…vom 9. April 2009 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. April 2009 setzte das Finanzamt dritte Säumniszuschläge in Höhe von € 63,00 und in Höhe von € 79,04 fest, da…
…Vollstreckbarkeit (15.10.2005) noch immer nicht entrichtet gewesen sei, bestehe die Vorschreibung des dritten Säumniszuschlages in Höhe von € 109,50 zu Recht. Im Vorlageantrag vom 6.3.2006 wurden keine neuen Gründe vorgebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…Vöcklabruck vom 11. Juli 2005 betreffend dritter Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 14.12.2004 wurde seitens der H beantragt € 43.518,53 auf das Konto der Berufungswerberin umzubuchen. Diesem Antrag…
…Oktober 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 9. Oktober 2006 erließ das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt einen Bescheid über die Festsetzung von dritten Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 2003 in der Höhe von € 5…
…durch Dr. Georg Pertl, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Festsetzung von zweiten und dritten Säumniszuschlägen 2003 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…SM. dritte Säumniszuschläge in einer Höhe von zusammen € 5.937,34 vorgeschrieben, weil die im Bescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Anspruchszinsen 2006 und 2007) nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der jeweils zweite Säumniszuschlag verwirkt wurde…
…Februar 2007 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 9. Februar 2007 hat das Finanzamt Bregenz der Berufungsführerin dritte Säumniszuschläge hinsichtlich Dienstgeberbeitrag 01-12/2004 in Höhe von 72,01 €, Lohnsteuer 01-04/2006 in Höhe von…
…einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2002 setzte das Finanzamt einen dritten Säumniszuschlag in Höhe von € 123,73 mit der Begründung fest, dass die Umsatzsteuer für März 2002 mit einem Betrag von € 12.373,31 nicht…
…9. Dezember 2003 setzte das Finanzamt Wien 1 einen dritten Säumniszuschlag in Höhe von € 75,43 fest; die Umsatzsteuer 03/2003 in Höhe von € 7.543,12 sei nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der zweite Säumniszuschlag verwirklicht worden sei…
…Oktober 2004, Steuernummer, betreffend die Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 7.7./14.8. 2003 hat die Berufungswerberin (Bw) die Liegenschaft EZ x, GSt-Nr y, Grundtücksadresse um den Kaufpreis von 1.320.000,- Euro…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…der Einkommensteuervorauszahlungen für das erste, zweite und dritte Quartal 2005 nicht dem Gesetz entspreche. Dementsprechend hätten auch keine Säumniszuschläge vorgeschrieben werden dürfen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.7.2007 änderte das Finanzamt den Bescheid vom 22.7.2003 über die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen, und setzte "die…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
… 226 BAO) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag...... Der Säumniszuschlag beträgt jeweils1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Diese Fristen beginnen mit Ablauf der sich aus…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…die Bw daher diesen Bescheid mit dem Rechtsmittel der Berufung zu bekämpfen. Der Bescheid werde seinem gesamten Inhalt nach angefochten. Mit Bescheiden vom 9. Juli 2012 setzte das Finanzamt dritte Säumniszuschläge in Höhe von € 87,15, € 109,29 und € 142,42 fest…