…S. 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die körperliche Anwesenheit eine dauernde, demnach nicht nur eine vorübergehende sein wird. Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes gemäß § 26 Abs. 2 erster Satz BAO ist ebenfalls…
…Bw. 2004 in Adresse/Bw. körperlich anwesend gewesen ist, ist bereits wegen der für 2004 als erwiesen anzusehenden dauernden Trennung der Ehegatten auszuschließen. Eine durch die Anwesenheit des Sohnes in Österreich sich ergebende, sechs Monate überschreitende Anwesenheit des Ehegatten in Österreich ist nicht eingewendet worden…
…11.12.1990, 90/14/0183). Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthalt einer Person, der an die körperliche Anwesenheit anknüpft und daher jeweils nur für einen Ort oder ein Gebiet bejaht werden kann (VwGH 14.4.1972, 457/71, VwGH 5.7.1983, 82/14/0178…
…verweilt. Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt daher grundsätzlich eine körperliche Anwesenheit. Daraus folgt, dass eine natürliche Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (VwGH 30.7.1992, 89/17/0072). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 13.12.1982…
…Steuerabschnitt fällt. Doralt führt im Einkommensteuergesetz-Kommentar unter Tz 18 ff zu § 1 EStG 1988 (mwN) aus: Der gewöhnliche Aufenthalt setzt eine längere, jedoch nicht ständige körperliche Anwesenheit voraus; erforderlich ist eine gewisse sachlich - räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort (E 31.3.1992, 87/14/0096…
…unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Die damit verbundene erforderliche körperliche Anwesenheit muss daher eine dauernde, nicht nur vorübergehende, sein. Für Studierende/Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Studierende/Schüler gem. …
…§ 5, S 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die körperliche Anwesenheit eine dauernde, demnach nicht nur eine vorübergehende sein wird. Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes gemäß § 26 Abs. 2 erster Satz BAO ist…
…erfolgte Verwendung geschehe. Aber auch der dauernde Einsatz eines Wirtschaftsgutes außerhalb der inländischen Betriebsstätte schließe das "Dienen" und damit die "Verwendung" für die inländische Betriebsstätte nicht immer aus. Wenn es also auch keiner körperlichen Anwesenheit des Wirtschaftsgutes in der inländischen Betriebsstätte bedarf, um das erwähnte…
…die Erhebung der Einkommensteuer unbeschränkt Steuerpflichtiger ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt jenes Finanzamt als Wohnsitzfinanzamt, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige überwiegend aufhält, das heißt, wo die körperliche Anwesenheit in höherem Maße gegeben ist. (Vgl. Ritz, BAO4, …
…sei es finanzieller Natur, sei es durch körperliche Anwesenheit, erfordert. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates besteht daher auch für die ersten Monate des Berufungsjahres kein Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Heimfahrten. Zu der als Sonderausgaben beantragten Krankenzusatzversicherung war festzustellen: Bei der gegenständlichen Krankenzusatzversicherung handelt es…
…nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen…
…Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt daher grundsätzlich eine körperliche Anwesenheit. Daraus folgt, dass eine natürliche Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (VwGH-Erkenntnis vom 30. Juli 1992, Zl. 89/17/0072). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH-Erkenntnis…
…jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt. Dieser verlange die körperliche Anwesenheit des Betreffenden sowie eine sachlich - räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort. Die unbeschränkte Steuerpflicht trete ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate andauere. Im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2000 - 2002 sei die…
…ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des…
…Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt daher grundsätzlich eine körperliche Anwesenheit. Daraus folgt, dass eine natürliche Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (VwGH 30.7.1992, 89/17/0072). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 13.12.1982, 17…
…Land nicht nur vorübergehend verweilt. Ein Aufenthalt in diesem Sinn verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit; folgerichtig hat der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung vertreten, dass ein Steuerpflichtiger nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben könne. Der Tatbestand des gewöhnlichen Aufenthaltes verlangt nicht ununterbrochene oder ständige Anwesenheit. Nicht nur vorübergehend bedeutet…
…Bedenkenvorhalt vom 30. Jänner 2007 aufgefordert geeignete Beweismittel und monatliche Aufstellungen dafür vorzulegen, dass, bezogen auf das jeweilige Streitjahr, seine körperliche Anwesenheit in Klagenfurt an tatsächlichen Aufenthaltstagen geringer gewesen sei als in Wien. In der Vorhaltsbeantwortung vom 2. März 2007 wurde vom Bw. dazu allgemein…
… 5, S 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die körperliche Anwesenheit eine dauernde, demnach nicht nur eine vorübergehende sein wird. Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes gemäß § 26 Abs. 2 erster Satz BAO ist…
…einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid form- und fristgerecht Berufung und führte aus: Der Sohn des Bw. hätte sich bereits…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Rechtsmittelbelehrung ... Hinweis Im Zuge dieser Erledigung erstellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag des Finanzamtes eine Bescheinigung über…