur (KN) hat die Überschrift: "Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle…
…erhöhen. Die Erhöhung erfolgte durch die Umwandlung der Kapitalrücklage von S 4,316.382,31 und durch die Umwandlung eines Teilbetrages von S 95,183.617,69 der freien Rücklage. In der Gesellschaftsteuererklärung vom 19. Juli 1995 beantragte der Vertreter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…der "relativ geringe Wert der Zuwendung die Qualifikation als Entgelt bereits ausschließt" und dass "die Vornahme gleichartiger oder sogar noch günstigerer Zuwendungen (echte Gratisabonnements) auch an Außenstehende" gegen den Entgeltcharakter dieser Vorteilszuwendung sprechen würde und hat den angefochtenen Bescheid daher wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben…
…rechtzeitig Berufungen eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 1 lit. 15 b EStG 1988 (richtig wohl: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) anzuwenden sei. Er habe eine echte stille Beteiligung mit seiner Dienstnehmerin CR (i.d.F…
…erworben. Am 25. Februar 2005 hat der Bw dem Finanzamt mitgeteilt (Fragebogen - Verf. 24), dass er diese ab 1. Dezember 2004 vermietet habe und den Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (ab 2004) erklärt. Mit Telefax vom 14…
…Zweck der Vorschrift sei es, die Fortführung von gewerblichen Unternehmen zu begünstigen. Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass die Steuerbefreiung nur dann zustehe, wenn der Erblasser Mitinhaber des Betriebes gewesen sei, so hätte es überprüfen müssen, ob der Erblasser jemals Mitbetriebsinhaber gewesen sei und ob…
…Sachverhalt sei aktenwidrig, denn sie habe am 22.5.1999 gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 auf die Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet. Da sie Unternehmer sei, habe sie gesetzeskonform jede ihrer Rechnungen mit ausgeworfener Mehrwertsteuer ausgestellt, und sei sie berechtigt, die Vorsteuer bei…
…freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze) den Lohnabgaben (LSt., DB und DZ) zu unterwerfen seien, weil insoweit "echte" Dienstverhältnisse iSd. § 47 Abs. 2 EStG 1988 vorlägen. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: - Die Bw. betrieb in den verfahrensgegenständlichen Jahren ein Detektivunternehmen…
…gewählten öffentlich-rechtlichen Organisationsform - in der Nähe der öffentlichen Hand steht. Funk bezeichnet dies als Organisations- oder formelle Privatisierungen. Eine echte Privatisierung liegt hingegen dann vor, wenn Aufgaben von Privaten wahrgenommen werden, die davor der Staat selbst oder der Staat über einen ausgegliederten Rechtsträger besorgt…
…gewählten öffentlich-rechtlichen Organisationsform - in der Nähe der öffentlichen Hand steht. Funk bezeichnet dies als Organisations- oder formelle Privatisierungen. Eine echte Privatisierung liegt hingegen dann vor, wenn Aufgaben von Privaten wahrgenommen werden, die davor der Staat selbst oder der Staat über einen ausgegliederten Rechtsträger besorgt…