…ausführte: "Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Betroffene sich seinen Unterhalt selbst verschaffen könne. Eine Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr wurde nicht bezweifelt, jedoch die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine neuerliche Begutachtung für das Jahr 2005 wurde empfohlen…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs. 6 leg…
…Eheschließung und Familiengründung. Im Gutachten vom 16 05 2012 wird ein GdB 50 ab 01/ 2002 festgelegt mit voraussichtlich nicht dauernder Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen - dagegen wird nunmehr berufen. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): aktenmäßig Untersuchungsbefund: aktenmäßig Status psychicus / Entwicklungsstand: aktenmäßig Relevante…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG idF BGBl I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. 2. Folgender Sachverhalt…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nach § 8 Abs. 6 leg…
…Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht - weil es am Vorliegen einer notwendigen Voraussetzung mangelt - an Familienbeihilfe weder der Grund- noch der Erhöhungsbetrag zu (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 21). Das Vorliegen der dauernden Erwerbsunfähigkeit ist durch…
…müssen, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe (dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich den Unterhalt zu verschaffen) nicht mehr vorliegen. Der Bw. hat es jedoch bis zur Rücksendung des Anspruchsüberprüfungsschreibens (im Oktober 2000) unterlassen, die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit seines Sohnes zu melden. Laut…
…6 FLAG in der Fassung BGBI. I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall…
…BGBl. I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Gemäß § 10 Abs. 3…
…Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…der Begründung ab, dass aufgrund des ärztlichen Sachverständigengutachtens vom 18.5.2004 der Grad der Behinderung rückwirkend ab 1.10.1997 mit 50% festgestellt worden sei, auch eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, sei erst ab diesem Zeitpunkt, also erst nach…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit…
…2.7.2008 erneut "Einspruch/Berufung". Die Bw. vertritt die Auffassung, dass im Zeitraum 2004 - 2007 eine Situation vorgelegen sei, die der dauernden Unfähigkeit sich den Unterhalt selbst zu verschaffen entspreche. Als Beweis wird die Einvernahme der Mutter der Bw. beantragt. Ansonst wiederholt die Bw…
…6 FLAG in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens…
…Nr. 150 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs…
…Änderung ausschließen. Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Eine andere Art der Beweisführung wäre…
…105/2002 (in Kraft getreten mit 1. Jänner 2003) ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall stellte…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Das nach dieser Bestimmung abzuführende qualifizierte Nachweisverfahren durch ein…